Sohn ausgezogen , direkt Miete gekürzt U25

  • Hallo zusammen,

    mein Sohn ( 19 Jahre) ist aus meiner Wohnung wegen einer Ausbildung ausgezogen. Er wohnt jetzt in einer anderen Stadt und bezieht keine Leistung vom Jobcenter. Ich bin Aufstocker und gehe halbtags Arbeiten. Habe noch zwei kleine Kinder ( 9 und 11 ) die bei mir Leben. Der Auszug wurde nicht beantragt da mein Sohn danach keine Leistung bezieht. Es war auch nicht geplant sondern war Glücksache das er ein Zimmer gefunden hat.

    Jetzt meine eigendlich Frage , mir wurde ab dem Tag des Auszuges sofort die Miete gekürzt. Habe ich nicht ein halbes Jahr Zeit eine kleinere Wohnung zu finden bevor gekürzt wird ? Oder gilt das nicht weil er ohne Genehmigung ausgezogen ist ?

    Hoffe auf eine Antwort

    Danke Hutzel

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Wenn die Wohnung aufgrund des Auszuges nicht mehr angemessen ist, hättest du aufgefordert werden müssen dir eine günstigere Wohnung zu suchen.

    Wird denn nur noch die angemessene Miete gezahlt oder nur der Anteil des Sohnes nicht?

  • Hallo zurück ,

    Die Grundmiete wurde ohne Benachrichtigung sofort im nächsten Monat gekürzt. Klar, auch die Heizkosten und Nebenkosten. Mir war klar das die Wohnung zu klein wird , anerkannte auch die Regelung das ich ein halbes Jahr Zeit habe um eine angemessene Wohnung zu finden.

    sorry ich kannte .....sollte das heissen ...nicht anerkannt

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    gelöscht

    Grace

  • am 6.8 wurde der Auszug eingereicht , am 20.8 Erhielt ich eine Neuberechnung für die nächsten 5 Monate ....Begründung Auszug des Sohnes .....sonst nichts ....und da waren dann 83,23 Euro weniger für Miete , Nebenkosten und Heiskosten aufgelistet.

  • Zu wann ist denn dein Sohn ausgezogen und wie hoch ist die Gesamtmiete + Nebenkosten (ohne Strom) + Heizkosten.

  • er ist am 5.8 ausgezogen.

    Miete vorher 470,01

    Heizkosten 150

    Nebenkosten 120 Euro

    Neue Bewilligung ab dem 1.9

    Miete 417,78

    Heizkosten 133,34

    Nebenkosten 106,66 Euro

    Ich wundere mich halt nur , weil ich dachte ich hätte ein halbes Jahr Zeit um eine passende Wohnung zu finden , ohne das sie schon kürzen

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    gelöscht

    Grace

  • Hallo,

    am 20.8 Erhielt ich eine Neuberechnung für die nächsten 5 Monate

    Das war der Bescheid über die verminderte KDU.

    Deine Annahme ist richtig.

    Du kannst schriftlich und nachweisbar Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen.

    Du hast dafür 1 Monat ab ZUgang des neuen Bescheides Zeit.

    Das JC hat das *Kostensenkungsschreiben* offenbar vergessen.

    Das JC ist in Fällen von Auszug, Tod, Trennung usw. verpflichtet, den verbleibenden BG-Mitgliedern eine angemessene Frist zur Kostensenkung zu setzen. § 22 SGB II, Absatz 1 verlangt das in jedem Fall.

    Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

    Dieser § gilt bundesweit und darf nicht durch örtliche Richtlinien ausgehebelt werden.

    Du hättest also nach dem 6.8. ( Abmaldung deines Sohnes beim JC) zunächst eine schriftliche *Aufforderung zur Kostensenkung* erhalten müssen.

    In der Regel werden darin max. 6 Monate als Frist zur Kostensenkung genannt.

    Zu empfehlen ist, den Nachweis der Bemühungen dem JC mitzuteilen.

    Es bleibt dann dir überlassen, den Differenzbetrag selbt zu zahlen---oder eben eine andere angemessene Wohnung für 3 Personen zu finden.

    Mir war klar das die Wohnung zu klein wird , ...

    Das nicht, aber für 3 Personen evtl. nicht mehr angemessen billig.

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