Geldgeschenk - Kein ALG II aber Teil der Bedarfsemeinschaft - Rechtliche Situation

  • Hallo,

    eine Freundin von mir lebt derzeit noch im Haushalt ihrer Mutter und ist Teil einer Bedarfsgemeinschaft. Sie erhielt über diverse Monate 75 € von einem anderen Familienmitglied und fragt sich nun, da sie diesbezüglich ein Schreiben vom Jobcenter erhielt, ob diese 75 € vollständig oder zum Teil an das Jobcenter zurück gezahlt werden müssen. Sie ist sich der rechtlichen Situation nicht bewusst und bittet deshalb um Rat. Sie selbst bezog bisher keine Leistungen vom Jobcenter, war lediglich Teil der Bedarfsgemeinschaft.

  • #1 Wie alt ist die Person?

    #2 Warum erhält diese Person denn kein ALG II?

    #3 Hat die Freundin Arbeitseinkommen und ist nur bzgl. der anteiligen Miete mit im Berechnungsbogen aufgeführt?

  • Ich bin besagte Freundin. Es ist so das ich demnächst ausziehe und es ist Fakt das mit 25 eine bestehende BG aufgelöst wird, dh frühere BG wird nun Hausgemeinschaft genannt. Bevor ich meine Ausbildung wieder aufgenommen habe, habe ich selbstständig H4 beantragt, darüber wurde allerdings noch nicht entschieden aber ich kann mir schon denken was im Bescheid stehen wird. Das alles hat sich zeitlich überschnitten und da ich im ALG2 Antrag Kontoauszüge einreichen muss, hat das JC gesehen das ich über einen gewissen Zeitraum monatlich 75€ von meinem Vater bekam. Meine Mama hatte nun einen Brief von denen bekommen wo mein Vater gebeten wird sich diesbezüglich zu äußern (Meine Eltern sind schon lange geschieden und mein Vater hat rein gar nichts mit dem Jobcenter zutun). Ich möchte einfach wissen inwiefern mir das zum Verhängnis werden könnte. Ich war mir halt nie bewusst das ich dadurch Probleme kriegen könnte.

  • Wofür waren denn die 75,00 € gedacht? Was steht im Verwendungszweck?

    Wahrscheinlich werden die 75,00 € angerechnet werden. Würde allerdings im Verwendungszweck z.B. Tierarztkosten stehen, dürfte man diese nicht anrechnen, da zweckgebunden.

  • Hallo!

    Bitte präzisieren:

    hat das JC gesehen das ich über einen gewissen Zeitraum monatlich 75€ von meinem Vater bekam.

    Gewisser Zeitraum? ist undefiniert und kann Alles bedeuten.

    Wochen, Monate, Jahr, oder was ist gemeint?

    Jeden Monat, über Jahre? Was und für was war dieses Geld

    von deinem Vater bestimmt?

    Gruß

  • Meine Mama hatte nun einen Brief von denen bekommen wo mein Vater gebeten wird sich diesbezüglich zu äußern (Meine Eltern sind schon lange geschieden und mein Vater hat rein gar nichts mit dem Jobcenter zutun)

    Danke für die vage Erklärung.

    Wenn deine Mama einen Brief vom JC bekommt----- und du nun in eigener Interpretation wiedergibst, was da wohl so ungefähr und *diesbezüglich* drinsteht, können wir alles mögliche empfehlen oder daraus verstehen. Das hilft dir nicht.

    Fakt ist:

    - Dein Vater ist nicht zur Mitwirkung/Erklärung verpflichtet.

    - Wer 25 oder älter im Haushalt mit den Eltern lebt, ist eine eigene BG. Die Mutter ist auch eine BG. Ihr seid dann eine Haushaltsgemeinschaft.

    - Um welches Konto welcher BG gehts denn?

    - Ob du demnächst ausziehst, ist vollkommen unwichtig.

    - Wenn die 75,- Unterstützung deines Vaters nicht zweckbestimmt sind bzw. das JC den Zweck nicht anerkennt, werden die 75,- als sonstiges Einkommen angerechnet.

    Es gäbe einen Freibetrag von monatlich 30,-, für den Fall, dass der Kontoinhaber kein weiteres Einkommen hatte und die Zweckbestimmung nicht anerkannt würde.

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