ALG II Erstantrag - Bearbeitungszeit und Kündigung Untermietvertrag

  • Hallo,

    Ich habe am 27.07 bei meinem zuständigen Jobcenter meinen Erstantrag abgegeben. Im Gespräch mit der Beraterin hatte ich damals schon erläutert das ich mittellos bin, was sie aber wenig interessierte. Sie hatte nur Interesse an den fehlenden Kontoauszügen(das Konto wurde im April geschlossen) und das neue erst am 20.07 eröffnet. Seitdem warte ich auf meine Leistungen und war schon 2 mal wieder dort um zu erklären das ich meine Miete zahlen muss und wirklich komplett mittellos bin, was aber niemanden bis jetzt interessiert hat. Letzte Woche hatte ich ein Schreiben aufgesetzt das sie innerhalb von 7 Tagen über meinen Antrag entscheiden sollen oder mir einen Vorschuss gewähren sollen, sonst werde ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anorndung beim Sozialgericht stellen. Aber wieder ohne Reaktion. Was sollte ich eurer Meinung nach tun, wie weiter verfahren?!

    Ich hoffe das ich im richtigen Unterforum bin und danke im Vorraus. chinese

  • Hast du denn Nachweise über folgendes eingereicht

    #1 dass das Konto geschlossen wurde ?

    #2 das ein neues eröffnet wurde ?

  • Hast du denn Nachweise über folgendes eingereicht

    #1 dass das Konto geschlossen wurde ?

    #2 das ein neues eröffnet wurde ?

    Hallo, den Antrag das ein neues Konto eröffnet wurde habe ich direkt eingereicht. Wegen der Kontoschliessung hat sich die Bank quer gestellt mir das nochmal auszustellen, da dieses vor einem halben Jahr wohl durch Umzug unterging.

    Die Beraterin hatte in dem Gespräch gesagt das alles jetzt seinen Gang geht, ich aber noch ein Schreiben zwecks Mitwirkungspflicht bekomme.

  • Die Beraterin hatte in dem Gespräch gesagt das alles jetzt seinen Gang geht, ich aber noch ein Schreiben zwecks Mitwirkungspflicht bekomme.

    Na wenn du noch ein Schreiben bzgl. der Mitwirkung erhälst, kann ich mir nicht vorstellen das der Antrag bewilligt wird. Kommst du der Mitwirkung nicht nach, wird der Antrag erstmal versagt.

    Wenn du erwähnt hast, dass ein Konto im April geschlossen wurde, dann kann dies unter Umständen nachgewiesen werden müssen. Ob dies der Fall ist, sollte aus deinen Mitwirkungsschreiben hervorgehen.

  • Wenn du erwähnt hast, dass ein Konto im April geschlossen wurde, dann kann dies unter Umständen nachgewiesen werden müssen. Ob dies der Fall ist, sollte aus deinen Mitwirkungsschreiben hervorgehen.

    Ich war eben bei meiner Bank und habe mir mit Nachdruck das Kontoschliessungsschreiben geben lassen. Das Schreiben zur Mitwirkung kam innerhalb der 4 Wochen jetzt noch nicht, ich überlege mit dem Kündigungsschreiben dort morgen auf der Matte zu stehen und Druck zu machen, da meine Existenz wirklich bedroht ist.

  • Hallo,

    Im Gespräch mit der Beraterin

    Daraus entnehme ich, dass dein Antrag im JC angekommen ist, dass du sogar schon das sog. Erstgespräch hattest.

    Wann war dieses Gespräch?

    Ich mache das mit der Kontoänderung auch gerade. Aber von X zu Y

    Wenn ich mein Konto kündige (zB wegen Umzug), stellt sich die Sparkasse wirklich sehr unkooperativ an. Sogar von Sparkasse in A-Stadt zu Sparkasse in B-Stadt---

    Hast du denn dein allerletztes Guthaben der alten Bank zur neuen schicken lassen? Sonst können die das Konto nicht schliessen.

    Daran kann man auch ohne lückenlose Kontoauszüge sehen, ob zwischenzeitlich Einnahmen/Gutschriften waren.

    Du kannst weder eine Frist zur Bewilligung setzen noch eine EA beim SG benatragen.

    Jedenfalls nicht erfolgreich.

    Warum?

    Das JC braucht diverse Angaben von dir und 4 Wochen seit 27.07. sind nicht viel Zeit, wenn noch was fehlt.

    Eine EA gegen einen nicht vorhandenen Bescheid ist sinnlos. Die ist nicht zulässig und nicht begründet.

    Was genau meinst du mit:

    *meine Existenz* ist bedroht----

    Hast du schon Mietschulden?

  • Hallo Ameise, das Erstgespräch war am 06.08, das Konto wurde aufgrund von Disposchulden zum 15.05. Aufgelöst, das Schreiben habe ich heute mit Nachdruck endlich erhalten.

    Ich habe den letzten Monat nur die Hälfte der Miete zahlen können, jetzt am 01. Werde ich gar nichts zahlen können, Warmwasser/Heizung jetzt auch schon den 2. Monat nicht mehr. Geld für Lebensmittel ist auch so gut wie keins mehr vorhanden da meine Ersparnisse aufgebraucht sind.

    Ich werde morgen mit dem Schreiben von der Bank nochmal zum JC spazieren mit aktuellen Kontoauszügen und mich völlig mittellos erklären.

  • nochmal zum JC spazieren mit aktuellen Kontoauszügen und mich völlig mittellos erklären.

    Ja, na und? Das kannst du gern tun.

    Was soll das bewirken?

    Ja, leg morgen die akt. Kontoauszüge vor.

    Unabhängig davon:

    Mit Glück hast du am Freitag den Bewilligungsbescheid im Briefkasten und die Juli-und Augustleistung auf dem Konto.

    Dann hat der ganze Akt vom 6. bis 31.8. gedauert---- ziemlich flott.

    Ohne Glück kannst du mittellos sein, wirst auch die nächste Miete nicht zahlen. Und nichts im Briefkasten finden.

    Vorschuss wirst du nicht bekommen, solange es keinen Bescheid/Leistungsfestsetzung gibt.

    Solange du keine fristlose Kündigung deines Vermieters vorweisen kannst, wird das JC da nichts existenzbedrohendes erkennen.

    Man braucht hier nichts schönreden.

    Die JC brauchen nun mal mehrere Wochen für die Prüfung, Berabeitung, Bewilligung, Geldanweisung.

    Auch 4-5 Wochen, wenn alles lückenlos und nachvollziehbar dort liegt.

  • Hallo Leute,

    Ich lebe zurzeit in einer Wg mit einer Freundin zusammen, sie ist die Hauptmieterin und ich Untermieter(ist auch alles beim Amt kostenanteilig bewilligt). Nun haben wir uns derart verkracht auf langfristige Zeit das ein weiteres zusammen Leben langfristig nicht mehr möglich ist.

    Was muss ICH jetzt genau tun beim Amt, was kommt auf mich zu etc.

    Vielen Dank im Vorraus

  • Hallo,

    Was muss ICH jetzt genau tun beim Amt, was kommt auf mich zu etc.

    keine Ahnung. Schon allein deswegen, weil hier keiner weiß, was Du eigentlich nun tun willst. Sprich: welche Konsequenzen hat der Streit nun für Dich? Wir können nicht mit der Glaskugel umgehen - stell also bitte konkrete Fragen mit konkreten Angaben. Die Aussage über irgendeinen Streites zwischen Dir und einer Freundin kann nun alles oder auch nichts bedeuten.

    was also willst Du konkret wissen?

    Gruß!

  • Hallo,

    keine Ahnung. Schon allein deswegen, weil hier keiner weiß, was Du eigentlich nun tun willst. Sprich: welche Konsequenzen hat der Streit nun für Dich? Wir können nicht mit der Glaskugel umgehen - stell also bitte konkrete Fragen mit konkreten Angaben. Die Aussage über irgendeinen Streites zwischen Dir und einer Freundin kann nun alles oder auch nichts bedeuten.

    was also willst Du konkret wissen?

    Gruß!

    Hallo Corinna, Sorry wenn die Frage verwirrend rüberkommt, dachte ich hätte es verständlich verfasst. Ich wollte wissen was das Amt tut wenn mein UnterMietvertrag gekündigt wird, wie lange es dauert bis es dann bewilligt wird das ich mir eine neue Wohnung suchen kann etc. Paragraph 5 Schein ist auch vorhanden. Bzw wie ich im Allgemeinen mit der Situation Untermietverlust vor dem Amt umgehen soll

  • Hallo,

    hol Dir drei Angebote mit angemessenen Kosten der Unterkunft ein und lege diese dem Amt mit dem formlosen Antrag auf Kostenübernahme vor. Wenn eine der Wohnung angemessen ist, wird diese Kostenübernahme gemacht und Du kannst den Mietvertrag unterschreiben.

    Gruß!

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