Rückzahlung der GEZ als Einkommen anzurechnen?

  • Guten Tag,

    ich und meine Freundin beide Hartz IV Regelsatz Empfänger haben bei der Gez eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge der letzten 3 Jahre erwirkt.

    Es belief sich auf 234€.

    Bei einem Telefonat mit dem Arbeitsamt wurde mir gesagt das dies als Einkommen angerechnet wird.

    Dürfen die das?

    Haben ich und meine Freundin nicht jeder einen Freibetrag von 100 €, sodass es um einen Betrag von 34 € geht?

    Wie sollte ich damit umgehen?

    Ich hatte mich darauf gefreut meinen jahrzehnte alten Kühlschrank zu ersetzen.

    Und uns hat dieses Geld ja auch irgendwie gefehlt.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Bei dem Freibetrag in Höhe von 100,00 € geht es eher um das Arbeitseinkommen.

    Warum wurden euch 234,00 € erstattet? Wart ihr im Leistungsbezug und habt die GEZ selber gezahlt?

    Ist dein Kühlschrank defekt?

  • Ja die GEZ wurde von uns selbst trotz möglicher Befreiung (die wir nicht ausnutzten) gezahlt.

    Als ich dann Psychisch endlich gesträrkt war hab ich mich aufgerappelt und mal alle Zettel die man bekommt an die GEZ weitergeleitet.

    Dadurch haben die zurückgerechnet und uns einen Verrechnungscheck gesendet.

    Tja der Kühlschrank ist ca 30 Jahre alt und die Tür mag nicht mehr richtig dicht abschliessen.

    Da könnte bestimmt einiges an Strom gespart werden.

  • Ok ...

    Die Befreiung hast du der GEZ dann nachträglich zugeschickt und daraufhin die 234,00 € Erstattung bekommen?

    Tja der Kühlschrank ist ca 30 Jahre alt und die Tür mag nicht mehr richtig dicht abschliessen.

    Da könnte bestimmt einiges an Strom gespart werden.

    Da stimme ich dir zu.

  • Bei einem Telefonat mit dem Arbeitsamt wurde mir gesagt das dies als Einkommen angerechnet wird.

    Auf eine telefonische Aussage vom JC kann man nicht unbedingt immer vertrauen.

    Ich sehe es auch so, dass die Gebühren aus dem RB (zwar unnötigerweise) geleistet wurden und deshalb grundsätzlich nicht anzurechnen sind.

    Wenn der TE den Verrechnungsscheck vorlegt, wird er dazu auch den Schriftverkehr mit der GEZ vorlegen müssen.

    Deshalb meine Frage nach dem Verrechnungsscheck.

  • Hallo!

    ich und meine Freundin beide Hartz IV Regelsatz Empfänger haben bei der Gez eine Rückzahlung

    Was sicher aus den Kontoauszügen ersichtlich sein sollte!? Ansonsten siehe

    Casa :

    Nach meiner Meinung stellt das kein Einkommen dar, da die Zahlung aus dem Regelsatz geleistet wurde. Guthaben aus Zahlungen aus dem Regelsatz sind kein Einkommen.

    Ebenfalls meine Meinung, deshalb dürfte eine Anrechnung nicht stattfinden.

    Gruß

  • Auf eine telefonische Aussage vom JC kann man nicht unbedingt immer vertrauen.

    Ich sehe es auch so, dass die Gebühren aus dem RB (zwar unnötigerweise) geleistet wurden und deshalb grundsätzlich nicht anzurechnen sind.

    Wenn der TE den Verrechnungsscheck vorlegt, wird er dazu auch den Schriftverkehr mit der GEZ vorlegen müssen.

    Deshalb meine Frage nach dem Verrechnungsscheck.

    Ich hätte es auch lieber direkt auf das Konto bekommen, denn diese sind vorhanden.

    Ok ...

    Die Befreiung hast du der GEZ dann nachträglich zugeschickt und daraufhin die 234,00 € Erstattung bekommen?

    Ja genau so lief das ab.


    Mein Schreiben an meine ALG II stelle wird sich zusammenstellen aus:

    -Kurze Erläuterung der Sachlage

    -Antwortschreiben der GEZ

    -Lichtbild des Verrechnungschecks

    -Kontoauszug mit Verbuchung des Verrechnungschecks

    Hab ich was vergessen?

    Bin dann mal gespannt was die ALG II stelle dazu meint.

    Danke für eure Antworten:)

    Gruß Eddinger

  • Hallo!

    Wie wurde denn die GEZ bezahlt? Habt ihr das von Konto die ganze

    Zeit bezahlt? Die Abbuchungen müssten doch vorhanden sein!?

    Gruß

    Natürlich wurde das vom Konto bezahlt, dennoch graust es mir davor die Auszüge der letzten 3 Jahre dazu zu suchen und zu finden.ill

    Ich hab auch immerwieder Mahngebühren bezahlen müssen weil wir über die 3 Jahre nicht immer Pünktlich GEZahlt haben...

    Man bekommt immer doppelt und dreifach auf den Deckel, nicht wahr^^.

  • Hallo!

    Natürlich wurde das vom Konto bezahlt, dennoch graust es mir davor die Auszüge der letzten 3 Jahre dazu zu suchen und zu finden. ill

    Ich hab auch immerwieder Mahngebühren bezahlen müssen weil wir über die 3 Jahre nicht immer Pünktlich GEZahlt haben...

    Man bekommt immer doppelt und dreifach auf den Deckel, nicht wahr^^.

    ;) Na bitte, also im Notfall nachweisbar, dass ihr die GEZ vom

    Regelsatz bezahlt habt. :thumbup: Da sollte dir alles Andere egal sein.

    Denk an deinen Kühlschrank, den du dir wünscht.

    Viel Glück! Melde dich wieder und schreibe mal, wie es weiter ging. :)

    Gruß

  • Auf dem Amt Live vor Ort konnte man nicht nachvollziehen wie man mir derartige Auskunft geben konnte.

    Selbstverständlich bleibt die Rückzahlung bei uns und wird nicht berechnet.

    Als ich ansprach das wir das Geld in einen neuen Kühlschrank investieren wollen, wurden wir auf eine Stromsparaktion des Jobcenters aufmerksam gemacht die in zusammenarbeit mit der Caritas haushalte bei solchen anschaffungen unterstützt.

    Dann wird jemand bei mir vorbeikommen, sich meine elektrischen Geräte anschauen und mich beraten wo wir mehr einsparen können.

    Der Kühlschrank wird mit 150 euro unterstützt.:love:

    Manchmal hat man auch Glück im Leben

    Danke für die unterstützenden Antworten.hail

  • Vielen Dank für die Rückmeldung :)

    Freut mich das ihr euch nun einen neuen Kühlschrank kaufen könnt und dass das ganze finanziell vom Jobcenter unterstützt wird. :thumbup:

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