ALG II nach Selbstständigkeit

  • Hallo,

    Kurz zu meiner Person:
    Ich bin 26 Jahre alt und übte 3 Jahre eine selbstständige Tätigkeit über ein Kleingewerbe aus. Wurde während dieser Zeit immer von Freunden und familiär unterstützt, um über die Runden zu kommen, da der Verdienst zu gering war.
    Vor 2 Wochen habe ich mein Gewerbe aufgegeben, da ich quasi nichts mehr verdient habe und meine Verwandten haben mir die Unterstung auch noch gestrichen. Daher lebe ich gerade auf Minimalstandart durch geringe Ersparnisse, die allerdings in den nächsten Wochen aufgebraucht werden.

    Zusätzlich habe ich Schulden bei der Krankenkasse, weil ich lange einen zu geringen Beitrag gezahlt habe und jetzt im vierstelligen Bereich nachzahlen muss.

    Ich habe eigentlich überhaupt keinen Lebenslauf vorzuweisen, da ich nach der 9. Klasse von der Schule abgegangen bin und gar keinen Schulabschluss habe. Außer dem Kleingewerbe bin ich bis auf ein paar Minijobs nie einer Arbeit nachgegangen. Die meiste Zeit meines Lebens habe ich bei meiner Mutter gelebt und wurde immer von Freunden und Verwandten finanziell unterstützt.

    Jetzt stellt sich mir die Frage:
    Wenn ich HartzIV beantrage, welche Unterlagen will das Jobcenter dann von mir sehen?

    - wie weit zurück muss ich Kontoauszüge vorlegen?
    - muss ich irgendwelche Unterlagen wie beispielsweise Kassenbuch, Rechnungen, Steuerbescheide, etc. vorzeigen, obwohl ich ja aktuell nicht mehr selbstständig bin? Wenn ja, wie weit zurückliegend und welche?
    - welche sonstigen Dokumente muss ich dem Jobcenter vorlegen?
    - muss ich damit rechnen, dass ich direkt in eine Wiederingliederungsmaßnahme komme oder verpflichtend eine Abendschule oder dergleichen besuchen muss?
    - am liebsten wäre es mir, schnell einen Job zu finden, allerdings denke ich, dass ich mit meinem Lebenslauf sehr schlechte Chancen habe.

    Ich schließe für mich nicht aus, dass ich nochmal ein Gewerbe anmelde, aber erstmal wäre es mir wichtig, dass ich überhaupt wieder weiß, dass ich für meine Grundversorgung im nächsten Monat genug Geld habe.
    Wenn ich mich dazu entschließen sollte, dann kann ich doch einfach während dem HartzIV-Bezug ein Gewerbe anmelden, ohne das Jobcenter vorher zu informieren, solange ich sie über Einkünfte aus dem Gewerbe informiere, oder?

    Danke schonmal!

  • Hallo,

    Du kannst die Formulare im Netz finden. Unter *formulare Alg2*--- diverse Seiten bieten die an.

    Wichtig für den Anfang sind HA, KDU, EK, VM

    Du kannst auch zum Jobcenter gehen, dort erklären, dass du einen Hartz-4-Antrag stellen willst. Dann geben sie dir die wichtigsten Formulare und einen *Laufzettel* mit, welche Nachweise sie noch haben wollen.

    Heut ist der 29.8.

    Wenn du es schaffst, den Hartz-Antrag noch im August persönlich zu stellen, werden dir auch Leistungen für den Monat August gewährt. Aber später erst gezahlt---weil es mehrere Wochen mit der Bearbeitung und Auszahlung dauert.

    Du solltest also möglichst morgen zum JC.

    Und dann schnellstmöglich die geforderten Nachweise hinschicken oder zum Erstgespräch beim Vermittler mitbringen.

    Da sind die JC sehr unterschiedlich organisiert.

    Bei uns wird ein Antragsteller am Tag der Antragstellung auch gleich zum Erstgespräch in die Vermittlung geschickt, wenn er sich persönlich im JC meldet.

    -Es gibt kein Gesetz, wie weit zurück die Kontoauszüge verlangt werden. Man wird dir das auf dem Laufzettel ankreuzen. 3 oder 6 oder mehr Monate---

    -Ja, Nachweise über deine Selbständigkeit wirst du vorlegen müssen. Evtl. sind noch Einnahmen zu erwarten--- und was war im August---

    - Ja, das JC wird versuchen, dich möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu vermitteln.

    - Meistens schicken sie jemanden zuerst in ein sog. Bewerbungstrainig. Vor allem für Personen, die sich lange nicht beworben haben .

    - Abendschule? Wieso kommst du jetzt darauf?

    - Unabhängig von den Aktivitäten des JC solltest du selber nach Arbeit suchen. Auf jeden Fall!

    - Die Schulden bei der KV nimmt dir niemand ab. Die wirst du in kleinen Raten abstottern müssen.

    - Wenn du während der Hartz-4-Zeit wieder ein Gewerbe anmeldest, musst du das JC davon unterrichten. Nicht nur, wenn Geld fließt. Du wirst dann einem anderen Team zugeordnet... Team für Selbständige Leistungsberechtigte.

  • Ameise:

    Okay, danke für die ausführliche Antwort.

    Hätte dann direkt noch eine Frage.

    -Ja, Nachweise über deine Selbständigkeit wirst du vorlegen müssen. Evtl. sind noch Einnahmen zu erwarten--- und was war im August---

    Wie verhält es sich damit in der Regel, weißt du das? Muss ich dann auch meine komplette Buchführung vorlegen (Kassenbuch, Rechnungen, usw.) oder nur Steuerbescheide? Bzw.: Was muss man in so einem Fall denn in der Regel vorlegen?

    Grace:
    Danke für die ganzen Links. Für mich ist gerade nicht direkt ersichtlich, ob auch eine spezielle Anlage bzw. Formular für jemanden dabei ist, der bis vor kurzem selbstständig war und es jetzt aber nicht mehr ist. Habs aber auch erstmal nur überflogen.

  • Was muss man in so einem Fall denn in der Regel vorlegen?

    Das weiß ich nicht.

    Spezielle Formulare für Selbständig-Gewesene gibt es aber nicht.

    Ich würde an deiner Stelle aber das mitnehmen, was ich eben als Nachweis hätte.

    Und wenn danach gefragt wird, zeigt man eben das, was man hat.

    Je nach Gewerbeart kann das absolut unterschiedlich sein.

    Kleingewerbe--------- ein ganz weites Feld.

    Und du hast dich erst Mitte August abgemeldet.

  • Grace:

    Danke nochmal.
    Ja, die Anlage EKS ist mir auch direkt aufgefallen und ich dachte auch direkt, dass diese die richtige wäre. Allerdings verstehe ich das so, dass sich diese nur auf jemanden bezieht, der noch Einnahmen über eine selbstständige Tätigkeit erzielt. Das ist ja bei mir nicht der Fall.

  • Das ist ja bei mir nicht der Fall.

    Richtig.

    Bei der Bewilligung deines Antrages (zb. rückwirkend ab 1.8) wird der Bewilligungszeitraum BWZ auf 6 Monate festgesetzt.

    Da zählt also der August noch mit rein.

    Stellst du den Antrag ab September, ist die Selbständigkeit nicht mehr zu berücksichtigen.

    Bist du sicher, dass kein Kunde noch seine Rechnung von xx endlich bezahlt?

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