Darlehensverträge von Verstorbenen

  • Hallo!

    Ich habe zu Lebzeiten der Darlehensgeber Verträge über Darlehen abgeschlossen.

    Das Erbe wurde nicht ausgeschlagen und nicht angefochten.

    Diese Sache ist noch offen, das Jobcenter hat aber zwischenzeitlich wegen ähnlicher

    Dinge keinen Erbschein verlangt.

    Sind diese Darlehensverträge noch Geld wert, oder kann das Erbe ausgeschlagen werden,

    da hierbei nichts mehr herum kommt?

    Einmal editiert, zuletzt von Morian (30. August 2018 um 18:29)

  • Hallo!

    Einen Ratgeber bezüglich des Themas:

    Was geschieht mit Verträgen, nachdem ein Mensch gestorben ist?

    Was Sie hier als Erbe beachten sollten, erläutert dieser Ratgeber.

    Verträge enden nicht immer mit dem Tod des Erblassers

    Manche Erben glauben, dass vom Erblasser abgeschlossene Verträge automatisch mit dessen Tod enden. Doch das ist in vielen Fällen ein tragischer Irrtum. Dies ergibt sich daraus, dass nach der Vorschrift des § 1922 BGB das gesamte Vermögen auf die Erben übergeht. Aufgrund dessen ist die Situation sogar häufig umgekehrt: Die Erben rücken von Gesetzes wegen in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Dies hat dann zur Konsequenz, dass sie Forderungen gegenüber dem Vertragspartner des Erblassers geltend machen dürfen. Auf der anderen Seite können die Erben aber auch in die Pflicht genommen werden und müssen die Verpflichtungen des Erblassers gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner erfüllen. Wie die rechtliche Situation jeweils aussieht, ist unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Vertrag ab. ...................

    Gruß

  • Die Dinge scheinen etwas kompliziert zu sein. Mir ist von juristischen Laien gesagt worden, daß das gewährte Darlehen,

    welches damals über mein Konto gelaufen ist, daß Jobcenter nicht als Einkommen anrechnen darf.

    Das hat das Jobcenter aber getan. Es ist aber so, daß das JC (zunächst) sich ohne Erbschein zufriedengegeben hat.

    Kann da trotzdem noch was nachkommen vom JC, wenn es um die eigentliche Behandlung der Darlehen geht?

  • Hallo!

    Deine Angaben unzureichend und können so nicht beantwortet werden.

    daß das gewährte Darlehen,

    welches damals über mein Konto gelaufen ist, daß Jobcenter nicht als Einkommen anrechnen darf

    Welches Darlehen präzise?

    Aus welchem Grund?

    Wozu wurde das Darlehen von wem aufgenommen?

    Warum lief das Darlehen über dein Konto?

    damals

    Unpräzise und weitläufige Zeitangabe!

    Gruß

  • Hallo,

    es handelt sich um ein Darlehen, welches mir eine zeitlang dazu diente,

    krankenversichert zu sein, meine Miete zahlen zu können und für

    Strom und Telefon. Die Darlehenssummen habe ich in bar erhalten und

    dann auf mein Konto überwiesen, damit die Abbuchungen erfolgen

    konnten. Das Ganze musste so laufen, weil ich über Monate hinweg

    überhaupt keine staatlichen Mittel bekommen hatte.

    Die Darlehenszahlungen endeten ca. Anfang 2017 (müsste ich noch einmal

    nachschauen).

    Und Darlehensnehmer war ich.

    Die Sache, die dahinter steckte, ist noch nicht abgeschlossen und liegt bei Gericht.

    Also nicht um speziellen diese Darlehenssache!

    Zur Zeit beziehe ich außerdem wieder ALG II.

    Wenn noch was fehlt, bitte fragen.

    MfG

  • Sorry,

    einerseits warst du damals nicht im Leitungsbezug, weil du keine staatlichen Leistungen erhalten hast, andererseits hat das Jobcenter dir die Gelder angerechnet? Da stimmt etwas in deinen Schilderungen nicht.

    Da keine Themen bearbeitet werden, die vor Gericht liegen bzw. wo ein Anwalt eingeschaltet ist, wird der Thread geschlossen.

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