Aufstocker kann Miete nicht komplett zahlen

  • Hallo

    Bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand helfen.

    Bin gerade etwas ratlos, weil ich diesen Monat nicht mehr genügend Geld zur Verfügung habe, um die komplette Miete zu überweisen.

    Zur Info: ich bekomme Aufstockung 435€ und die Miete beträgt 570€.

    Zur Verfügung habe ich gerade 440€ auf dem Konto.

    Meine Eltern könnten mir den Rest geben, bzw überweisen.

    Darf ich das ???

    Für den Vermieter wäre das ok.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Warum kannst du die Miete nicht zahlen? Dafür muss es doch Gründe geben.

    Wenn deine Eltern dir den "Rest" geben würden, könnte das Jobcenter dies anrechnen.

  • Ich kann die Miete gerade nicht komplett zahlen, weil ich Alleinerziehend bin, eine kleine Tochter habe und es nun auch mal Dinge gibt, die außer der Reihe sind und Geld kosten.

    Ich bekomme Mitte des Monats noch Kindergeld, wovon ich den Rest der Miete theoretisch zahlen könnte..

    Meine Frage war aber mehr diese:

    Kann das Amt verlangen, dass ich die 570€ Miete alleine zahle, obwohl ich „nur“ 435 Aufstockung bekomme ?

    Als ich damals umzog und den Antrag stellte, sagte man mir, sie zahlen mir das, was mir zusteht und wie ich den Rest Miete zahle, ist mein Problem.

  • Kann das Amt verlangen, dass ich die 570€ Miete alleine zahle, obwohl ich „nur“ 435 Aufstockung bekomme ?

    Ja. Solltest du Unterstützung von deinen Eltern erhalten, ist dieses beim Jobcenter anzugeben und ggf. auch anzurechnen.

    Als ich damals umzog und den Antrag stellte, sagte man mir, sie zahlen mir das, was mir zusteht und wie ich den Rest Miete zahle, ist mein Problem.

    Das ist richtig, wenn auch ziemlich hart ausgedrückt. Allerdings muss man dazu sagen, wenn du nur 435,00 € an Aufstockung erhälst, wirst du weitere Einkünfte haben.

    Ich könnte mir vorstellen dass deine Wohnung ebenfalls nicht in voller Höhe bei der Leistungsberechnung berücksichtigt wurde, da diese für zwei Personen zu teuer ist. Dies müsste aus dem Berechnungsbogen hervorgehen.

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