Guten Tag,
ich fasse kurz zusammen: Ich bin seit 2012 alleinerziehender Vater (mein Sohn ist jetzt 8 Jahre alt). Die Mutter war nicht in der Lage vernünftig das Kind zu erziehen. (Häusliche Gewalt durch die Mutter und Freund). Im Oktober 2017 wollte die Mutter das Wechselmodell. Das Amtsgericht hat den Umgang im März 2018 verkürzt wegen der erneuten häuslichen Gewalt durch Sie und ihrem neuem Freund.
Nun habe ich eine Rechnung von meiner Anwältin bekommen in höhe von 143,40€ wegen:
1. Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren zur Einlegung der Beschwerde gegen den
Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 08.03.2018
2. Verteidigung gegen die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des
Amtsgerichts Düsseldorf vom 08.03.2018
Nun meine Frage: Übernimmt das JC die Rechtsanwaltsvergütungsrechnung?