Optimierung Elterngeld mit ALG II

  • Hallo zusammen,

    welche Möglichkeiten hat man, den Elterngeldbezug zu verzögern bzw. zu verlängern, wenn man ALG II bekommt? Ein Freund von mir ist kürzlich (Juli) Vater geworden und wird vermutlich nächtes Jahr wieder arbeiten, und es wäre ja schön, wenn man – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten – am Ende noch etwas vom Elterngeld hat. Er hat aktuell und in den 12 Monaten vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit. Daher würde Elterngeld (bis auf 30 € s. u.) voll auf ALG II angerechnet, und er „hätte nichts davon“.

    Idee: Im günstigsten Fall beantragt man jetzt Elterngeld für Monate ab ca. dem 13. Lebensmonat; sobald er dann ggf. arbeitet, könnte seine Frau die Elterngeldmonate nehmen. Wenn sie dann kein ALG II mehr bekommen, hätte man also Elterngeld in die Zukunft „gerettet“, wo es nicht mehr angerechnet wird.

    Ich kann mir aber vorstellen, dass das Jobcenter nicht mitspielt, und darauf pocht, Elterngeld für Monate ab der Geburt zu beantragen. Hat jemand damit Erfahrung? Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte das Jobcenter dies verlangen? (Gegen §5 SGB II verstößt man m. E. nicht, wenn man den Antrag auf Elterngeld frühzeitig stellt und auch alle 14 Elterngeldmonate in Anspruch zu nehmen beantragt – und dabei lediglich einen Bezugszeitraum in der Zukunft wählt.)

    Falls die Variante mit dem in der Zukunft liegenden Elterngeldbezug nicht funktioniert: Kann man zumindest ElterngeldPlus ab dem 1. Lebensmonat beantragen? Z. B. Ehemann Lebensmonate 1 bis 12 ElterngeldPlus, Ehefrau Lebensmonate 13 bis 28 ElterngeldPlus. Habe im Internet schon gelesen, dass Leute es zumindest probiert haben – Ausgang offen ...

    Die Versicherungspauschale (30 €) scheint einem beim Elterngeldbezug ja grundsätzlich zu bleiben – zumindest die Verlängerung mit ElterngeldPlus hätte dann den Vorteil, die 30 € länger mitzunehmen.

    Über qualifizierte Antworten (bitte möglichst mit Zitierung der entsprechenden Gesetze/Regelungen oder anderer Quellen) bin ich sehr dankbar!

  • Elterngeld ist eine vorrangige Leistung und vermindert deinen ALG II Anspruch. Du bist verpflichtet diese Leistung zu beantragen und zu beziehen. Dies steht in § 12 a SGB II.

  • Hallo,

    Daher würde Elterngeld (bis auf 30 € s. u.) voll auf ALG II angerechnet, und er „hätte nichts davon“.

    wieso sollte er "nichts davon" haben? Er kann durch das Elterngeld und ggf. ALG II seinen Lebensunterhalt decken. Keine andere Aufgabe hat das ALG II.

    Gruß!

  • Hallo,

    danke für eure schnellen Antworten.

    Elterngeld ist eine vorrangige Leistung und vermindert deinen ALG II Anspruch. Du bist verpflichtet diese Leistung zu beantragen und zu beziehen. Dies steht in § 12 a SGB II.

    Vielen Dank, das ist mir bewusst. Meine Frage lautet nicht, ob er Elterngeld beantragen muss, sondern für welchen Zeitraum (muss es ab Geburt sein? darf es später sein?) und ob er (und seine Frau) eine Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus hat/haben.

    Hallo,

    wieso sollte er "nichts davon" haben? Er kann durch das Elterngeld und ggf. ALG II seinen Lebensunterhalt decken. Keine andere Aufgabe hat das ALG II.

    Gruß!

    Das habe ich vielleicht unpassend ausgedrückt, aber ich meinte, er hat – wegen der Anrechnung des Elterngelds auf ALG II – keinen „gefühlten Mehrwert“ durch Elterngeld im Vergleich zum „normalen“ ALG II-Bezug – weil am Ende des Monats gleich viel aufs Konto gekommen ist

    Ich möchte auch wirklich keine Diskussion starten über ob, warum, fair, bedürftig etc. Vielmehr möchte ich, wie oben geschrieben, im voll legalen Rahmen wissen, wie es für eine vierköpfige Familie, die es nicht immer leicht hatte und deren Vater sich bemüht und hart gearbeitet hat und weiter hart arbeiten möchte (und gerade Maßnahmen macht), möglich ist, am Ende des Jahres möglichst wenige Ausgaben gehabt zu haben und die Einnahmen ebenso zu optimieren.

    Bei den 30 € Versicherungspauschale angefangen, würde dies bedeuten, dass mindestens der Elterngeldbezug möglichst lang gehalten werden sollte, also ElterngeldPlus gewählt und Ehemann und Ehefrau nicht gleichzeitig Elterngeld beziehen sollten (denn somit hätte man für 28 Monate jeden Monat 30 € mehr, als in Monaten von reinem ALG II-Bezug).

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von algmax (4. September 2018 um 09:38)

  • Hallo,

    denn somit hätte man für 28 Monate jeden Monat 30 € mehr

    die Logik erschließt sich mir nicht ganz so. Zwar erhält man meinetwegen 28 Monate 30 € Versicherungsprämie nicht angerechnet, muß aber mit weniger Einkommen auskommen, da ja statt 300 € nur 150 € ausgezahlt werden.

    Im übrigen ist das ElterngeldPlus eigentlich für Menschen gedacht, die während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten gehen.

    Gruß!

  • Hallo,

    die Logik erschließt sich mir nicht ganz so. Zwar erhält man meinetwegen 28 Monate 30 € Versicherungsprämie nicht angerechnet, muß aber mit weniger Einkommen auskommen, da ja statt 300 € nur 150 € ausgezahlt werden.

    Im übrigen ist das ElterngeldPlus eigentlich für Menschen gedacht, die während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten gehen.

    Gruß!

    Es mag gerne so gedacht sein (wobei ich allgemeiner sagen würde, dass damit Eltern flexibler sein können), es hat aber jeder nach §4 BEEG die Möglichkeit, frei darüber zu entscheiden, ob er Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählt. Noch dazu findet er ja möglicherweise während des Bezugszeitraumes eine Teilzeitanstellung; das wissen wir alle vorher nicht. Wäre aber im Falle des Falles also umso besser, ElterngeldPlus zu haben.

    Zur Versicherungspauschale (sic!, nicht „-Prämie“) ein fiktives Beispiel (in der Höhe fiktiv, dem Grunde nach korrekt und so in ALG II-Bescheiden gesehen):

    Man sieht also leicht, dass in Zeiträumen mit Basiselterngeld und ElterngeldPlus die familiären Gesamteinnahmen gleich hoch und 30 € höher sind als in Monaten, wo es nur ALG II (und natürlich Kindergeld) gibt. Logischerweise möchte man möglichst lange diese 30 € mehr beziehen, und das ist genau dann der Fall, wenn man 28 Monate lang ElterngeldPlus bezieht.

    Nehmt es mir nicht böse: jeder von euch hat sicherlich einiges an Wissen und auch eine meist qualifizierte Meinung zu vielen Dingen, doch – heute und in diesem Thema – geht es mir wirklich um rechtliche Gesetze, Regelungen, Verwaltungsvorschriften.

    Daher on-topic zurück zu meiner Frage: kann man als ALG II-Bezieher statt Basiselterngeld ElterngeldPlus beziehen und dieses auch erst für Lebensmonate in der Zukunft? Oder wird mich das Jobcenter zwingen können (auf welcher rechtlichen Begründung?), Basiselterngeld ab dem ersten Lebensmonat zu beziehen?

    Beitrag korrigiert, weil Tabelle nicht

    benötigt wird

    Grace

    4 Mal editiert, zuletzt von algmax (4. September 2018 um 12:27)

  • Hallo!

    Empfehlung den Ratgeber Elterngeld bei uns zu lesen:


    Gruß

    Hallo Grace,

    danke, das ist doch mal ein nützlicher Hinweis mit Quellenangabe.

    Den Ratgeber kenne ich, er ist gut, aber nicht ganz vollständig. Trotzdem interessant, nochmal zu diesem Thema zu lesen.

    Um das Thema nicht komplizierter zu machen, als es schon ist, habe ich folgenden Sachverhalt weggelassen: Mein Freund hat in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt teilweise als Aushilfe gearbeitet, allerdings liegt das monatliche Durchschnittseinkommen daraus nur bei ca. 50 €. Er hätte also tatsächlich (sowohl bei Basiselterngeld als auch ElterngeldPlus) einen Elterngeld-Freibetrag von ca. 50 €, wie im Ratgeber erklärt.

    Dieser Freibetrag ändert qualitativ nichts an meiner Frage (sondern erhöht nur den monatlichen Vorteil von Zeiträumen mit Elterngeld(Plus) ggü. Zeiträumen ohne Elterngeld(Plus) i. H. v. 30 € (Versicherungspauschale) auf 80 €).

    Allerdings eine sehr interessante Zeile im Ratgeber:

    Zitat

    maximal 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus beziehen.

    Das suggeriert, dass es problemlos möglich ist, als Bezieher von ALG II das ElterngeldPlus zu wählen.

    Es bleibt, wie es war: ich habe die Vermutung, dass es völlig in Ordnung ist, als ALG II-Bezieher ElterngeldPlus statt Basiselterngeld zu wählen. Und ich frage euch, ob ihr anderslautende Gesetze oder Verwaltungsverordnungen kennt.

  • Hallo,

    Zur Versicherungspauschale (sic!, nicht „-Prämie“)

    was soll nun dieser Blödsinn mit dem sic? Jeder kann sich mal verschreiben, aber nicht jeder muß dafür in dieser Form auf einen Flüchtigkeitsfehler hingewiesen werden.

    Vielen Dank, das ist mir bewusst. Meine Frage lautet nicht, ob er Elterngeld beantragen muss, sondern für welchen Zeitraum (muss es ab Geburt sein?

    Wenn Dir die Auskunft von @bass386 bewußt ist, solltest Du einfach mal anfangen, darüber nachzudenken. Wenn eine Leistung vorrangig gegenüber dem ALG II ist, so ist diese Leistung vorrangig mit Anspruchsbeginn zu beantragen, womit Deine Frage beantwortet wurde.

    Gruß!

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