Hallo zusammen.
Ich bin derzeit in die missliche Lage gekommen, ALG II beantragen zu müssen.
Das größte Problem meinerseits ist mein derzeitiges Mietverhältnis, welches rechtlich nicht vorhanden ist.
Aktuelle Situation:
Ich wohne mit einem guten Freund zusammen in einer großen Wohnung.
Jeder hat sein eigenes Schlafzimmer, eigenes Badezimmer, Kleiderschrank, ...
Wohnzimmer und Küche werden gemeinsam genutzt.
Der Mietvertrag läuft auf ihn und ich zahle ihm die Hälfte der Miete.
Rechtlich korrekt bin ich auch hier gemeldet.
Problemstellung:
Ich musste leider ALG II beantragen und das Amt verlangt ein rechtliches Mietverhältnis um Mietkosten übernehmen zu können.
Einfacher ist es sicherlich mich einfach mit in den Mietvertrag eintragen zu lassen.
Allerdings meinte ein Nachbar (,keine Ahnung, ob diese Aussage korrekt ist),
dass wenn wir gemeinsam im Mietvertrag stehen von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird.
Ansonsten müssten wir einen Untermietvertrag aufsetzen und alles verkomplizieren.
Auf jeden Fall brauche ich ein rechtliches Mietverhältnis!
Fragestellung:
Kann ich mich einfach mit in den Mietvertrag eintragen lassen,
ohne dass uns direkt eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt wird?
Oder ist es unter diesen Umständen doch einfacher einen Untermietvertrag aufzusetzen
und wenn ja, was müssen wir dabei beachten?
Ich bedanke mich im Voraus für folgende Antworten und Hilfestellungen.
Freundliche Grüße Sarah