Verzögerte Leistung

  • Hallo!

    Ich habe im Juli noch ALG2 bezogen, ab dem 1. August arbeite ich wieder, jedoch bekomme ich erst jetzt im September Lohn, d.h. ich müßte noch Anspruch auf Leistungen für den August gehabt haben. Jetzt hat sich das Jobcenter aber dermaßen lange Zeit gelassen (Antrag noch im August gestellt), daß die Leistungen auf keinen Fall vor meinem Lohn eintreffen. Ich rief am Freitag an, und sie hatten meinen Antrag noch nicht einmal bearbeitet.

    Meine Frage ist nun, habe ich noch Anspruch auf die von mir beantragten Leistungen für den August (ich hatte auch einen Antrag auf eine Erstaustattung für meine Wohnung gestellt), oder ist dieser Antrag jetzt hinfällig, weil nun keine Bedarfsgrundlage mehr besteht?

    Danke! :o

  • Hallo,

    Ich habe im Juli noch ALG2 bezogen

    Wann hast du denn den Antrag gestellt, wenn du auch im Juli noch Alg2 bezogen hast?

    Welchen Antrag hast du im August gestellt?

    Wenn der 1. Lohnzufluss nachweislich erst im September ist (Kontoauszug zeigt den Zufluss), hast du auch noch auf die August-Leistung Anspruch.

    Der Antrag auf die Erstausstattung ist nicht hinfällig.

  • Hallo,

    d.h. ich müßte noch Anspruch auf Leistungen für den August gehabt haben

    warum solltest Du für August noch einen Anspruch gehabt haben, wenn Du ab dem 1. August arbeitest und somit aus dem Bezug von ALG II rausgefallen bist?

    jedoch bekomme ich erst jetzt im September Lohn

    Normal. Lohn/Gehalt wird i.A. rückwirkend gezahlt, in Deinem Fall also für den August.

    Du hättest maximal einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen können.

    Gruß!

  • Ameise:
    Ich hatte zuerst einen Antrag in einer anderen Stadt im Juni gestellt und für Juni und Juli Leistungen bezogen. Ich bin dann zwecks Berufsaufnahme umgezogen und habe im August in der neuen Stadt dann einen neuen Antrag gestellt.

    Corinna:
    Wenn ich das Zuflußprinzip richtig verstanden habe, hätte ich ein Darlehen nur bekommen, wenn im selben Monat noch Gehalt geflossen wäre. Bei mir gibt es aber erst jetzt, also im September Geld, sodaß ich im August kein Geld hatte.

    Ich finde das alles sehr verwirrend, deshalb fragte ich in diesem Forum. Und wie ich sehe, gibt es auch hier unterschiedliche Meinungen. ;)

  • Hallo,

    Wenn ich das Zuflußprinzip richtig verstanden habe, hätte ich ein Darlehen nur bekommen, wenn im selben Monat noch Gehalt geflossen wäre.

    dann hast etwas vollkommen falsch verstanden. Gerade dann, wenn erst im Folgemonat das Gehalt kommt, ist das Überbrückungsdarlehen sinnvoll. Und das ganze hat auch nichts mit dem Zuflußprinzip zu tun.

    Und wie ich sehe, gibt es auch hier unterschiedliche Meinungen.

    Nein, es gibt keine unterschiedliche Meinungen, sondern eine versehentlich falsche Ansicht eines anderen Users.

    Gruß!

  • Ja, in der Tat: Sehr verwirrend. Aber eher das, was du schreibst----

    Man könnte solche Sachverhalte durchaus in den ersten Beitrag schreiben.

    Also:

    Bis einschl. Juli Leistungen vom JC x erhalten.

    Dann wegen Arbeitsaufnahme nach xy umgezogen--- und dort im August einen Antrag auf Alg2 gestellt? Als Ergänzung zum Lohn?

    Oder nur Antrag auf Erstausstattung?

    Und wieso hast du keine Möbel mitgenommen?

    Normal. Lohn/Gehalt wird i.A. rückwirkend gezahlt, in Deinem Fall also für den August.

    Normal und ganz üblich ist es, dass der Lohn für den Monat zum Monatsende auf dem Konto verfügbar ist.

    Das wäre Freitag, der 31.8. gewesen.

    Üblich bei neuen AN ist oft auch zuerst Abschlagszahlung.

    Warum hier der Lohn- Zufluß erst im September ist, schreibt der Fragesteller nicht.

    Ob das so vertraglich vereinbart ist?

    Was habe ich hier am Zuflußprinzip falsch verstanden?

  • O.K., sorry, ich bin kein sehr genauer Mensch, ich versuche es mal detaillierter zu formulieren.

    Ich bin im Juni aus dem Ausland zugezogen in eine möblierte Wohnung (im Ausland sind möblierte Mietwohnungen der Standard und nicht die Ausnahme), daher habe ich keine eigenen Möbel. Dann mußte ich aus dieser ja wieder ausziehen, da ich in einer anderen Stadt einen Job bekam.
    Den Antrag vor Ort habe ich gestellt, um über den August zu kommen, nicht als Ergänzung. Der Lohnzufluss im September begründet sich in meinen Papieren, die allesamt nicht aus Deutschland stammen und so den Bearbeitungsprozeß bei meinem Arbeitgeber verkomplizieren und verlangsamen.

    Ich hoffe, das hilft?

  • Hallo,

    Was habe ich hier am Zuflußprinzip falsch verstanden?

    welche Rolle spielt das Zuflußprinzip im konkreten Fall nach Deiner Meinung? Jemand geht arbeiten in einem Monat, für den er entsprechend Lohn oder Gehalt bekommt. Damit ist derjenige nicht mehr bedürftig, sofern das Einkommen seinen eigenen Lebensunterhalt deckt. Und also hat dieser Jemand keinen Anspruch auf ALG II (vom Nicht-Anspruch auf ein Überbrückungsdarlehen mal abgesehen), Mit einem Zuflußprinzip hat das ganze recht wenig im konkreten Fall zu tun.

    Normal und ganz üblich ist es, dass der Lohn für den Monat zum Monatsende auf dem Konto verfügbar ist.

    Nein, ist es nicht. Viele Gehälter und Löhne werden auch zur Monatsmitte gezahlt. Aber das nur nebenbei - auch weil ich solche in ihrer Form absoluten und dennoch unzutreffenden Aussagen wie von Dir nicht mag.

    Gruß!

  • Hallo!

    Allgemein dazu: Viele Jobcenter stellen nach Meldung einer Arbeitsaufnahme

    die Zahlung ein, um eine Überzahlung zu vermeiden.

    Dann explizit nochmal Corinna:

    Normal. Lohn/Gehalt wird i.A. rückwirkend gezahlt, in Deinem Fall also für den August.


    Du hättest maximal einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen können.

    Ergänzend zu Corinna von mir, ALG II Leistungen würden

    für August im Voraus gezahlt und es käme zu einer Überzahlung, somit zu einer

    Rückzahlung-Aufforderung für August. Deshalb Überbrückungsdarlehen,

    denn das muss so oder so zurückgezahlt werden, ob als Überzahlung, oder als Überbrückungsdarlehen.

    Leistung und Lohn für denselben Monat schließen sich aus, geht nicht. Vielleicht

    wird es so verständlicher.

    Gruß

  • Für August kannst du gar kein Darlehen beantragen, weil du bereits Alg2 beantragt hast.

    Du musst jetzt wohl oder übel den Bescheid zu deinem Antrag abwarten.

    Das JC könnte deinen Antrag verstehen als Ü-Darlehensantrag.

    Auch dazu musst du erst den Bescheid abwarten.

  • Zur Erstausstattung:

    Das JC weiß, dass du zum 1.8. eine *auskömmliche sv-pflichtige Erwerbstätigkeit* aufgenommen hast.

    Das JC weiß, dass du aus dem Ausland ohne Hausstand kamst und bisher möbliert gewohnt hast.

    Das JC könnte dir für die Erstausstattung ein Darlehen anbieten---- und eben keinen Zuschuß, weil du ja selbst Einkommen erwartest.

    Auch hier bitte abwarten, was der Bescheid sagt.

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