Alleinerziehend - Kinder mit Spracherwerbsverzögerung - mögliche Arbeitszeit- Fragen zur Zumutbarkeit ALG II

  • Hallo,

    Ich bin alleinerziehend, habe 2 Kinder im Alter von 2 und 6 Jahren.

    Mein 6. Jähriges Kind hat eine Spracherwerbsverzögerung und es ist absehbar, bestätigt durch Kinderarzt und Logopädin, dass ein problemloser Schuleingang vorrausichtlich nicht klappen wird.

    Er kommt erst 2019 in die Schule.

    Die kleine ist dann 3 und wird in einem Halbtagskindergarzen 8-12.30 uhr betreut.

    Die Schule endet zwischen 11.30 Uhr und 11.45 Uhr.

    Das wäre eine mögliche Arbeitszeit von ca 3 - 4 Stunden.

    Ich habe kein Auto, bln also zudem Ortsgebunden.

    Wieviel Arbeit ist denn tatsächlich zumutbar?

    Das klingt nun so, als ob ic nicht arbeiten wollen würde.

    Es geht darum, dass mein Sb mich lieber in einer Halbtagstätigkeit sehen würde, als in der Tagespflege.

    Ich hatte nun Kontakt mit dem Tageselternverband und auch mit dem Jugendamt, das mir auch Bereitschaftspflege anbieten könnte, aber nun gegen die Zusicherung vom Jobcenter, dass ich unter den aktuellen Begebenheiten weiterhin ALG 2 beziehen würde und nicht vom Pflegegeld abhängig bin. (Die Gelder werden meines Wissens ja trotzdem verrechnet)

    Vielleicht weiß einer etwas genaueres?

    Liebe Grüße und Danke

  • Hallo!

    Die kleine ist dann 3 und wird in einem Halbtagskindergarzen 8-12.30 uhr betreut.

    Die Schule endet zwischen 11.30 Uhr und 11.45 Uhr.

    Das wäre eine mögliche Arbeitszeit von ca 3 - 4 Stunden.

    Ich habe kein Auto, bln also zudem Ortsgebunden.

    Wieviel Arbeit ist denn tatsächlich zumutbar?

    3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,

    Hier Klärungsbedarf und könntest du das bitte näher ausführen:

    Es geht darum, dass mein Sb mich lieber in einer Halbtagstätigkeit sehen würde, als in der Tagespflege.


    Ich hatte nun Kontakt mit dem Tageselternverband und auch mit dem Jugendamt, das mir auch Bereitschaftspflege anbieten könnte, aber nun gegen die Zusicherung vom Jobcenter, dass ich unter den aktuellen Begebenheiten weiterhin ALG 2 beziehen würde und nicht vom Pflegegeld abhängig bin. (Die Gelder werden meines Wissens ja trotzdem verrechnet)

    Gruß

  • Hallo,

    Beim Pflegegeld geht es um die Bereitschaftspflege beim Jugendamt.

    hmm. Das würde sich aber mit der Aussage

    dass ich unter den aktuellen Begebenheiten weiterhin ALG 2 beziehen würde und nicht vom Pflegegeld abhängig bin.

    widersprechen. Das Geld für eine Bereitschaftspflege würde i.A. nicht an Dich ausgezahlt werden, sondern an die Bereitschaftspflegerin bzw. -familie. Warum also solltest Du von diesem Dir überhaupt nicht zu Verfügung stehenden Geld "abhängig" sein?

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!