ALG I und eigene Kündigung

  • Guten Tag liebes Forum,

    ich würde gerne zu meinem Anliegen ein paar Tipps haben da mir die Rechtsgrundlage nicht ganz geläufig ist bzw. ich diese nicht richtig verstehe.

    Ich befinde mich bis zum 30.09 diesen Jahres noch in einem Arbeitsverhältnis dies endet nun nach 2 Jahren und 3 Monaten.

    Ich habe auch persönlichen & beruflichen Gründen gekündigt, da hier mündliche Versprechungen gemacht worden sind ( was meine Position und mein Gehalt angeht) und diese

    nicht eingehalten worden sind. Um es kurz zu machen, ich wollte eine Verantwortungsvollere Stelle innerhalb des Unternehmens ( Gehaltserhöhungswunsch kam nicht von mir) und diese wurde mich

    trotz der Erwähnten Versprechen nicht eingehalten.

    Nun muss ich mich NUR für den Oktober 2018 Arbeitslos melden da ich am 02.11.2018 meine neue Stelle antreten werden.

    Welche eine höhere Position als auch einen Gehaltssprung beinhaltet.

    Nun sagte man mir an der Hotline, das es sein kann dass ich eine Sperrzeit bekommen werde, da 'kein Grund' vorliegt.

    Da ich wie jeder andere Mensch auch nicht von der Hand im Mund leben kann, und Miete zahlen muss. Wollte ich mal fragen ob es dort eine Möglichkeit gibt, bzw einen Tipps,

    das man das umgehen kann.

    Über Informationen wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank :)

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Beim ALG I wird es aufgrund deiner Kündigung auf jeden Fall zu einer Sperrzeit kommen. Folglich müsstest du ALG II beantragen. Das ALG II wirst du allerdings erstatten müssen, da du die Hilfebedürftigkeit selber herbeigeführt hast.

  • Hallo bass386,

    danke für die Antwort, aber kann ich mich nicht darauf berufen ?

    Sollten Sie der Agentur für Arbeit nachweisen können, dass Sie aus einem wichtigen Grund gekündigt haben, verhängt diese keine Sperrzeit vom ALG 1. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Aussicht auf eine neue Stelle haben. Ein Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 1. Februar 2012 [Az. L 2 AL 49/09] bekräftigt, dass selbst eine feste Zusage oder nachweislich konkrete Aussichten auf die neue Stelle genügen.

    Oder tritt das in meinem Fall nicht zu ?

    LG

  • Das Urteil vom LSG Hamburg ist nicht bundesweit bindend. Zudem ist jeder Fall unterschiedlich.

  • Das Urteil vom LSG Hamburg ist nicht bundesweit bindend. Zudem ist jeder Fall unterschiedlich.

    Ok, verstehe. Danke für die Information.

    Also ist definitiv davon auszugehen, das ich ( in NRW Lebend, weiß nicht ob es hier entsprechende Rechtssprechungen gibt) eine Sperrzeit bekommen werde?

    Weil Aussicht auf eine neue Stelle bzw. schon verhandener Arbeitsvertrag stellt keinen Grund da ?

  • Ok, verstehe. Danke für die Information.

    Also ist definitiv davon auszugehen, das ich ( in NRW Lebend, weiß nicht ob es hier entsprechende Rechtssprechungen gibt) eine Sperrzeit bekommen werde?

    Weil Aussicht auf eine neue Stelle bzw. schon verhandener Arbeitsvertrag stellt keinen Grund da ?

    Jein ...

    Das Urteil aus Hamburg ist grundsätzlich nicht für NRW bindend, kann aber auch in z.B. in NRW umgesetzt werden.

    Die Aussage der Hotline, dass es aufgrund der Eigenkündigung wahrscheinlich eine Sperrzeit geben wird, ist in Ordnung. Ob es dann zu einer Sperrzeit kommen wird, hängt von den eingereichten Unterlagen, den örtlichen Richtlinien und dem zuständigen Sachbearbeiter ab. Ggf. müsste man gegen die Sperrzeit Widerspruch einlegen oder klagen.

    Vorsorglich solltest du Antrag auf ALG I und Antrag auf ALG II stellen.

  • Vielen Dank für die Mühe Bass,

    könntest du mir eine kurze Erläuterung zu den eingereichten Unterlagen geben ? Und was mit örtlichen Richtlinien gemeint ist?

    Gut, das der Sachbearbeiter in dem Fall vermutlich einen guten Tag braucht hab ich zur Kenntnis genommen :D

    Aber ob es sich wegen einen Monat lohnt, zu Klagen bzw. einen Widerspruch einzureichen ?

    Das Verfahren würde sich ja entsprechend lange ziehen.

    Wie gesagt, mir geht es um einen Monat... Aber gut, manchmal muss man unsere Rechtssprechung nicht verstehen :D

  • Und was mit örtlichen Richtlinien gemeint ist?

    Es gibt zum SGB dutzende Kommentare, fachliche Hinweise, Gerichtsurteile, interne Anweisungen etc ... diese sind je nach Region völlig anders bzw. werden völlig anders ausgelegt und umgesetzt.

    Aber ob es sich wegen einen Monat lohnt, zu Klagen bzw. einen Widerspruch einzureichen ?

    Das Verfahren würde sich ja entsprechend lange ziehen.

    Bevor man ALG II erhält und dieses zurückzahlen muss? Denke da lohnt sich zumindest ein Widerspruch.

  • Sollte ich, wenn ich persönlich dort erscheine, mein Kündigungsschreiben und meinen neuen Arbeitsvertrag mitnehmen ?

    ALG I Antrag: Es ist fraglich ob die Mitarbeiter bei der Antragsausgabe darauf eingehen, aber mitnehmen kannst du es natürlich. Du kannst den Antrag allerdings auch online stellen.

    ALG II Antrag: Nein, dort bekommst du den Antrag + es werden weitere Dokumente angefordert

  • Meine Meinung:

    Ja, du kannst das Kündigungsschreiben und auch den neuen Arbeitsvertrag mitnehmen und vorlegen.

    Doch was soll das bringen?

    Du wirst auf jeden Fall eine Sperrzeit nach § 159 (Abs. 1, Nr.1) SGB III bekommen.

    Die Sperrzeit dauert 12 Wochen.

    Gegen den Sperrzeit-Bescheid kannst du dann Widerspruch erheben. Der Bescheid wird allerdings Wochen später kommen. Evtl. sogar nach dem 2.11. 2018. Ein Widerspruch muss von der Arbeitsagentur innerhalb 3 Monaten beschieden werden.

    Gegen den ablehnenden Bescheid kannst du Klage erheben.

    Kannst dich auch auf das alte LSG-Urteil und evtl. andere möglichst neuere Entscheidungen beziehen.

    Für solch eine Klage ist ein versierter Fachanwalt zu empfehlen.

    Ich sehe allerdings hier keine Chance für einen erfolgreichen Widerspruch.

    Eine Eigenkündigung wegen nicht gehaltener mündlicher Versprechen des AG stellt aus Sicht der Arbeitsagentur keinen wichtigen Grund dar.

    Frage:

    Warum hast du nicht 1 Monat später gekündigt? So, dass du nahtlos in den neuen Job kannst?

    Der AG hat dich doch sicher schon länger hingehalten mit Versprechungen, oder?

    Im Falle deines Widerspruchs würde die Arbeitsagentur wahrscheinlich auch den AG anhören.

    Du kannst Alg2 für den Monat Oktober beantragen.

    Aber:

    Das JC als dann zuständige Behörde will auch den Bescheid der Arbeitsagentur erst sehen. Zumindest die Erklärung, dass dir ALG1 grundsätzlich zusteht.

    Das JC wird dann eine Sanktion nach § 31 SGB II androhen.

    Vorher dir eine Anhörung nach § 24 SGB X ermöglichen.

    Da kannst du erklären, warum-wieso weshalb----- die Sanktion 30% des maßg. Regelbedarfs wird trotzdem die Folge sein.

    Wenn du alleinstehend bist, wären das für 1 Monat 124,80€--- weniger.

    Man nennt das auch die Doppelstrafe. Sperrzeit +Sanktion

    Bis du Alg2 beantragt hast und bewilligt bekommst (oder nicht), bist du längst in neuem Lohn und Brot.

    Je nach deinen finanziellen Verhältnissen solltest du also abwägen, ob du für diesen 1 Monat diesen Beantragungs-Marathon durchziehst.

    Und evtl. viele Monate später einen Monatsbetrag erstreiten kannst.

    Mit den örtlichen Richtlinien ist eine Regelung zu den Wohnkosten unter Alg2-Bezug gemeint.

    Lies mal bitte nach, wie lange die Klägerin in dem von dir genannten Urteil *auf dem Rechtsweg* unterwegs war----

  • Die Frage hätte ich mir insgeheim auch schon gestellt. Persönlich ist es mir auch Wurst ob ich ALGI bekomme.

    Mir ist es persönlich wichtiger das meine Versicherungen bezahlt werden.

    Deswegen hatte ich eben auch den Widerspruch in Frage gestellt ob sich der Aufwand lohnt.

    Zu den Gründen der Kündigung, es liegt nicht allein an den Mündlichen Versprechen, aktuell gibt es diverse Deferenzen innerhalb des Teams über die Arbeitseinstellung, Arbeitsanweisungen etc...

    Zu deiner Frage, ich hatte eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, daher blieb mir nichts anders übrig.

    Ja die Länge der Klage, bis hin zur endgültigen Entscheidung ist mir beim ersten lesen auch direkt aufgefallen!

    Ich danke euch, auf jeden Fall für eure Ratschläge xxxxxxxxxxxxxxxxxx.

    Sofern noch ein anderer eine Idee hat, bin ich dafür natürlich offen :)

    LG

    Es sind Ratschläge! Rechtsberatung findet in diesem Forum

    nicht statt.

    Grace

  • Ich kann dir dazu schreiben:

    Hier gibt es keine Rechtsberatung ;) Wirklich nicht.nono Das ist gar nicht erlaubt.

    Versicherung:

    Deine Krankenversicherung läuft 1 Monat weiter---dann Übergang zum neuen AG. Da hast du keine Lücke.

    Andere Versicherungen: Musst du irgendwie überbrücken----------

    Viel Glück!

  • Im Übrigen ist die Entscheidung des LSG Hamburg hier nicht einschlägig, da es um eine Eigenkündigung eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses ging, mit nahtlos anschließendem befristeten Beschäftigungsverhältnis, zu dem eine Entfristung in Aussicht gestellt wurde.

  • Im Übrigen ist die Entscheidung des LSG Hamburg hier nicht einschlägig, da es um eine Eigenkündigung eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses ging, mit nahtlos anschließendem befristeten Beschäftigungsverhältnis, zu dem eine Entfristung in Aussicht gestellt wurde.

    Ich habe auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt und wechsel wieder in ein unbefristetes :)

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