Hat mein Kind Anspruch auf ALG II

  • Hallo,

    ich bin neu hier und kenne mich nicht wirklicht mit Hartz 4 aus. Evtl. hat der ein oder andere einige Tipps.

    Zum Sachverhalt:

    Mein Kind (16) lebt nach vielem hin und her nun mit Partner (15) bei dessen Mutter, welche als eine Art Betreuerin fungiert. Soweit ist das alles ok und geklärt.

    Sowohl der Haushalt wo der Spross nun lebt als auch ich beziehen keinerlei Bezüge und sind alle Berufstätig. Das Kindergeld geht für Kost und logie an die "Betreuerin", zudem zahle ich (meinem Einkommen entsprechend) eine kleinere Summe Unterhalt direkt ans Kind.

    Nun kam mir doch der Gedanke ob es für den Nachwuchs, als Schüler, Hartz 4 geben könnte?! Einerseits wird ja mit dem Kindergeld einiges gedeckt, dennoch muss mit wenig ausgekommen werden.

    Ich bin für jeden Ratschlag dankbar :)

  • Hallo,

    ob es für den Nachwuchs, als Schüler, Hartz 4 geben könnte?!

    Das kann man ohne weitere Angaben gar nicht sagen. Einzig das Kindergeld, wahrscheinlich 194,- , ist eine bekannte Einkommenszahl.

    Die *Betreuerin* kann sich darüber am besten selber informieren.

    Denn sie kennt Einkommen und Kosten ihres Haushaltes am besten.

  • Also ist es so, dass eine sog. Bedarfsgemeinschaft besteht? Dann würde dem Kind, durch das EInkommen des Haushalts, nichts weiter zustehen?!

    Na ganz so einfach ist es nicht, denn du bist gegenüber deinem Kind unterhaltspflichtig.

  • Hallo,

    Also ist es so, dass eine sog. Bedarfsgemeinschaft besteht?

    Nein - wie kommst Du denn auf diese Idee?

    Das Kind gehört zu Deiner eigenen Bedarfsgemeinschaft, denn Ihr als Eltern seid gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig - auch und gerade, wenn es (wahrscheinlich) die normale schulische Grundausbildung macht. Diese Unterhaltspflicht kann man nicht auf die Allgemeinheit (die ja das ALG II bezahlt) ausgliedern, indem man das Kind mal einfach so ausziehen läßt.

    Das Kindergeld geht für Kost und logie an die "Betreuerin"

    Nun ja. Das Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung für die Eltern. Lebt das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt, ist Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes an das Kind zu leisten - nicht aber an irgendeiner (nicht offiziellen) "Betreuerin".

    dennoch muss mit wenig ausgekommen werden.

    Siehe das eben gesagte - das "mit wenig auskommen" liegt dann eher an Euch als Eltern. Wie Du selbst schreibst, bezieht Ihr keinerlei Sozialleistungen, seid berufstätig - zahlt aber nur die 194 € "Kindergeld". Vielleicht sollte an diesem Punkt angefangen werden, nachzudenken...

    Nicht böse, aber ehrlich gemeint.

    Gruß!

  • Hier nochmal einige Fakten:

    Die leiblichen Eltern also mich eingeschlossen, sind schon lange getrennt, ich zahle etwas Unterhalt und der andere Elternteil bezieht selbst ALG II..

    Das Kind durfte natürlich nicht einfach so da einziehen. Das Jugendamt hat sich schon die Verhältnisse, insbesondere die "Schwiegermutter" genau angeschaut. Auch die Kindergeld Zahlung für Wohnen, Essen und Haushalt, an die Betreuerin wurde mit dem Jugendamt abgesprochen.

    Der Unterhaltspflicht komme ich von mir aus nach und Überweise direkt ans Kind.

    Ist alles etwas verzwickt, daher bin ich ja überhaupt erst hier gelandet.

  • Also ist es so, dass eine sog. Bedarfsgemeinschaft besteht?

    Nein, eine Bedarfsgemeinschaft besteht ja nur, wenn der Haushalt der Personen nicht genug Einkommen und Vermögen hat, um den *Bedarf* zu decken. Und das Jobcenter Leistungen gewährt.

    Das weißt du nicht.

    Das weiß das Forum auch nicht.

    Das weiß der Haushaltsvorstand, den du *Betreuerin* nennst.

    Ist es nur die Mutter der Freundin deines Sohnes, und keine echte Betreuerin, verhält es sich noch anders.

    Das Kindergeld und dein Unterhalt sind das, was du zahlst.

    Niemand ist verpflichtet, Hartz 4 zu beantragen.

    Frage:

    Wie kommst du darauf, dass dein Sohn vielleicht * zu wenig* hätte?

  • Na wenn das Einkommen des Haushaltes da auf jeden Fall mit einfließt dann fallen Sozialleistungen wohl flach..

    Um es mal kurz zu fassen, ich zahle 120€ Unterhalt, ich habe mich etwas gedrückt diese Zahl zu nennen weil es doch recht wenig ist!

    Ich bin mir nicht sicher ob es sich um eine Pflegschaft, Betreuung oder sonst was handelt.. Sie darf halt, nach Rücksprache mit dem Jugendamt, das Kind Versorgen, hat aber keinerlei Erziehungsberechtigen-Rechte, sprich will das Kind vom Arzt ne Spritze oä muss ein Elternteil dabei sein!

    Also Kindergeld fürs wesentliche und Unterhalt zum verjubeln, darunter fallen dann sämtliche Klamotten, Hygiene Artikel, Schulsachen. Wobei es da meinerseits natürlich zwischendurch auch noch was gibt..

    194€ Kindergeld + 120€ Unterhalt = 314€

    Ist das angemessen für 16j.?

    Könnte ich dem Kind einen Vierstelligen Betrag Zahlen, wär mir der Gedanke an ALGII garnicht gekommen

  • 194€ Kindergeld + 120€ Unterhalt = 314€

    Ist das angemessen für 16j.?

    Zumindest der Unterhalt ist nicht angemessen.

    Wie kommst du auf einen Betrag von 120,00 €?

  • Bitte nochmal zur Beachtung:

    Um für irgendeinen Haushalt sagen zu können, ob Anspruch auf Hartz 4 als Ergänzung besteht, muss man wissen:

    -Was kommt an Einkommen rein ? Für alle!

    -Was kostet die Wohnung, ? Für alle!

    -Welches Vermögen ist vorhanden? Für alle!

    Mindestens das müsste man als Daten haben.

    Der Haushalt dort besteht jetzt aus 3 Personen, jedenfalls hast du nicht mehr genannt. Dein Sohn, seine Freundin, deren Mutter.

    Dein Sohn ist auch nicht unerlaubt, sondern nach Prüfung und mit Unterstützung des Jugendamtes dort hingezogen.

    Die Frage ist also nicht, ob dein Sohn --- sondern der Haushalt aus 3 insgesamt--- evtl. Alg2 beantragen könnte.

    Zum Vergleich:

    Ein 16jähriger in einem (normalen) Hartz-4-Haushalt hat einen Regel-Bedarf von 316,- (194,- Kindergeld +122,- Alg2)

  • Es gäbe noch die Möglichkeit, dass das *Kind* zum Pflegekind wird und die *Betreuerin* dafür Pflegegeld bekommt (in dieser Altersstufe ca. 900 €). Das Jugendamt prüft dann das Einkommen der Eltern und fordert u.U. einen gewissen Unterhaltsbetrag (monatlich) zurück.

    Es liegt natürlich an der Begründung warum der 16jährige nicht mehr zu Hause wohnt, ob das Jugendamt da *mitmacht* (denn ob man als 16jähriger schon unbedingt mit dem *Partner* zusammen leben muss, versteht sicher nicht jeder Sachbearbeiter des Jugendamts)

    LG

  • Es liegt natürlich an der Begründung warum der 16jährige nicht mehr zu Hause wohnt, ob das Jugendamt da *mitmacht* (denn ob man als 16jähriger schon unbedingt mit dem *Partner* zusammen leben muss, versteht sicher nicht jeder Sachbearbeiter des Jugendamts)

    Da besteht mit Sicherheit keine Chance auf Erfolg, weshalb auch?

    Schaeng ist unterhaltspflichtig, dass hat Corinna auch sehr eindeutig geschrieben. Warum dann nur 120,00 Euro überwiesen werden, kann hier niemand nachvollziehen. Selbst bei einem ALG II Antrag würde überprüft werden, wieviel Unterhalt tatsächlich gezahlt werden müsste.

  • Hallo,

    Es gäbe noch die Möglichkeit, dass das *Kind* zum Pflegekind wird

    Nun ja. Das würde voraussetzen, daß die Eltern psychisch überfordert seid oder meinetwegen unter einer Suchtkrankheit leidet (was dann konkret nachzuweisen wäre). Würde aber absolut nichts an den Unterhaltspflichten ändern. Und wie schon @bass386 geschrieben hat, dürfte ein Unterhalt von 120 € arg wenig sein, wenn volle Berufstätigkeit besteht.

    Wie auch immer: Um diese Unterhaltsverpflichtung kommt man nicht vorbei und kannt nicht erwarten, daß die Allgemeinheit für den Lebensunterhalt eines Kindes in einem solchen Fall aufkommt.

    Gruß!

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