Sanktionen oder Ähnliches wegen zu oftem entschuldigtem Fehlen bei Massnahme

  • Wie ist es eigentlich, wenn man eine Massnahme bei einem Bildungsträger, vom Jobcenter vorgeschrieben, mit macht, kann man dann wegen zu vieler Fehlzeiten Probleme kriegen?
    Laufzeit ist fix 20 Werktage;
    was verpasst wird, muss hinten angehängt werden bis eben 20 volle Werktage fertig sind.


    wenn man relativ häufig (entschuldigt) fehlt, d.h. wegen krankheit oder notwendiger Anwaltssachen und Co. oft nicht hinkommen kann, gibts da Probleme?

    Ich rede da von sowas wie 2 Tage da, dann 1,5 Tage wieder nicht, halben Tag da, nächsten Tag nur nachmittags da, etc.


    Kann es da, gerade wenn zu den notwendigen Terminen auch öfter mal krankheit hinzukommt, es zu problemen kommen?

    Wie erwähnt sind die abwesenheitstermine alle entschuldigt und wurden auch im vorab mit dem ansprechpartner des massnahmeträgers abgesprochen
    sowie bei krankheit stets attest am nächsten Tag hingebracht bzw. hingeschickt.

    kann es da, obwohl alles entschuldigt und genehmigt, aufgrund der hohen fehlrate zu problemen, will nicht sagen stunk mit der arbeitsvermittlerin beim jobcenter und damit sanktionen und co. , geben?

    Antwort wäre wichtig, bin da gerade echt am verzweifeln!
    Frau vom massnahmeveranstalter sagt zwar dauernd kein problem, aber ob das die arbeitsvermittlerin vom jobcenter rückwirkend auch so sieht? O_o

  • Ein Blatt ist:

    "Vereinbarung zur Durchführung einer Massnahme ....
    zwischen ...
    und ... (Massnahmeträger halt)
    vom 30.10.2017 bi2 30.10.2018 wird folgende Vereinbarung geschlossen:

    .....

    5. Pflichten des Teilnehmers
    Teilnehmer ist verpflichtet, den Weisungen... nachzukommen.
    Krankheit ist unverzüglich unter ... zu melden. bei unentschuldigten Fehlzeiten wird das jobcenter unverzüglich durch den träger informiert.
    der Träger entscheidet ob ggf. bei anderen Fehlzeiten ein wichtiger Grund vorliegt.

    6. Beendigung der Massnahme
    Der Träger kann den Teilnehmer von der Massnahme ausschließen wenn er durch massnahmewidriges Verhalten hierzu Anlass gibt. Das Jobcenter wird darüber informiert. Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund (bspw. Arbeitsaufnahme) die Massnahme vorzeitig verlassen"


    Ein anderes Blatt konkret zu Fehlzeiten ist im Anhang beigefügt.
    Da steht drin was alles als wichtiger Grund anerkannt wird, sowie der folgende Abschnitt:

    "5.Handlungsschritte bei erhöhten Fehlzeiten des Teilnehmers:
    -Ab 10% Fehlzeit: zusätzliche HAusaufgaben durch Dozentmit anschließender Lernerfolgskontrolle
    -ab 25%: Gespräch mit Telnehmer zur Sicherstellung des Massnahmerfolgs; zusätzlich Information an Arge bzw. Jobcenter
    -ab 50%: Rücksprache mit Jobcenter zwecks Maßnahmeabbruch aufgrund ungenügender Erfolgsaussichten
    -Grundsätzliche Dokumentation auf TN-Profilbogen"

    aber ob sich das jetzt nur auf unentschuldigtes Fehlen bezieht oder auf alle fehlzeiten, weiß ich nicht :(

    Weil rein vom Sachstand aktuell hätte ich zurzeit rund die hälfte der zeit, sozusagen 50% der zeit, gefehlt.

    Natürlich ist das nachzuholen, klar.
    aber nach obiger Liste müsste ich eigentlich bereits rausgeworfen worden sein dann bzw. ein Zwangsgespräch mit dem jobcenter haben wegen der Fehlzeiten und dem wegen mangelnder erfolgsaussichten notwendigen massnahmeabbruch. O_o

  • Hallo,
    ich bekomme seit 1.8. Hartz 4.
    Leider hatte ich Schulden aus der Zeit davor, deren Übernahme ich zeitgleich mit dem Hartz 4 beantragte (Stromsperrung und so angekündigt, also heikel genug).
    beim ersten bescheid anfang august wurden nahezu alle schuldsachen abgelehnt, sowie mir im bewilligungsbescheid rund 200 euro einkommen angerechnet, was ich gar nicht habe.

    also sowohl gegen die ablehnung der shculdenübernahme als auch die angerechneten einkommen widerspruch eingelegt.

    im endeffekt wurde das scheinbar zu einem gesamtwiderspruch zusammengefasst, jedenfalls wurde ich stets darauf verwiesen, man könne rein gar nix tun oder sagen da alles bei der widerspruchsabteilung ist. ich müsse halt warten.

    Da mittlerweile mitte september, habe ich zwingendurch immer wider entsprechend genervt, insbesondere bei der widerspruchsabteilung.

    Nun hab ich hinsichtlich der schulden ein schreiben gekriegt dass ich die übernommen krieg sowie 41,60 euro weise wieder abgezogen kriege.

    zeitgleich war nun ein änderungsbescheid mit dabei.
    strom und so wird nun direkt an das unternehmen geschickt, wahrscheinlich um mir die möglichkeit zu nehmen, neue schulden anzuhäufen.

    nur der clou des ganzen:
    die angeblichen einnahmen sind immer noch drin und immer noch angerechnet!
    Immer noch 200 Euro weniger, wie auch im anfangsbescheid!

    Obwohl denen schon seit shcätzungsweise 5.8 oder 10.8. die unterlagen vorliegen, woraus idiotensicher ersichtlich ist, dass das kein regelmäßiger oder überhaupt anrechenbares einkomme ist!

    aber nein, es ist unverändert drin.

    Natürlich habe ich nun wieder 1 monat zeit für den widerspruch und werde den auch wieder machen.

    nur bei der ganzen schlaftablettennummer frage ich mich nur, ob das jobcenter vielleicht insgeheim was davon hat, wenn die das falsche einkommen einfach immer wieder in den bescheiden mitschleifen?
    Sodass das vielleicht irgendwann unangreifbar wird oder so?


    Was würdet ihr denn machen, um denen mal beine zu machen?
    untätigkeitsklage geht wohl nicht, da die ja immer um die 6 monate zeit haben, fürchte ich .-/

  • Hallo,

    strom und so wird nun direkt an das unternehmen geschickt, wahrscheinlich um mir die möglichkeit zu nehmen, neue schulden anzuhäufen.

    Ja das wird dann in der Regel so gemacht.

    rund 200 euro einkommen angerechnet

    Hast du denn Einkommen oder wirst du finanziell unterstüzt? Irgendwo müssen die 200,00 € doch herkommen.

  • Hintergrund ist der:
    Ich bin/war student, habe mich länger mit nebenjobs über wasser gehalten.
    Da aber die inoffizielle pflege eines familienangehörigen anfiel, der andernfalls ins heim gemüsst hätte, fiel der nebenjob oder das studium flach, je nachdem.
    und da kein geld mehr, musste ich das studium unterbrechen und hartz 4 beantragn.

    nun war ich, da ich mich gerne im online handel selbstständig machen würde, bei der entsprechenden beratung.

    Und der berater dort legte mir aufgrund der zig gefahren und hohen verlustrisikos nahe, besser arbeiten zu gehen und teilzeit mein studium zu ende zu bringen.

    nun bin ich zwiegespalten.
    Natürlich hat er recht, ganz ohne ausbildung/studium ist es ja auch nix.
    andererseits geht mir das mit der selbstständigkeit nicht aus dem kopf.

    jetzt weiß ich dass mines wissens nach teilzeitstudium bspw. bei der fernuni hagen gefördert und im prinzip zu 100% übernommen wird, inofern sinnvoll
    (wäre wohl bei mir da auser schulabshcluss sonst keina aubildung oder so)

    andererseits weiß ich dass vom jobcenter, sowie auch von arge, kfw, etc. zuschüsse und vor allem darlehen zur existenzgründung vergeben werden.

    also das eine wird bezuschusst oder bedarlehnt.
    und das andere.

    nun meine logik:
    ginge ich nem teilzeitstudium nach, dann wäre ich ja trotzdem voll für den arbeitsmarkt da, zumindest offiziell (sonst gäbs ja auch kein hartz 4 mehr).

    und auch aktuell als arbeitsmarktverfügbarer kann ich mich ja, neben normaler erwerbsarbeit, auch selbstständig amchen, was bezuschusst wird oder für was es darlehen gibt.
    Nun denke ich mir so: ob mit oder ohne teilzeitstudium, stehe ich ja dem arbeitsmarkt zur verfügung.
    die logische konsequenz wäre dann, dass ich mich aucb so dóder so selbstständig machen kann, die grundsätzlichen fördermöglichkeiten müssten ja die gleichen sein.

    natürlich ist das arbeitspensum für ein teilzeitstudium+selbstständigkeit ziemlich abartig, das ist klar.
    aber rein von der echtssutuation müsste ich nem "vollzieitarbeitslosen" gleichgestellt sein.

    Insofern sollte ich grundsätzlich für beides zuschüsse bzw. darlehen kriegen können.

    sozusagen zweigleisig bauen.
    wie es ja auch wäre wenn ich, wie üblich, neben nem geldverdienjob auch noch ein teilzeitstudium mache, also gleichzeitig geld verdiene und zeitgleich mine ausbildung/studium nahchole/fertig mache.


    befürchtung ist natürlich, da beides schwer eine kann leistung, dass der mir das nicht zutraut oder so.
    bzw. sagt: "Ja beides geht nicht, am schluss haben wir 2 sachen bezuschusst und beides geht schief.
    von daher entweder das eine oder das andere"

    was meint ihr dazu?

    ist aktuell eine rein theoretische frage, wäre halt nur damit ich mich gleichzeitig ums geldverdienen und um meine bildung kümmern könnte.

  • @bass386:
    das kann ich dir sagen:

    45 euro von auxmoney (hatte ich früher mal rund 2k verliehen und kriege eben die reste nun zurück)

    11,xx einmalige Auszahlung von entscheiderclub (umfrageplattform)

    10,xx einmalige auszahlung von questler (cashbackkram)

    150 anrechnung einer ratenzahlung aus einer forderung, die zwar mal vorgeshclagen wurde, die aber die gegenseite (die mir das nach wie vor schuldet) wie auch alle anderen briefe komplett ignoriert hat.

    kulanzhalber schlug man dem (mir gegenüber) schuldner ne ratenzahlung vor, die der ignorierte.

    aber da das jobcenter angeblich nicht absehen konnte, ob ich nciht vielleicht doch 150 euro aus dieser mal vorgeschlagenen ratenzahlung kriege, wurde es sicherheitshalber mal einfach angeerechnet.

    und so kommen wir auf rund 220 euro monatliche einnahmen, die ich niht habe.

    (auxmoney dürfte laut anwalt ebenso nicht angerechnet werden, anderes ist einmalig sowie die ratenzahlung gibt es nicht)


    Insofern waren die wohl einfach zu träge, um sich das alles durchzulesen was für einkommen das genua ist.

    Und haben es einfach angerechnet.


    belege habe ich 3-4 tage, nachdem das schreiben kam, gleich hingefaxt und zusätzlich hingebrahct.

    Auch alles da, ist aufgrund des widerspruchs mitsamt akte nun bei der widerspruchsabteilung, die das wohl als gesamtpaket bearbeiten.

    und Die bisher sich ledilgich zum stromschuldenkram äusserte (durch beshceid von heute) und alles andere wohl nach wie vor "bearbeitet"., unabhängig der dringlichkeit .

  • Hallo,

    nur bei der ganzen schlaftablettennummer frage ich mich nur, ob das jobcenter vielleicht insgeheim was davon hat, wenn die das falsche einkommen einfach immer wieder in den bescheiden mitschleifen?
    Sodass das vielleicht irgendwann unangreifbar wird oder so?


    Was würdet ihr denn machen, um denen mal beine zu machen?

    Bisher lese ich, daß Du

    • Dich nicht Vereinbarungen mit dem Jobcenter hälst
    • Stromschulden hast, die wohl selbst verursacht wurden
    • irgendwelche 200 € erhalten hast, ohne darauf einzugehen, woher diese 200 € kommen.

    Gleichzeitig schwafelst Du etwas von einer "insgeheime" Aktionen des Jobcenters und irgendwas von "beine" machen. Du forderst etwas von dem Jobcenter, ohne selbst die Forderungen des JC einzuhalten (siehe Maßnahme).

    Obwohl denen schon seit shcätzungsweise 5.8 oder 10.8. die unterlagen vorliegen, woraus idiotensicher ersichtlich ist, dass das kein regelmäßiger oder überhaupt anrechenbares einkomme ist!

    Welche Unterlagen hast Du denn eingereicht?

    Gruß!

  • (auxmoney dürfte laut anwalt ebenso nicht angerechnet werden, anderes ist einmalig sowie die ratenzahlung gibt es nicht)

    Also hast du bereits einen Anwalt eingeschaltet?

  • Hallo,

    Bisher lese ich, daß Du

    • Dich nicht Vereinbarungen mit dem Jobcenter hälst
    • Stromschulden hast, die wohl selbst verursacht wurden
    • irgendwelche 200 € erhalten hast, ohne darauf einzugehen, woher diese 200 € kommen.

    Gleichzeitig schwafelst Du etwas von einer "insgeheime" Aktionen des Jobcenters und irgendwas von "beine" machen. Du forderst etwas von dem Jobcenter, ohne selbst die Forderungen des JC einzuhalten (siehe Maßnahme).

    Welche Unterlagen hast Du denn eingereicht?

    Gruß!

    Wieso halte ich mich nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter?n weiß nicht was du da meinst.
    Ich gehe ja zur Massnahme;
    dass ich beinahe aus der Wohnung geschmissen werde und das das Jobcenter trotz Antrag und Allem null komma nix juckt, und ich deswegen beim Anwalt und Co. mich beraten lassen muss, ist wohl nicht meine Schuld.

    Die Massnahme geht von direkt morgens bis spät Nachmittags, da kann ich dann nicht sagen
    "Ja, ich bräuchte zwar nen Beratungsschein, aber weil ichs bin und mich das Jobcenter den ganzen Tag lieber
    in ner Kartenspiel-Massnahmegruppe sieht, soll das Amtsgericht abends nochmal extra wieder aufmachen".
    Da muss, abgesprochen natürlich, mich der Massnahmeträger freistellen.

    Das hat nix mit Vereinbarungen nicht einhalten zu tun,

    das sind notwendige Sachen.

    Die anwaltliche Beratungsstelle hat nur zu einer bestimmten Zeit auf, das Jobcenter hat nur morgens auf, das Amtsgericht hat nur morgens auf, etc.
    Das passt zeitlich kein Stück zu der Massnahme.

    Aber wie erwähnt habe ich mich da jedes Mal brav 1-2 Tage vorher abgemeldet und wurde auch freigestellt,

    muss ich laut Vereinbarung mit dem Träger auch freigestellt werden. (sind laut Verenbarung alles wichtige Gründe)

    Stromschulden stimmt, ohne Kohle ist auch nix los mit abzahlen.

    Die Zusammensetzung der 200, bzw. genauer 220 Euro, steht oben.
    Angerechnet sind Geld aus Auxmoney (laut Anwalt nicht anrechenbar da eben mein Gleld wieder zurück),
    2 einmalige sachen, die trotzdem als regelmäßig angerechnet wurden.
    und Auszahlungen einer vorgeschlagenen Ratenzahlung, die nie zustande kam.



    insofern "bekommen" hab ich keine 200 euro, sondern höchstens die 45 euro von auxmoney. ob die anzurechnen sind, ist fraglich.

    @bass386: Naja, nachdem Anfang August, zusammen mit dem Anfangsbescheid, Schuldenübernahme überall abgelehnt wurde, obwohl ich dort schon belegt hatte, dass Mietkündigung sowie Stromsperrung im Raum standen.

    Insofern eilte da etwas die Zeit und ich hielt es für beschleunigender, wenn ein Anwalt Widerspruch einlegt wie ich als Einzelperson.
    ( Ich dachte eigentlich auch, der würde mir bei weiteren Sachen,w enn hin und her geschrieben werden muss mi dem jobcenter, mich da vertreten.
    Aber der will für jedes einzelne schreiben einen beratungsschein :-/ )


    Was aber nicht allzu viel gebracht hat, wie man merken musste.


    PS: Irgendwie finde ich, macht es das Thread zusammenfügen irgendwie unübersichtlich wer auf welches Thema antwortet bzw. wer sich worauf bezieht :-/

  • Es wäre für dich doch wesentlich einfacher zum Amtsgericht zu gehen, dir einen Beratungsschein ausstellen zu lassen und erneut zum Anwalt zu gehen. Dem liegen die ganzen Dokumente vor und er kann gegenüber dem Jobcenter mehr erreichen als ein Forum, zumal er dich ja schonmal zu deiner Zufriedenheit vertreten hat.

    Eigentlich werden auch keine Threads und Fragen beantwortet wo ein Anwalt oder Gericht beteiligt ist bzw. beteiligt gewesen ist.

    Ich werde den Thread daher schliessen, sobald deine Antwort auf meinen Post eingegangen ist.

  • ähm, es geht hier ja nicht nur um ein thema,.
    Darum ja auch anfangs die mehreren Thrads.

    Wesentlich einfacher ist relativ, da gehen immer 2-3 Wochen rum bis der blöde Schein da ist.
    Undohne physisch den Schein in den Händen will der nicht mal nen Termin ausmachen
    (kein Witz! "Wenn Sie den Beratungsschein erhalten haben, können Sie nochmal anrufen, dann machen wir einen Termin aus")


    Und wie sieht es nun aus, könnte man mir trotz entschuldigtem Fehlen Probleme bereiten beim Jobcenter bzw. Sanktionen?

    Oder bei der kombi Selbstständig+Teilzeitstudium, so machbar?
    Frag ich da nen Anwalt, sagt der mir garantiert sowas wie "Ja, keine Ahnung, ich bin Anwalt. Das müssen sie ihr Jobcenter fragen".

    Und da dachte ich eignetlich, in nem hartz 4 Forum sitzen vielleicht *badumm tss* Hartz 4 Empfänger oder Leute, die sich vielleicht mit Hartz 4 auskennen und mir da vielleicht Erfahrungswerte geben können oder wissen was mir da so gesetzlich zusteht oder auch nicht.


    PS: Nen Beratungsschein zum "Beine machen" gibts keinen.
    Habe ich auch schon versucht und da hie0ß es "Rein um eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter zu machen, oder was vergleichbares, gibt es keinen Beratungsschein. Sie haben ja Widerspruch eingelegt und jetzt müssen sie halt mal abwarten bis das dann bearbeitet ist. erst nahc 6 monaten können sie ne Untätigkeitsklage einreichen"

  • Hallo!

    Zitiere @bass386 erneut und bitte die Frage präzise beantworten:

    Eigentlich werden auch keine Threads und Fragen beantwortet wo ein Anwalt oder Gericht beteiligt ist bzw. beteiligt gewesen ist.

    Läuft bei dir ein Gerichtsverfahren? Oder eine Sache, wo der Anwalt

    beteiligt ist? Ja, oder nein?

    Gruß

  • Oh, das tut mir Leid, das habe ich nicht als Frage aufgefasst.

    Gerichtsverfahren nein.
    Der Anwalt hat dem jobcenter geschrieben dass er dem bescheid widerspricht weil ich eben nicht das Einkommen hbe.
    Und auserdem widerspricht er dem Ablehnungsbescheid hinsichtlich Schuldenübernahme.

    Ich sagte zum Anwalt dass Alles beim Einkommen falsch ist auser dem Auxmoney.
    Den anderen kram bekomme ich nicht regelmäßig bzw. gar nicht ausgezahlt.

    darauf meinte er dass auch auxmoney nicht hätte angerechnet werden dürfen, alleine schon von freibeträgen her.

    von daher meine aussage diesbezüglich.

    ansonsten hat er lediglich (von mir bevollmächtigt naürlich) dem jobcenter geschrieben dass dem bescheid in der normalen 1 monat frist widersprochen wird und wa miner und seiner meinung nach alles falsch ist in dem bescheid (namentlich eben die einkommensanrechnungen sowie die fälschliche schuldenübernahmeablehnung)

  • Hallo!

    Zitat @bass386 :

    Eigentlich werden auch keine Threads und Fragen beantwortet wo ein Anwalt oder Gericht beteiligt ist bzw. beteiligt gewesen ist.


    Ich werde den Thread daher schliessen, sobald deine Antwort auf meinen Post eingegangen ist.

    Du hast geantwortet:

    Ich sagte zum Anwalt dass Alles beim Einkommen falsch ist auser dem Auxmoney.
    Den anderen kram bekomme ich nicht regelmäßig bzw. gar nicht ausgezahlt.

    Deshalb werde ich jetzt das Thema schließen, weil wir keine Themen

    beantworten, wo schon ein Anwalt mit befasst ist.

    Gruß

  • Hintergrund ist der:

    Ich bin/war student, habe mich länger mit nebenjobs über wasser gehalten.

    Da aber die inoffizielle pflege eines familienangehörigen anfiel, der andernfalls ins heim gemüsst hätte, fiel der nebenjob oder das studium flach, je nachdem.

    und da kein geld mehr, musste ich das studium unterbrechen und hartz 4 beantragn.

    nun war ich, da ich mich gerne im online handel selbstständig machen würde, bei der entsprechenden beratung.

    Und der berater dort legte mir aufgrund der zig gefahren und hohen verlustrisikos nahe, besser arbeiten zu gehen und teilzeit mein studium zu ende zu bringen.

    nun bin ich zwiegespalten.

    Natürlich hat er recht, ganz ohne ausbildung/studium ist es ja auch nix.

    andererseits geht mir das mit der selbstständigkeit nicht aus dem kopf.

    jetzt weiß ich dass mines wissens nach teilzeitstudium bspw. bei der fernuni hagen ermäßigt wird als hartz 4 empfänger bzw. nahezu kostenlos sein sollte wenn als erststudium gemacht. die fernuni gibt hier bei erststudium bei hartz 4 empfänger recht ordentliche ermäßigungen.
    sollte normalerweise für das jobcenter kein problem damit haben.

    andererseits weiß ich dass vom jobcenter, sowie auch von arge, kfw, etc. zuschüsse und vor allem darlehen zur existenzgründung vergeben werden.

    also das eine dürfte stark ermäßigt möglich sein.
    und das andere eigentlich bezuschusst oder bedarlehnt werden.

    nun meine logik:

    ginge ich nem teilzeitstudium nach, dann wäre ich ja trotzdem voll für den arbeitsmarkt da, zumindest offiziell (sonst gäbs ja auch kein hartz 4 mehr).

    und auch aktuell als arbeitsmarktverfügbarer kann ich mich ja, abgesehen von normaler erwerbsarbeit, auch selbstständig machen, was bezuschusst wird oder für was es darlehen gibt.

    Nun denke ich mir so: ob mit oder ohne teilzeitstudium, stehe ich ja dem arbeitsmarkt zur verfügung.

    die logische konsequenz wäre dann, dass ich mich aucb so oder so auch selbstständig machen kann, die grundsätzlichen fördermöglichkeiten müssten ja die gleichen sein wie bei einem vollzeitarbeitslosen.

    natürlich ist das arbeitspensum für ein teilzeitstudium+selbstständigkeit ziemlich abartig, das ist klar.

    aber rein von der rechtssutuation müsste ich nem "vollzieitarbeitslosen" gleichgestellt sein.

    Insofern sollte beides möglich sein, sodass ich sozusagen zweigleisig bauen kann.

    wie es ja auch wäre wenn ich, wie üblich, neben nem geldverdienjob auch noch ein teilzeitstudium mache, also gleichzeitig geld verdiene und zeitgleich mine ausbildung/studium nahchole/fertig mache.

    befürchtung ist dass mir der sachbearbeiter das nicht zutraut, so a la
    "Ja, ne selbstständigkeit ist schon schwierig genug und da müsste man gucken, ob das aufgrund der aussichtslosigkeit überhaupt gefördert werden würde.
    da jetzt gleichzeitig noch teilzeitstudium zu machen, ist unrealistisch.
    erfolgsaussichten des ganzen gleich 0, von daher kein zuschuss oder sowas"

    was meint ihr dazu?

    ist aktuell eine rein theoretische frage, wäre halt nur damit ich mich gleichzeitig ums geldverdienen und um meine bildung kümmern könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von densch (15. September 2018 um 16:36) aus folgendem Grund: rechtsschreiben, wissensvorsprung

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