Weitergabe von diversen Buchführungsunterlagen wie Belege oder Verträge durch das Sozialgericht an das Jobcenter?

  • Moin moin (wie man hier im Norden so schön sagt).

    Ich habe 2 Fragen an Euch:

    Ich bin Freiberufler und habe (aufgrund schwacher Umsätze) in den vergangenen Jahren vereinzelt ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt bei meinem hiesigen Jobcenter beantragt. Diese wurden (teilweise) versagt und befinden sich nun im gerichtlichen Widerspruchsverfahren vor dem hiesigen Sozialgericht.

    Das Sozialgericht möchte aktuell alle (!!!) meine Buchführungsunterlagen (Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontenauszüge) lückenlos und durchgängig für mehrere Jahre in Kopie erhalten.

    Im Jahr 2012 hatte ich im Rahmen eines Eilverfahrens ebenfalls Leistungen beanspruchen können; auch seinerzeit hatte das SG diverse Unterlagen meiner Buchführung in Kopie verlangt. Diese kompletten Unterlagen wurden durch das SG in Kopie auch an das JC weitergesandt und befinden sich heute noch in den Leistungsakten. Dies betrifft auch hier Eingangs- und Ausgangsrechnungen mit den Daten von Dritten sowie ungeschwärzte komplette Kontenauszüge. In meinen Augen entspricht diese Vorgehensweise seitens des JC einer "Datenspeicherung" und widerspricht doch meinem Recht auf eine Selbstbestimmung über die mich zu speichernden Daten, oder nicht?

    Meine erste Frage:

    Wie verhält es sich aktuell? Ich gehe davon aus, dass auch im aktuellen Fall wohl alle Belege der Buchführung, die ich dem SG einreiche, in Kopie an das JC weitergeleitet werden. Kann ich einer Weitergabe dieser Unterlagen widersprechen?

    Meine zweite Frage:

    Es geht um Buchführungsunterlagen (Rechnungen, Quittungen, Kontenauszüge) aus 6 Jahren; das sind 8 (volle) Herlitz-Ordner. Das Anfertigen der Kopien stellt für mich einen nicht unerheblichen Zeit- und vor allem Kostenaufwand dar. Ist es nicht so, dass ein SG-Verfahren ohne kostenproduzierende Vorgänge für mich als Kläger zu führen ist? Wäre es nicht ausreichend,

    mit dem SG einen "Erörterungstermin" zu vereinbaren in dem durch das SG eine Einsicht in meine Belege vorgenommen werden kann?

    Danke Euch für Eure Infos!

  • Hallo,

    wie soll das Jobcenter sich denn auf das Klageverfahren vorbereiten, wenn es keine Unterlagen, die für den Fall relevant sind, erhält? Grundsätzlich gilt bei Zivilstreitigkeiten, daß alle dem Gericht vorgelegten Unterlagen auch dem jeweiligen Klagegegner vorzulegen sind.

    Wäre es nicht ausreichend,

    mit dem SG einen "Erörterungstermin" zu vereinbaren in dem durch das SG eine Einsicht in meine Belege vorgenommen werden kann?

    Nein, das ist nicht ausreichend. Wie eben geschrieben - auch der Gegner muß ja die Unterlagen kennen. Und das alles ist nicht mit einem Erörterungstermin zu machen -Du kannst nicht verlangen, daß man mal so auf die Schnelle in Deinen Unterlagen in 8 Ordnern schaut und daraufhin dann ein gerechtes Urteil findet.

    Gruß!

  • Aha ...

    Wie sieht es aber

    a) mit den Kosten für das Anfertigen von hunderten Kopien (es handelt sich um die kompletten Buchführungsunterlagen 2012-2017) aus? Ist ein SG-Verfahren nicht kostenfrei zu führen?

    b) mit dem Datenschutz aus? Aus den entsprechenden Eingangs- und Ausgangsrechnungen sind Daten Dritter (z.B. Kundendaten) oder detaillierte Angaben zu Aufträgen vorhanden. Eigentlich sollten diese doch geschwärzt werden, oder nicht?

  • Hallo,

    mit den Kosten für das Anfertigen von hunderten Kopien (es handelt sich um die kompletten Buchführungsunterlagen 2012-2017) aus? Ist ein SG-Verfahren nicht kostenfrei zu führen?

    das Verfahren an sich ist ja auch kostenlos. Kopierkosten können nur dann beim Beklagten geltend gemacht werden, wenn Du vor Gericht gewinnst.

    mit dem Datenschutz aus? Aus den entsprechenden Eingangs- und Ausgangsrechnungen sind Daten Dritter (z.B. Kundendaten) oder detaillierte Angaben zu Aufträgen vorhanden. Eigentlich sollten diese doch geschwärzt werden, oder nicht?

    Nein, die dürfen nicht geschwärzt werden. Noch einmal: Du klagst und hast alle für Deine Klage relevanten Unterlagen vorzulegen. Schwärzungen u.ä. würden diesem Grundsatz widersprechen.

    Gruß!

  • Hallo,

    kleiner Hinweis Freiberufler

    Selbständig Erwerbstätige sind verpflichtet, ihre Geschäfts-und Betriebsunterlagen 6 bzw. 10 Jahre aufzubewahren.

    Als Freiberufler bist du ein solcher selbständig Erwerbstätiger und bist schon steuerrechtlich dazu verpflichtet.

    Das hat nichts mit dem JC oder dem Sozialgericht zu tun.

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