Brille Kostenübernahme?

  • Hallo,

    Habe beim Amt, Antrag auf Brillen Kostenübernahme gestellt.

    Fakten:

    ALG2 (Hartz4), Minijob (450€ Basis) , Single, xxxxxxxxxxxxxxx

    Das Amt wiederum sagt das es keine Kostenübernahme geben wird, obwohl eine Hessische, Frankfurter Gericht Entscheidung besagt das die Kosten übernommen werden müssen.

    Also habe ich bei meinem Antrag auch den entsprechenden Link sowie dem Aktenzeichen, verwiesen. Doch mir wird jetzt nur ein ein Darlehen bei 30% Sehbehinderung maximal erteilt.

    Link:

    Jobcenter muss Brille bezahlen AZ: S 19 AS 1417/13 - buergergeld.org


    Ich habe Dioptrien Werte von ~-3.0 & - 2,5.

    Meine 7Jahre alte Brille musste ich wechseln da sie inzwischen zerkratzt und 0,7 Dioptrien zuwenig hatte.

    Jedenfalls entspricht das glaube ich keiner 30% Behinderung.

    Auch ist die Rede neu von einem Darlehen.

    Laut der Entscheidung müssten sie doch Kosten komplett übernehmen, oder nicht?

    Was kann ich tun, wie soll ich weiter Argumentieren?

    Danke für eure Hilfe.

    Personenbezogene Daten entfernt, Datenschutz

    Grace

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Das Urteil ist vom Sozialgericht und deswegen nicht bundesweit bindend. Selbst wenn du in Frankfurt leben würdest, wäre das Urteil nicht zwangsläufig bindend, da es auf den Einzelfall ankommt.

  • Hallo,

    Laut der Entscheidung müssten sie doch Kosten komplett übernehmen, oder nicht?

    Nicht.

    Nur dieser Kläger hat vom SG Recht zugesprochen bekommen.

    Was kann ich tun, wie soll ich weiter Argumentieren?

    Du müsstest selber klagen.

    Doch mir wird jetzt nur ein ein Darlehen bei 30% Sehbehindertung maximal erteilt.

    Wie? Erteilt?

    Oder angeboten?

    Wer hat 30% Sehbehinderung festgestellt?

    Brauchst du die Brille auch für deinen Minijob?

    Was würde die Brille denn kosten? Wie hoch wäre das Darlehen?

  • Darlehen wurde mir bei 30% Sehbehindertung angeboten.

    Die Brille an sich ist bereits Mittels privat credit bezahlt.

    Musste ja irgendwie noch bei der Arbeit zurecht kommen.

    Die Brille ist allgemein notwendig.

    Beim Minijob: ich muß am PC arbeiten also ja

    Und bei der Maschine überprüfen das alles Porzellan sauber rauskommt.

    Da ich meinen Kopf ganz sicher nicht in die Maschine stecke, benötige ich sie um schmutz zu erkennen.

    Also muss ich mir die Kostenübernahme einklagen obwohl es bereits eine Entscheidung mit fast identischen Dioptrien und Jobauslegung gegeben hat?

  • Also muss ich mir die Kostenübernahme einklagen obwohl es bereits eine Entscheidung mit fast identischen Dioptrien und Jobauslegung gegeben hat?

    Selbst wenn du klagst, heisst es nicht das die Kosten auch übernommen werden. Das zuständige Sozialgericht ist nicht an Urteile anderer Sozialgerichte gebunden.

  • Naja eine Rechnung bleibt eine Rechnung.

    Auch wenn es jemand anders Vorlegt ist sie dadurch nicht NiCHTiG.

    Ich selber konnte sie nicht bezahlen, habe mir das Geld geliehen, und dank der xxxxxxxxxxxxxx garantie kann ich innerhalb der ersten 6 Monaten die Brille zurück geben.


    Also bleibt mir nix anderes übrig, als Einspruch einzulegen, und vors Sozial Gericht zu gehen.

    Die Brille ist eine Sonderanfertigung aufgrund meiner Migräne sind spezielle Streulicht Filter drinne.

    Daher ist sie unglaublich Teuer, aber es hilft. Habe schon wesentlich weniger Kopfschmerzen.


    Datenschutz und Firmennamen gelöscht

    Einen Beitrag hinzugefügt und einen gelöscht.

    Grace

  • Also bleibt mir nix anderes übrig, als Einspruch einzulegen, und vors Sozial Gericht zu gehen.

    Du kannst gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen. Das geht innerhalb 1 Monat nach Zugang des Bescheides.

    Dieser Widerspruch muss vom JC innerhalb 3 Monaten beschieden werden.

    Wird er abgelehnt, kannst du klagen.

    Ich sehe wenig Chancen für dich in dieser Sache.

    -------------------------

    Hast du deinen AG überhaupt gefragt, ob er dir eine Brille für die Arbeit am PC bezahlt?

    Das wird das Gericht ganz sicher auch fragen------

    kann ich innerhalb der ersten 6 Monaten die Brille zurück geben.

    Ja, mag sein.

    Doch was hast du damit gewonnen?

    Das verstehe ich nicht.

    habe mir das Geld geliehen,

    Das sind für das JC und auch für das Gericht sogenannte --bereite Mittel---.

    siehe Beitrag #6

  • Also bleibt mir nix anderes übrig, als Einspruch einzulegen, und vors Sozial Gericht zu gehen.

    Im Regelsatz des ALG II sind schon Bedarfe für die Gesundheitspflege einberechnet.

    Ich würde an deiner Stelle den Arbeitsvermittler fragen und das mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses begründen. Evtl. besteht dort eine kleine Chance.

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