Hallo HartzIV Forum!,
ich habe vor umzuziehen und mir stellen sich noch ein paar Fragen.
Zurzeit Wohne ich in der elterlichen Wohnung wo ich mich pauschal an der Miete beteilige.
Habe die Aussicht in eine Wohnung zu ziehen. Da kommt Frage 1;
Wie schaut es aus mit der Prüfung auf Angemessenheit? Dort wird Wasser und Gas vom Mieter mit dem Versorger abgerechnet und ist nicht in den Nebenkosten inbegriffen. Wie gebe ich das bei der Prüfung an?
Habe ja keinerlei Verträge mit denen bevor ich überhaupt in die Wohnung einziehe. Welche Kosten für Heizung und Wasser muss/kann/soll ich da angeben?
Pi mal Daumen hab ich natürlich den in Frage kommenden Versorger schon abgeklappert im Internet.
Laut deren Tarifrechner würde halt ein 1 Personenhaushalt bei der Wohnungsgröße circa 44€ im Monat für Gas und bei, sagen wir mal 50m³, Wasser im Jahr 14-15€ pro Monat bezahlen.
Kann man diese Werte dafür angeben? Denke mal schon das ich als Neukunde derart eingestuft werde.
Und Frage 2;
Der Umzug wäre halt aus der elterlichen Wohnung (ü25) in eine andere Stadt und Gemeinde, jedoch innerhalb des selben Kreises und das Jobcenter bleibt auch das gleiche. Können die darauf bestehen nur die bisherige KDU zu zahlen?