Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen teilweise nichtig
Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht eine Wohnsitzauflage aufgehoben, mit welcher die Bezirksregierung Arnsberg einen irakischen Flüchtling verpflichtet hatte, in Kerpen seinen Wohnsitz beizubehalten. Zur Begründung verwies
das Gericht darauf, die zugrunde gelegte Vorschrift der nordrhein-westfälischen Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung sei nicht mit Bundesrecht vereinbar. ..................
(Quelle: Tachels-Sozialhilfe)