Hallo zusammen,
welche Möglichkeiten hat man, den Elterngeldbezug zu verzögern bzw. zu verlängern, wenn man ALG II bekommt? Ein Freund von mir ist kürzlich (Juli) Vater geworden und wird vermutlich nächtes Jahr wieder arbeiten, und es wäre ja schön, wenn man – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten – am Ende noch etwas vom Elterngeld hat. Er hat aktuell und in den 12 Monaten vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit. Daher würde Elterngeld (bis auf 30 € s. u.) voll auf ALG II angerechnet, und er „hätte nichts davon“.
Idee: Im günstigsten Fall beantragt man jetzt Elterngeld für Monate ab ca. dem 13. Lebensmonat; sobald er dann ggf. arbeitet, könnte seine Frau die Elterngeldmonate nehmen. Wenn sie dann kein ALG II mehr bekommen, hätte man also Elterngeld in die Zukunft „gerettet“, wo es nicht mehr angerechnet wird.
Ich kann mir aber vorstellen, dass das Jobcenter nicht mitspielt, und darauf pocht, Elterngeld für Monate ab der Geburt zu beantragen. Hat jemand damit Erfahrung? Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte das Jobcenter dies verlangen? (Gegen §5 SGB II verstößt man m. E. nicht, wenn man den Antrag auf Elterngeld frühzeitig stellt und auch alle 14 Elterngeldmonate in Anspruch zu nehmen beantragt – und dabei lediglich einen Bezugszeitraum in der Zukunft wählt.)
Falls die Variante mit dem in der Zukunft liegenden Elterngeldbezug nicht funktioniert: Kann man zumindest ElterngeldPlus ab dem 1. Lebensmonat beantragen? Z. B. Ehemann Lebensmonate 1 bis 12 ElterngeldPlus, Ehefrau Lebensmonate 13 bis 28 ElterngeldPlus. Habe im Internet schon gelesen, dass Leute es zumindest probiert haben – Ausgang offen ...
Die Versicherungspauschale (30 €) scheint einem beim Elterngeldbezug ja grundsätzlich zu bleiben – zumindest die Verlängerung mit ElterngeldPlus hätte dann den Vorteil, die 30 € länger mitzunehmen.
Über qualifizierte Antworten (bitte möglichst mit Zitierung der entsprechenden Gesetze/Regelungen oder anderer Quellen) bin ich sehr dankbar!