Hallo !
Ich habe einige grundsätzliche Fragen zum Thema ,,Aufstocker".
1) Kann das Jobcenter weiterhin Bewerbungsbemühungen fordern wenn der ALG-2 Empfänger eine Beschäftigung aufnimmt, deren Gehalt nicht ausreicht um die Hilfsbedürftigkeit komplett zu beenden (sozusagen Bewerbungsbemühungen, um einen besser bezahlten Job zu bekommen) ?
2) Gibt es zu dem Thema Rechtsprechungen oder gar Gesetze?
3) Gibt es ein Mindest-Einkommen oder ein Minimum an Wochenarbeitsstunden das/die falls erreicht, das Jobcenter keine Bewerbungsbemühungen mehr fordern darf ? Zum Beispiel ist ein 450-Euro-Job zwar als Einkommen anzugeben, jedoch gilt dieser Job nicht als ,,vermittelt". Wie verhielte es sich bei einem sozialversicherungspflichtigen 451-Euro-Job ? Wie bei einem Einkommen knapp unter der Grenze der Hilfsbedürftigkeit ?
Das ist eine rein theoretische Frage, da es faktisch keine 451-Euro-Jobs gibt. Mich würde jedoch interessieren welche grundsätzlichen Rechte ein Aufstocker hat oder nicht hat und ob es klar definierte Grenzen beim Thema ,,Pflichten zur Integration in Arbeit" gibt. Läge der Schwerpunkt auf ,,Beendigung der Hilfsbedürftigkeit" müsste ein Vollzeitbeschäftigter mit geringem Einkommen weiterhin über eine Eingliederungsvereinbarung den Auflagen des Jobcenters folgen. Läge der Schwerpunkt auf ,,sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" könnte bereits eine Teilzeitbeschäftigung, die über 450 Euro liegt, diese Pflichten beenden.
Anmerkung: Ich persönlich glaube, dass dies von Fall zu Fall entschieden wird und es (noch) keine klare Regeln gibt. Zum Beispiel wird einem jungen Maschinenbauingenieur bei der momentan guten Arbeitsmarktlage eine gering bezahlte Beschäftigung auf 80% bei einem Buchhändler nicht ,,abgenommen" und weitere Bemühungen eingefordert. Bei einem ungelernten Menschen in hohem Alter würde der gleiche Job vermutlich zu einem Ende der Eingliederungsbemühungen und einem langfristigen ,,Aufstocken" ohne weitere Pflichten führen. Das ist jedoch meine persönliche Meinung, die ich gerne durch Rechtsprechungen o.ä. bestätigt oder widerlegt haben möchte.
Danke !