Haushaltsgemeinschaft?

  • Hallo,

    ich hatte einen ALGII Antrag gestellt und würde gerne wissen ob ich eine HG bilde?

    Ich bin ü25 und wohne in einer abgeschlossenen Wohnung im Eigenheim meiner Eltern (EU-Rente auf Zeit). Schon seit etwas längerer Zeit zahle ich an ihn keine Nebenkosten mehr und auch nichts für Lebensmittel. Ich melde mich nur kurzzeitig für ein paar Monate beim ALGII an und war bereits bei der Arbeitsvermittlung wo ich auch gesagt habe, dass ich mich bald wieder abmelde um weiter zu studieren (ohne Bafög). Es war jetzt allerdings auch nicht so, dass ich meinen Eltern seit dem ALGII Antrag die Nebenkosten überwiesen habe.

    Würdet Ihr sagen, dass ich gute Möglichkeiten hätte nicht in eine HG mit ihm zu kommen und sie für die kurze Zeit mal wieder etwas zu entlasten?

    Danke im Voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von Pacman (5. September 2018 um 06:21)

  • Hallo,

    würde gerne wissen ob ich eine HG bilde?

    Nein. Nach deinen bisherigen Angaben nicht. Du bist Ü25. Du bildest eine eigene 1-Personen-BG.

    wohne in einer abgeschlossenen Wohnung im Eigenheim meiner Eltern

    Da du im Haus eine abgeschlossene Wohnung (evtl. Einliegerwohnung) bewohnst, bildest du keine HG mit deinen Eltern.

    Du hast einen eigenen Haushalt. Eine abgeschlossene Wohnung/Wohneinheit hat dann auch eine Küche und Bad/WC.

    Wahrscheinlich hat die Wohnung auch separate Abrechnungsmöglichkeiten für die BK ?

    Ihr könnt einen Mietvertrag unter Verwandten abschließen. Wichtig für die Eltern und deren Steuererklärung.

    Was du bisher fürs Wohnen bezahlst, ist nicht relevant. Du brauchst für das JC eine vertragliche Vereinbarung, wenn du Wohnkosten/Kosten der Unterkunft und Heizung als Leistung haben willst.

    Möglich ist ein Mietvertrag mit genauer Aufschlüsselung Kaltmiete+kalte BK+Heizkosten.

    Möglich ist auch ein Pauschalmietvertrag, der für alles eine Gesamtsumme nennt.

    Ich verstehe deine Zeitangaben nicht.

    Du hattest einen Alg2-Antrag gestellt?----- Was hast du alles beantragt?----Hast du dazu schon einen Bescheid?

    Du meldest dich nur kurzfristig an.---- Ist egal, oder du gibst im Antrag gleich genau den Zeitraum von-bis an.

    Hast du hier im Forum die Beiträge zu ähnlichen Fragen gelesen?

  • Hallo,

    Nein. Nach deinen bisherigen Angaben nicht. Du bist Ü25. Du bildest eine eigene 1-Personen-BG.

    Ja, BG schon aber auch HG?

    Eine eigene Küche habe ich noch nicht. Ich gehe dazu zu meinen Eltern.

    Einen Mietvertrag möchten wir in dieser kurzen Zeit eher nicht abschließen. Ich hatte auch mal gelesen, dass wenn ich von meinen Eltern lebe und dann ALGII mit KdU bekomme, danach wieder einige Zeit von meinen Eltern lebe und danach erneut ALGII mit KdU beantrage, dann kann muss der Jobcenter die KdU nicht mehr bewilligen und sich darauf berufen, dass in der Zwischenzeit ja auch wieder meine Eltern dafür aufgekommen sind und daher können sie das auch in Zukunft tun da sie ja leistungsfähig sind. Leider ist die Zeit dafür jetzt auch nicht mehr da.

    Einen Bescheid habe ich noch nicht aber ich muss in ein paar Tagen die Unterlagen nachgereicht haben. Da sind die Anlagen Haushaltsgemeinschaft und Kosten der Unterkunft dabei. Die brauche ich aber nicht hinzuschicken?

    Ähnliche Beiträge habe ich gelesen aber die Auslegung ist oft anders.

    Einmal editiert, zuletzt von Pacman (5. September 2018 um 15:46)

  • Eine eigene Küche habe ich noch nicht. Ich gehe dazu zu meinen Eltern.

    Ich hab es schon geahnt. Es ist keine abgeschlossene Wohnung. Also ist es eine Haushaltsgemeinschaft.

    Wenn du nur kurze Zeit dort wohnen willst, wirst du auch keine eigene Küche haben.

    Ohne Mietvertrag brauchst du die Anlage KDU nicht ausfüllen. Es gibt dann eben kein Geld fürs Wohnen vom JC.

    Die Anlage HG kannst du ausfüllen, denn ihr seid eine HG.

    Das Ausfüllen und Abgeben bedeutet doch nicht, dass deine Eltern dir außer der Unterkunft jetzt auch noch den Lebensunterhalt gewähren müssten. Du bist doch Ü25.

    Hast du die Anlage HG mal genau angeschaut?

    Was würdest du dort ausfüllen?

    Was du mal irgendwo gelesen hast, kannst du vergessen. Das ist nur verwirrend.

  • Hallo,

    Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft leben BSG, 23.08.02012 - B 4 AS 34/12 R - Sozialrechtsexperte.Blogspot

    Die Anlage HG würde ich gar nicht mitschicken.

    so richtig wird mir nicht klar, was Du mit dem auf Dich nicht mal ansatzweise zutreffenden und total veralteten Urteil aussagen willst. Du lebst nicht mit einem Partner, sondern mit Deinen Eltern in einer nicht abgeschlossenen Wohnung zusammen, weswegen das von Dir verlinkte Urteil schon mal untauglich ihn Deinem Fall ist. Auch ist mir nicht klar, was Deine Aussage

    Die Anlage HG würde ich gar nicht mitschicken.

    bezwecken soll. Außer die Ablehnung des Antrages.

    Daran wirst Du auch nichts durch Nichtabgabe eines Formulares nichts ändern.

    Gruß!

  • Viel wichtiger wäre mir jetzt zu wissen was im Hauptantrag unter 2.2 Meine Haushaltsgemeinschaft eingetragen werden muss, da ich den Antrag ja schon abgegeben habe und eine Null eingetragen hatte. Wohnen meine Eltern jetzt in meinem Haushalt?

  • Du studierst ohne Bafög, wer finanziert das Alles?

    Ich hatte mal Bafög bekommen. Seitdem ich keines mehr erhalte, finanzieren das meine Eltern.

    Wie alt bist du?

    Ist das deine erste Ausbildung und noch nicht abgeschlossen?

    Ich bin schon über 30. Meine Berufsausbildung ist daher schon lange her.

    Wer bezieht EU-Rente auf Zeit?

    Gruß

    Meine Eltern.

  • Hallo!

    Ich hatte mal Bafög bekommen. Seitdem ich keines mehr erhalte, finanzieren das meine Eltern.

    Übrigens, genau die Fragen wird dir das Jobcenter auch stellen. Wenn dich

    deine Eltern finanzieren, sind die Aussichten für ALG II eher schlecht. Denn

    bei ALG II gibt es eine Bedürftigkeitsprüfung, weil im Gegensatz zu ALG I keine

    Versicherungsleistung. Vielleicht dazu Informationen und lesen wäre gut:

    Merkblatt zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld - Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Gruß

  • Zur Zeit studiere ich aber nicht. Meine Eltern müssen mich doch dann nicht auch noch weiterhin für diese Zeit unterstützen nur weil ich im Oktober wieder studiere? Wenn mir ALGII zusteht kann ich das von ihnen nicht verlangen.

  • Hallo!

    Zur Zeit studiere ich aber nicht. Meine Eltern müssen mich doch dann nicht auch noch weiterhin für diese Zeit unterstützen nur weil ich im Oktober wieder studiere? Wenn mir ALGII zusteht kann ich das von ihnen nicht verlangen.

    Kläre das bitte mit dem Jobcenter und richte dich auf eine Bedürftigkeit-Prüfung

    des Selbigen ein. Um vorbereitet zu sein, wäre es ratsam meinen Link zu

    lesen. Heute 05.09. dein Studium beginnt in dreieinhalb Wochen und erkläre

    dem Jobcenter, dass deine Eltern dich nicht vier Wochen finanzieren können.

    Aber dich ab Oktober bei deinem Studium wieder finanzieren.

    Gruß

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