Hallo,
unser 29 jährige Sohn wohnt in unserem ( Eltern ) Haus. Er verfügt über keinerlei Einkommen.
Unser gesamtes Einkommen ( Rente ) beträgt 2250 €/monat. Netto.
Ich denke wir sind eine Haushaltsgemeinschaft.
Ist er Hartz 4 berechtigt.?
Hallo,
unser 29 jährige Sohn wohnt in unserem ( Eltern ) Haus. Er verfügt über keinerlei Einkommen.
Unser gesamtes Einkommen ( Rente ) beträgt 2250 €/monat. Netto.
Ich denke wir sind eine Haushaltsgemeinschaft.
Ist er Hartz 4 berechtigt.?
Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo,
Ich denke wir sind eine Haushaltsgemeinschaft.
Ja, das ist der Fall. Aber kein Hinderungsgrund für Hartz 4.
Ist er Hartz 4 berechtigt.?
Er sollte einen Antrag stellen.
Das JC will viele Nachweise und Unterlagen zur Prüfung seiner Hilfebedürftigkeit haben.
Liegen alle Voraussetzungen vor ( nicht nur kein Einkommen), dann wird er Leistungen erhalten.
Liegt bei eurem Sohn eine Behinderung vor? Ist er erwerbsfähig?
Er ist erwerbsfähig, keine Behinderung.
Er hat jetzt im Alter von 29 Jahren sei BWL Studium abgeschlossen, hat jedoch auf Grund seines bisherigen Lebenslaufs
( noch nie gejobt, keinerlei berufliche Tätigkeiten ) allergrößte Schwierigkeiten auch nur annähernd eine Zusage für ein Vorstellungsgespräch zu erhalten.
Ich denke es wird dauern bis er eine Anstellung findet.
Wir können ihn finanziell nicht dauerhaft unterstützen zumal wir ab Anfang des Jahres Rente beziehen.
Daher der Weg über Hartz4 wenn dies möglich ist.
Kann es sein , dass unsere Renteneinkünfte ( 2250 €/monat ) zu hoch für eine Hartz4-Bewilligung für unseren Sohn sind.
Hallo!
Da fehlten im Eingangs-Thema aber erhebliche Informationen.
Er ist erwerbsfähig, keine Behinderung.
Er hat jetzt im Alter von 29 Jahren sei BWL Studium abgeschlossen, hat jedoch auf Grund seines bisherigen Lebenslaufs
( noch nie gejobt, keinerlei berufliche Tätigkeiten ) allergrößte Schwierigkeiten auch nur annähernd eine Zusage für ein Vorstellungsgespräch zu erhalten.
Deshalb jetzt Fragen:
Wie wurde das Studium finanziert, wovon hat der Sohn
während des Studiums gelebt und wo?
Wurde es durchBafög finanziert?
Wurde es durch euch finanziert?
Ist das die erste Ausbildung?
Hat er alle Prüfungen bestanden und erfolgte die Exmatrikulierung?
Wenn ja, wann erfolgte die Exmatrikulierung?
Gruß
Hallo,
das Studium und seine anderen finanziellen Belange wurden und werden zur Zeit von uns Eltern getragen,
auch hat und wohnt er zur Zeit weiterhin bei uns.
Da ich noch berufstätig war konnten wir unseren Sohn finanziell unterstützen, was jetzt mit der Rente kaum möglich ist.
Er erhielt kein Bafög.
Es ist seine erste Ausbildung.
Er hat seinen Bachelor bestanden und wird zum Semesterende 01.10.2018 exmatrikuliert.
Sorry, aber ich habe keinerlei Erfahrung im Bezug auf Hartz4 und die damit verbundenen / benötigten Informationen.
Gruß
Erwin
Hallo!
Der Sohn ist also noch nicht exmatrikuliert:
Er hat seinen Bachelor bestanden und wird zum Semesterende 01.10.2018 exmatrikuliert.
Das Studium wurde von euch finanziert:
das Studium und seine anderen finanziellen Belange wurden und werden zur Zeit von uns Eltern getragen,
auch hat und wohnt er zur Zeit weiterhin bei uns.
Aus ähnlichem Thema ein Zitat von Corinna und bitte beachten:
Nach dem Studium gibt es eine sog. Orientierungsphase, die 6 Monate dauert und bei der weiterhin die Eltern unterhaltsverpflichtet sind, sofern das Kind sich ernsthaft um eine Arbeit müht.
Nach der Exmatrikulierung, die ja erst noch erfolgt, gibt es also
eine sog. Ortientierungsphase von sechs Monaten, bei der
die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind, sofern sich euer
Sohn ernsthaft um Arbeit bemüht.
Gruß
Daher der Weg über Hartz4 wenn dies möglich ist.
Der Weg beginnt auch hier mit der Antragstellung beim JC. Euer Sohn sollte das nun auch tun. Die Antragstellung bedeutet nicht, dass Leistungen automatisch fließen, der abgegebene Antrag ist aber der Startschuß für eine Bearbeitung/Prüfung durch das JC.
Als Familie solltet ihr euch einig sein, ob der Sohn weiterhin bei euch *kostenfrei* wohnen kann, aber Leistungen für seinen Lebensunterhalt (Regelbedarf) beantragt. Damit wäre dann auch der Krankenversicherungsbeitrag abgedeckt.
Oder ob er euch auch Miete/Nebenkosten zahlen soll.
Die Formulare für Alg2 kann man sich bereits jetzt im Netz anschauen, damit man sieht, welche Nachweise das JC von ihm verlangen wird.
Wichtige Formulare heißen: HA, EK, VM, KDU, HG
Das JC hat aufgrund des Antrages die Hilfebedürftigkeit zu prüfen. Dazu hat euer Sohn nachzuweisen, dass er seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen/EK und/oder Vermögen/VM sicherstellen kann. Da er weder eine Behinderung hat noch anderweitig erwerbseingeschränkt ist, bleibt das JC die zuständige Behörde.
In aller Regel sind die Eltern auch bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft nach § 9(5) SGB II einem 29jährigen Erwerbsfähigem nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.
Die Finanzierung des Studiums ist kein Prüf-Kriterium für einen Hartz-4-Anspruch.
Falls das JC das elterliche Einkommen und Vermögen und Belastung prüfen will, wird dazu ein weiterer Nachweis verlangt. Einkommen allein sagt nichts aus.
Als wichtigen Nachweis für einen Hartz-4-Anspruch muss er aber exmatrikuliert sein. Mit dieser Bescheinigung weist er nach, KEIN Student mehr zu sein.
Hallo!
Es besteht im Moment kein ALG II Anspruch wegen Unterhaltspflicht der Eltern.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann kein Antrag auf ALG II vom Sohn gestellt werden.
Gruß
Hallo,
Es besteht im Moment kein ALG II Anspruch wegen Unterhaltspflicht der Eltern.
jain. Viele Jobcenter kennen das Problem der Orientierungsphase nicht (das tief versteckt in Grundsatzurteilen und Kommentaren zum Unterhaltsrecht liegt) und sehen daher keine Unterhaltspflicht nach Beendigung des Studiums mehr. Nur in Unterhaltsrecht bewanderte Sachbearbeiter würden hier auf Unterhalt anspringen. Von daher ist die Antwort von ameise richtig - solange man nicht auf einen solchen Sachbearbeiter stößt.
Gruß!
Hinweis:
Ein Antrag auf Alg2 kann immer gestellt werden.
Aber ein Antrag kann auch abgelehnt werden.
Hallo!
Es kann zur Zeit kein ALG II Antrag gestellt werden und der Grund liegt hier:
Er hat seinen Bachelor bestanden und wird zum Semesterende 01.10.2018 exmatrikuliert.
Der früheste Termin wäre nach Exmatrikulierung, weil die Bescheinigung
benötigt wird. Sollte ein ALG II Antrag gestellt werden, findet eine
Bedürftigkeitsprüfung statt.
Gruß
Die Eltern müssen keine Auskunft zu ihrem Einkommen oder Vermögen geben, falls das Jobcenter fragt.
Nach der Exmatrikulierung, die ja erst noch erfolgt, gibt es also
eine sog. Ortientierungsphase von sechs Monaten, bei der
die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind, sofern sich euer
Sohn ernsthaft um Arbeit bemüht.
Gruß
Hallo Grace, vielen dank für deine Infos.
Was ist den wenn sich unser Sohn nicht ernsthaft um eine Arbeit bemüht.?
Was zur Zeit leider der Fall ist. Wir werden ihn ja nicht vor die Tür setzen.
Gruß
Die Eltern müssen keine Auskunft zu ihrem Einkommen oder Vermögen geben, falls das Jobcenter fragt.
Hallo Casa,
gibt es über diese nicht Auskunftspflicht etwas im Internet nachzulesen. ? Ich habe leider nichts gefunden.
Gruß
Alles anzeigenDer Weg beginnt auch hier mit der Antragstellung beim JC. Euer Sohn sollte das nun auch tun. Die Antragstellung bedeutet nicht, dass Leistungen automatisch fließen, der abgegebene Antrag ist aber der Startschuß für eine Bearbeitung/Prüfung durch das JC.
Als Familie solltet ihr euch einig sein, ob der Sohn weiterhin bei euch *kostenfrei* wohnen kann, aber Leistungen für seinen Lebensunterhalt (Regelbedarf) beantragt. Damit wäre dann auch der Krankenversicherungsbeitrag abgedeckt.
Oder ob er euch auch Miete/Nebenkosten zahlen soll.
Die Formulare für Alg2 kann man sich bereits jetzt im Netz anschauen, damit man sieht, welche Nachweise das JC von ihm verlangen wird.Wichtige Formulare heißen: HA, EK, VM, KDU, HG
Das JC hat aufgrund des Antrages die Hilfebedürftigkeit zu prüfen. Dazu hat euer Sohn nachzuweisen, dass er seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen/EK und/oder Vermögen/VM sicherstellen kann. Da er weder eine Behinderung hat noch anderweitig erwerbseingeschränkt ist, bleibt das JC die zuständige Behörde.
In aller Regel sind die Eltern auch bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft nach § 9(5) SGB II einem 29jährigen Erwerbsfähigem nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.
Die Finanzierung des Studiums ist kein Prüf-Kriterium für einen Hartz-4-Anspruch.
Falls das JC das elterliche Einkommen und Vermögen und Belastung prüfen will, wird dazu ein weiterer Nachweis verlangt. Einkommen allein sagt nichts aus.
Als wichtigen Nachweis für einen Hartz-4-Anspruch muss er aber exmatrikuliert sein. Mit dieser Bescheinigung weist er nach, KEIN Student mehr zu sein.
Hallo Ameise, vielen danke für die umfangreichen Informationen.
wenn unser Sohn sich nach Exmatrikulierung eine angemessene Wohnung suchen würde und dort einzieht hätte er ja einen ganz anderen Hartz 4 Status und es wäre keine Haushaltsgemeinschaft mehr. Wäre es dann für ihn " einfacher " einen Hartz 4 Antrag genemigt zu bekommen.?
Wir sind der Meinung, dass er dann auch mehr Initiative entwickelt um eine Arbeit zu finden da das Jobcenter doch mehr Druck ausüben würde und er sich nicht weiter an den Annehmlichkeiten des Elternhauses bedienen könnte.
Gruß
hätte er ja einen ganz anderen Hartz 4 Status
Wieso das?
Wäre es dann für ihn " einfacher " einen Hartz 4 Antrag genehmigt zu bekommen.?
Nein, es würde sich ja maximal die KdU ändern.
eine angemessene Wohnung suchen würde
Vor Anmietung einer neuer Wohnung, muss man sich die Zustimmung des Jobcenters einholen.
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