Hallo!
Ich habe zu Lebzeiten der Darlehensgeber Verträge über Darlehen abgeschlossen.
Das Erbe wurde nicht ausgeschlagen und nicht angefochten.
Diese Sache ist noch offen, das Jobcenter hat aber zwischenzeitlich wegen ähnlicher
Dinge keinen Erbschein verlangt.
Sind diese Darlehensverträge noch Geld wert, oder kann das Erbe ausgeschlagen werden,
da hierbei nichts mehr herum kommt?