Kooperative Ausbildung in Außerbetrieblichen Einrichtungen

  • Hallo,

    ich mache jetzt seit ungefähr einem Monat eine kooperative Ausbildung in Außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) zum Anlagenmechaniker.

    Eine Eingliederungsvereinbarung musste ich schon unterschreiben und läuft bis Mitte 2022. Nun ist es leider so, das mein zuständiger Sozialpädagoge in der Kreishandwerkerschaft anscheint überfordert ist und mir selbst einfachste Fragen nicht beantworten kann. Also bevor ich da ein Fass aufmache möchte ich mich hier gerne etwas informieren.


    Ich habe mündlich von meinem Sozialpädagogen gesagt bekommen, das ich rund 350 Euro „verdiene“. Werden diese zu meinem Hartz 4 Regelsatz angerechnet?

    Wie sieht es mit weiteren Unkosten aus wie Busticket (Sozialticket) und zum Beispiel Unterrichtsmaterialien (Stifte, Taschenrechner, Sportkleidung, Schreibblöcke u.s.w.) aus.

    Muss ich diese aus meiner eigenen Tasche bezahlen?

    Ist eine Eingliederungsvereinbarung die über 3 ½ Jahre geht überhaupt gültig?

    Ach ja falls es noch wichtig ist, ich bin 29 Jahre alt, Ledig und habe keine Kinder.

    Gruß

    Marvin

  • Hallo,

    Werden diese zu meinem Hartz 4 Regelsatz angerechnet?

    ja - abzüglich der Freibeträge.

    Wie sieht es mit weiteren Unkosten aus wie Busticket (Sozialticket) und zum Beispiel Unterrichtsmaterialien (Stifte, Taschenrechner, Sportkleidung, Schreibblöcke u.s.w.) aus.

    Muss ich diese aus meiner eigenen Tasche bezahlen?

    Solche Kosten sind im Grundfreibetrag von 100 € enthalten. Übersteigen diese ausbildungsbedingten Kosten die 100 €, kannst Du sie entsprechend geltend machen.

    Ist eine Eingliederungsvereinbarung die über 3 ½ Jahre geht überhaupt gültig?

    Ich nehme mal an, daß die Maßnahme 3 Jahre dauert. Wozu sollte also vor Abschluß der Maßnahme eine neue EV abgeschlossen werden?

    Gruß!

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