Spekulationswährungen und ALG II Antrag

  • Hallo Community

    Ich habe eine Frage zum Thema Einkommensberechnung/Vermögen.

    Ab Oktober falle ich in den Hartz IV Bezug und bin gerade beim Ausfüllen der Anträge.

    Es ist so, dass ich Anfang des Jahres sogenannte Cryptowährungen gekauft habe. Das Investment befand sich in der Summe unter meinem Freibetrag für das Vermögen.

    Leider führten der Verfall des Kurses dazu, dass ich nur noch 1/5 des Geldes übrig habe aktuell oops

    Diese "Währungen" werde ich bei der Antragsstellung wohl auch angeben müssen.

    Die Frage ist was passiert, wenn ich den ganzen Kram während des Hartz IV Bezuges verkaufe und es mehr wert ist als bei Antragsstellung aber noch deutlich unter dem was ich ursprünglich reingesteckt habe? Ich liege dann immernoch weit unter meinem Vermögensfreibetrag.

    Würde das Ganze als Einkommen gewertet werden? Ich meine ich hatte das Geld ja schon einmal und es ist ja nur "verloren" gegangen und kam dann wieder zurück. Das kann doch nach meiner Auffassung kein Einkommen sein oder? Nur weil es zum Zeitpunkt der Antragsstellung weniger wert war? Hätte ich das Geld dort nie investiert, wäre es ja ohnehin unter den Freibetrag gefallen. Dafür kann ich doch letzten Endes nicht bestraft werden?

    Ich hoffe jemand kann mir zu dem Thema helfen. Ich habe da Mist gebaut und möchte irgendwie mit sowenig Schaden wie möglich aus der Situation rauskommen. Und ich gehe davon aus, dass sich die "Währungen" bis Weihnachten nochmal erholen werden.

    Grüße gamer

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    bin gerade beim Ausfüllen der Anträge.

    Dann ist die Anlage Vermögen wahrheitsgemäß auszufüllen und Alles

    anzugeben: Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

    Im laufenden Bezug ist jede Veränderung dem Jobcenter umgehend mitzuteilen.

    Das unterschreibst du mit deinem ALG II Antrag und verpflichtest dich dazu.

    Vielleicht hier auch noch eine Information:

    Merkblatt Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Bundesagentur für Arbeit

    Meine Empfehlungen, lesen! Damit du weißt, was da auf dich zu kommt.

    Gruß


    Gruß


  • Dann ist die Anlage Vermögen wahrheitsgemäß auszufüllen und Alles

    anzugeben: Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

    Im laufenden Bezug ist jede Veränderung dem Jobcenter umgehend mitzuteilen.

    Das unterschreibst du mit deinem ALG II Antrag und verpflichtest dich dazu.

    Okay ja das habe ich soweit verstanden. Nur war meine Frage ob es als Vermögen oder Einnahme zählt. Ich habe das ganze ja schon vorher besessen, es ist ja nur im Wert wieder gestiegen.

    Aber dieser Fall ist wohl zu einmalig, als dass hier jemand dazu bereits Erfahrungen gemacht hat. :(

  • Hallo,

    was du jetzt hast, ist dein Vermögen.

    Die Summe gehört in die Anlage VM des Antrages. Zum Zeitpunkt der Antragstellung/Antragsabgabe

    Was später während des Leistungsbezuges dazu kommt (durch evtl. Wertsteigerung), ist bis zur Freibetragsgrenze Vermögen.

    Es ist kein Einkommen.

    Es kann auch im Wert wieder fallen, trotzdem bleibt es dein Vermögen.

  • Okay dann bin ich beruhigt, ich hoffe du hast Recht. Danke! :)

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