Ich bin allein erziehende Mutter und habe entlich wieder einen Job gefunden. Für den Job muss ich aber in eine andere Stadt umziehen. Ich habe keinen Kostenzuschuß etc. beantragt, obwohl ich Ihn hätte beantragen können. Zum 1.9. beginnt mein neues Arbeitsverhältnis und ich habe dem Jobcenter der alten Stadt mitgeteilt das ich zum 01.09. ein neues Arbeitsverhältnis beginne und sich die Anschrift zum 20.08. ändert. Jetzt soll ich gegen §48 Abs. 1 Satz 2 Nr.4 verstoßen haben. Der Staat will doch betrogen werden. Hätte ich angegeben das der umzug zum 01.09. stattfindet hätte ich die Leistungen behalten können? Laut der Aufstellung wird die Miete und alles andere nur bis zum 19. berechnet. Mietverträge laufen aber immer bis zum Ende eines Monats.
Statt die froh sind das wir keine Leistungen mehr beziehen und wir keinen Kostenzuschuß für den Umzug etc beantragen, wollen die Jetzt auch noch Leistungen zurück. Kann das sein? Oder ist da ein Paragraphenreiter unterwegs?