Hallo Community
Ich habe eine Frage zum Thema Einkommensberechnung/Vermögen.
Ab Oktober falle ich in den Hartz IV Bezug und bin gerade beim Ausfüllen der Anträge.
Es ist so, dass ich Anfang des Jahres sogenannte Cryptowährungen gekauft habe. Das Investment befand sich in der Summe unter meinem Freibetrag für das Vermögen.
Leider führten der Verfall des Kurses dazu, dass ich nur noch 1/5 des Geldes übrig habe aktuell oops
Diese "Währungen" werde ich bei der Antragsstellung wohl auch angeben müssen.
Die Frage ist was passiert, wenn ich den ganzen Kram während des Hartz IV Bezuges verkaufe und es mehr wert ist als bei Antragsstellung aber noch deutlich unter dem was ich ursprünglich reingesteckt habe? Ich liege dann immernoch weit unter meinem Vermögensfreibetrag.
Würde das Ganze als Einkommen gewertet werden? Ich meine ich hatte das Geld ja schon einmal und es ist ja nur "verloren" gegangen und kam dann wieder zurück. Das kann doch nach meiner Auffassung kein Einkommen sein oder? Nur weil es zum Zeitpunkt der Antragsstellung weniger wert war? Hätte ich das Geld dort nie investiert, wäre es ja ohnehin unter den Freibetrag gefallen. Dafür kann ich doch letzten Endes nicht bestraft werden?
Ich hoffe jemand kann mir zu dem Thema helfen. Ich habe da Mist gebaut und möchte irgendwie mit sowenig Schaden wie möglich aus der Situation rauskommen. Und ich gehe davon aus, dass sich die "Währungen" bis Weihnachten nochmal erholen werden.
Grüße gamer