Ihr Lieben,
ich braucht mal Hilfe von den Profis.
Hintergrund:
Mein Vater ist seit 10 Monaten Bezieher von ALG 2. Nach Ablauf des ersten Bewilligungsbescheides wollte das JC Banknachweise die er eingereicht hat.
In seinem Depot befinden sich Aktien. Am ersten Tag der Bewilligung (1.2,2018) lag der Wert seiner Aktien bei 2000 Euro. Am letzten Tag der Bewilligung (31.7.2018) hatte die Aktien einen Wert von 2500 Euro. Diesen Gewinn von 500 Euro fordert nur das JC zurück.
Dieser Gewinn wurde aber nicht "realisiert". Die Aktien stiegen in der Zeit des Bewilligungszeitraums um diese besagten 500 Euro.
Nun meine Frage:
Müssten diese 500 Euro nicht in seinen Grundfreibetrag fliessen (die er mit den 500 nicht übersteigt), da er die Gewinne nicht realisiert hat oder hat das JC Anrecht auf diese Forderung ?
Mittlerweilen ist es sogar so, das die Aktien wieder gefallen sind. Er hat diese 500 Euro gar nicht mehr als Gewinn in seinem Depot. Er müsste was zurück zahlen was er gar nicht mehr hat.
Würd mich über eure Rückmeldung freuen.
Ich danke euch
LG
Petra