Fragen zum Unterhalt

  • Guten Abend ich hätte da mal eine Frage der Vater unserer Tochter und ich haben uns vor drei Monaten getrennt.Das Amt hat mir dann mitgeteilt das ich Unterhaltvorschuss beantragen müsste was ich auch getan habe.Die frage ist kann ich den Unterhaltvorschuss auch wieder rückgängig machen und bekomme ich dann den Bedarf weiterhin für meine Tochter?Es geht darum das der Vater zu wenig Einkommen hat und er bedenken hat das der Unterhaltvorschuss als Schuldenberg anhäuft.Weiss jemand ob Unterhaltvorschuss zurück gezahlt werden muss.Vielen dank für die Antwort Nicole :/

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Leistung und MUSS beantragt werden. Sobald es dem ExPartner möglich ist den Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen, muss er dies auch tun.

    Lebt der ExPartner denn von ALG II?

  • Okay ...

    Dein ExPartner ist zum Unterhalt verpflichtet, da er diesen wahrscheinlich nicht leisten kann, musst du Unterhaltsvorschuss beantragen, unabhängig davon ob dein ExPartner einen Schuldenberg aufbaut.

    Wenn du keinen Unterhaltsvorschuss beantragst, bzw. den Antrag zurückziehst würden die Leistungen des Unterhaltsvorschuss trotzdem mit in die Leistungsberechnung einbezogen und deine Tochter erhält dementsprechend weniger Geld.

  • Ok.Ich habe schon soviel gegoogelt und manche schreiben das der Unterhaltvorschuss wenn der Vater kein Geld hat und dies nachweisen würde nicht zurück gezahlt werden muss :/

  • Ok.Ich habe schon soviel gegoogelt und manche schreiben das der Unterhaltvorschuss wenn der Vater kein Geld hat und dies nachweisen würde nicht zurück gezahlt werden muss :/

    Das verstehst du falsch.

    Wenn der Vater zu wenig Geld zur Verfügung hat, kann er den Unterhaltsvorschuss natürlich nicht zurückzahlen. Nimmt der Vater z.B. ab dem 01.01.2019 eine Beschäftigung auf und verdient 5.000 € netto im Monat, würde er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen müssen.

    Es geht bei der Rückzahlung nicht um die Gegenwart, denn dann könnte der Vater dir den Unterhalt auch selber überweisen, sondern um die Zukunft.

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