Nach Master im Ausland zurück ins Elternhaus vorübergehend

  • Hallo liebe Community!

    Ich, Ü25, bin nach meinem Master im Ausland vorübergehend zu meinen Eltern in ihr Eigentumshaus zurückgekehrt und bewerbe mich derzeit um einen Jobeinstieg.

    - Daher habe ich jetzt den Dachboden vermietet bekommen im Haus (Mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche etc mit meinen Eltern zusammen)

    - Als Miete wurde festgelegt: 400€ für 48qm (insgesamt und warm, daher ohne weitere Ausweisung von Heizung, Nebenkosten, Betriebskosten etc.), also pauschal. Das Job Center sieht als Kaltmiete in meinem Bezirk einen Betrag von 421€ kalt für 45qm vor. --> Also müsste mein Mietbetrag ja angemessen sein oder?

    Meine Fragen:

    - Kann ich den Pauschalbetrag so angeben mit den 400€? Das wäre das unkomplizierteste, ohne weitere Kosten.

    - Gibt es eine Möglichkeit die Umzugskosten anzugeben?

    Vielen Dank!!

    LG, my_pumas

  • Hallo,

    Als Miete wurde festgelegt: 400€ für 48qm

    Meine Empfehlung:

    Der Mietvertrag zwischen deinen Eltern und dir sollte deutlich den Begriff *Pauschalmiete* bzw. *Inclusivmiete* beinhalten.

    Eine echte Pauschalmiete kann nicht unterteilt werden. Wichtig ist, dass die gesamten Wohnkosten innerhalb der örtl. Angemessenheitsgrenzen liegen. In deinem Fall ist die Wohnfläche zwar oberhalb, aber die Gesamtkosten weit unterhalb der örtl. Werte.

    Ja, ist also angemessen.

    Zu beachten ist aber , dass das JC den bereits im Regelbedarf von 416,- enthaltenen statistischen Anteil der Haushaltsenergie rausrechnen wird. Bei der Findung der Summe Pauschalmiete sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden.

    Dieser Anteil liegt derzeit bei 36,89€ mtl. Allerdings ist in dieser Summe auch etwas für *Wohnen* und *Wohnungsinstandhaltung* enthalten.

    Wie viel?--- keine Ahnung.

    Gibt es eine Möglichkeit die Umzugskosten anzugeben?

    Kannst du das erläutern?

    Meinst du die Umzugskosten aus dem Ausland zu deinen Eltern?

    Beziehst du schon Leistungen vom JC?

  • Danke für die schnelle Antwort - sehr nett und hilfreich!

    Kannst du das erläutern?

    Meinst du die Umzugskosten aus dem Ausland zu deinen Eltern?

    Beziehst du schon Leistungen vom JC?

    - Nein, beziehe noch keine Leistungen.

    - Genau, die Kosten für das Umziehen aus dem Ausland zu meinen Eltern. Habe den Umzug mit meinem eigenen Auto gemacht, daher keine Belege von Transportern o.ä.

  • Genau, die Kosten für das Umziehen aus dem Ausland zu meinen Eltern.

    Dafür wird das JC dir nichts erstatten.

    Einleuchtender Grund:

    Alg2 gibt es nicht für Zeiten/Kosten vor dem Leistungbezug.

    Zuerst bist du mit eigenen Mitteln (auf eigene Kosten) umgezogen. Das konntest du dir leisten.

    Jetzt willst du Alg2 beantragen, weil du keine Mittel mehr hast/finanziell bedürftig bist .

    Ergo brauchst du auch keine Belege. Das war (leider) dein *Privatvergnügen*.

  • Hallo,

    die Kosten für das Umziehen aus dem Ausland zu meinen Eltern.

    ich wüßte nicht mal ansatzweise, warum durch das Jobcenter eine Übernahme von Umzugskosten aus dem Ausland auch nur ernsthaft in Betracht gezogen werden sollte. Dazu müßten schon unabweisbare Gründe vorliegen, von denen ich hier nichts lesen kann. Abgesehen davon ist der Umzug scheinbar schon vollzogen, womit eine Übernahme dieser Kosten sowieso gegenstandslos sein dürfte.

    Ja, ist also angemessen.

    Nun ja. Ich warne ausdrücklich vor solchen pauschalen Aussagen. 400 € für eine alleinstehende Person sind sehr viel und entsprechen nicht dem bundesweiten Mietspiegel. Im konkreten Fall kommt es also darauf an, ob der von den Eltern verlangte Mietpreis ortsüblich ist. Verlangen Deine Eltern eine ortsunübliche Miete, ist diese nicht angemessen. Bevor jetzt irgendein Schlaumeier hier antwortet: die ortsübliche Miete richtet sich nicht nach irgendwelchen persönlichen Ansichten, sondern nach den Vorgaben der Gemeinde bzw. des Landkreises.

    Gruß!

  • Corinna

    Entschuldigung, aber 400,- pauschal entsprächen nicht dem bundesweiten Mietspiegel? Was gilt denn nach diesem? hmm

    Vielleicht gilt in dem Ort die örtliche KDU-Richtlinie? Oder der örtliche Mietspiegel?

    Ich ging lediglich davon aus:

    Das Job Center sieht als Kaltmiete in meinem Bezirk einen Betrag von 421€ kalt für 45qm vor. --

    Also ein LK in einem Bundesland, wo man noch max 45 qm für 1 Person als angemessen einstuft, gem. WNB.

    Dazu kämen noch (ortsübliche) kalte BK und noch dazu die Heizkosten.

    Dort, wo der Rückkehrer wohnt, dürften schon rein rechnerisch die 400,- pauschal unbedingt als angemessen gelten.

    Aber:

    Evtl. stimmt seine Angabe 421,- für Kaltmiete nicht? Das wäre ein ziemlich teure Gegend mit ca. 9,35 €/qm kalt.

    Doch selbst bei einer max. Bruttokaltmiete (so wirds meist angegeben) von 421,- würden 400,- pauschal noch angemessen sein.

    Also 400,- incl. kalte BK und incl. Heizkosten ---------

    sondern nach den Vorgaben der Gemeinde bzw. des Landkreises.

    Ja, ganz genau.

    Nach den örtlichen KDU-Richtlinien. Gültig für SGB II und SGB XII:thumbup:

  • Hallo,

    Entschuldigung, aber 400,- pauschal entsprächen nicht dem bundesweiten Mietspiegel? Was gilt denn nach diesem? hmm

    Vielleicht gilt in dem Ort die örtliche KDU-Richtlinie? Oder der örtliche Mietspiegel?

    Ich kenne Landkreise und Kommunen, in denen 250 € für eine Person laut Mietspiegel angemessen sind.

    Nach den örtlichen KDU-Richtlinien. Gültig für SGB II und SGB XII

    Nein. Ich rede von einer ortsüblichen Miete, welche in diesem Zusammenhang erstmal recht wenig mit den angemessenen KdU aus dem Rechtskreis des SGB zu tun hat.

    Ich habe wenig Lust, Dich über die Rechtsansicht in Sachen KdU zu informieren. Weswegen ich Dich ausdrücklich auffordere, nur dann zu antworten, wenn Du bei Deiner Antwort auch sicher bist, daß diese 1. rechtssicher ist und 2. dem TE auch hilft.

    Gruß!

  • Vielen Dank für die ganzen Antworten - habe ein Doc im Anhang hochgeladen, das das JC in meinem Kreis hochgeladen hat. Dort stehen ebendiese 421€ drin. Schaut gerne mal drauf. Das gilt seit 2012 scheinbar, da es kein aktuelleres auf der JC Seite gibt.


    Bitte über Dateianhänge des Forum als PDF hochladen

    Grace

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