Wem gehören überschüssige Abschlags-Zahlungen an die Stadtwerke - Leistungen SGB XII

  • Das Jobcenter hat im Zeitraum (01.10.2017 - 23.08.2018) der Jahresabrechnung monatlich 111 Euro Abschlag für Strom und Gas vorausgezahlt.

    Da ich jetzt die Jahresrechnung erhalten habe und mein durchschnittlicher monatlicher Verbrauch deutlich niedriger ist als den 111 Euro entsprechend, wollen die Stadtwerke mir jetzt 425 Euro zurückzahlen.

    Seit 01.09.2018 bin ich aber gar nicht mehr Kunde des Jobcenters, sondern bekomme Hilfe zum Lebensunterhalt von der Stadt.

    Seltsamer Weise hat das Jobcenter mich nicht darauf hingewiesen bzw. schon eine Erinnerung/Mahnung geschickt, dass es die überschüssigen Vorrauszahlungen zurückhaben will.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 425 Euro nun mir gehören. Gleichzeitig verstehe ich nicht, warum das Jobcenter sich nicht meldet!?

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Was beziehst du denn aktuell für Leistungen? Wohngeld?

    Wenn du nicht mehr im ALG II Bezug bist, kann das Jobcenter dir die Rückzahlung nicht anrechnen. Hierbei wäre auch zwischen Strom (wird aus dem Regelsatz gezahlt) und Gas zu unterscheiden.

    Bitte auf deine Ausdrucksweise achten. Beitrag bearbeitet.

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bekomme ich von der Stadt: 416 Euro + Miete (inkl. Betriebskosten) + Krankenkassenbeitrag + Gas + Strom.

    Bzgl. Deiner Aussage

    Wenn du nicht mehr im ALG II Bezug bist, kann das Jobcenter dir die Rückzahlung nicht anrechnen. Hierbei wäre auch zwischen Strom (wird aus dem Regelsatz gezahlt) und Gas zu unterscheiden.

    muss ich nachfragen:

    Inwiefern muss man unterscheiden bzw. was bedeuet das jetzt konkret? Kann ich mir das Geld auszahlen lassen und es ausgeben oder muss ich befürchten, dass das Jobcenter sich noch meldet?

    Anmerkung:

    Die derzeitigen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sind möglicherweise nur ganz vorläufig (also speziell was den Wert von 416 Euro betrifft), da der neue Abschlagsbetrag und die Höhe des Krankenkassenbeitrags und auch eine nachträglich erfolgte Miet-Erhöhung bei der Bewilligung der Hilfe zum Lebensunterhalt der Stadt noch nicht bekannt waren...


    Bitte Zitat dem jeweiligen Benutzer zuordnen.

    Zitat erstellt! PS eingefügt, einen Beitrag gelöscht.

    Grace

  • Du musst es deinem Sachbearbeiter in der Grundsicherung mitteilen. Am besten schickst du ihm die vollständige Jahresabrechnung zu.

    Man muss bei Jahresabrechnungen zwischen Strom und Gas unterscheiden. Guthaben aus Strom dürfen nicht angerechnet werden, da diese aus dem Regelsatz gezahlt werden. Guthaben aus Gas hingegen werden vom Amt übernommen und die Guthaben können angerechnet werden.

    Was steht auf deiner Abrechnung? Wieviel Guthaben hast du mit Strom und wieviel mit Gas? Oder hast du evtl. bei Strom oder Gas sogar eine Nachzahlung?


    Anmerkung:

    Die derzeitigen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sind möglicherweise nur ganz vorläufig (also speziell was den Wert von 416 Euro betrifft), da der neue Abschlagsbetrag und die Höhe des Krankenkassenbeitrags und auch eine nachträglich erfolgte Miet-Erhöhung bei der Bewilligung der Hilfe zum Lebensunterhalt der Stadt noch nicht bekannt waren...

    Nachzahlen geht immer. Dann wird die Miete erhöht, die Abschlagsbeträge werden eingegeben und du bekommst einen Änderungsbescheid. Deswegen ist es auch wichtig, dass du die Jahresabrechnung schnellstmöglich einreichst.

  • Dem Sozialamt - das ja seit 01.09.2018 für mich zuständig ist - habe ich die Stadtwerke-Rechnung ja schon eingereicht (und die übernehmen auch den neuen Abschlagsbetrag von 66 Euro).

    Es geht ja jetzt darum, ob das Jobcenter - welches nur bis 31.08.2018 für mich zuständig war - noch etwas zurückhaben will?

    Dkumente bitte über Dateianhänge des Forum

    als PDF einstellen

    Grace

  • Es geht ja jetzt darum, ob das Jobcenter - welches nur bis 31.08.2018 für mich zuständig war - noch etwas zurückhaben will?

    Nein das Jobcenter wird nichts zurückfordern.

  • Danke für die Antwort.

    Das hatte ich aber schon im allerersten Beitrag deutlich gesagt, dass ich seit 01.09.2018 nicht mehr vom Jobcenter, sondern von der Stadt unterstützt werde...

  • Änderung der Fakten-Lage:

    Jetzt will das Jobcenter doch die Jahresabrechnung überprüfen , nachdem ich (dummer Weise?) nachgefragt habe, ob es die haben will, weil ich trotz der Info hier im Forum skeptisch geblieben war,

    Im Schreiben steht "Sie beziehen derzeit Leistungen des SGB II" - was definitiv nicht stimmt, da ich ja seit 01.09. Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB X!!) bekomme...

    Das Sozialamt muss doch mit dem Jobcenter kommuniziert haben - sonst wäre doch das (angehängte) Schreiben vom Sozialamt nicht erklärbar.

    In dem dort genannten Zeitraum wurde ich ja, wie gesagt, noch gar nicht vom Sozialamt finanziert. Also müssen die ja für die "rückwirkende" Verrechnung meiner Verbrauchskosten mit dem Jobcenter kommuniziert haben. Jedenfalls dürfen sie mir nicht für Oktober kürzen, wenn noch gar nicht feststeht, wie viel das Jobcenter zurückhaben will...

    Ich checke gar nichts mehr... doofy

  • Hallo,

    ich hatte dir geschrieben, dass das Guthaben maximal von der Grundsicherung angerechnet und einbehalten wird und so ist es gekommen.

    Das Jobcenter kann zwar die Jahresabrechnung anfordern, aber eine Rückforderung kann es nicht mehr geben, da du nicht mehr im Bezug bist.

  • Hallo!

    Da gleiches Thema eröffnet wurde, Themen zusammengefügt.

    hmm So ganz verstehe ich auch das Problem nicht, weil @bass386

    das Thema eigentlich beantwortet hatte. Ich hoffe, die Probleme

    sind jetzt gelöst.

    Gruß

  • Ich glaube, es hat sich schon alles "von selbst" geklärt. Das entscheidende Detail (das ich nicht erwähnt hatte - nach welchem aber auch nicht gefragt wurde) war wohl, dass die Abschlagsbeträge nicht an mich, sondern direkt an die Stadtwerke gezahlt worden waren.

    Somit ist von dem Überschuss kein einziger Cent auf meinem Konto gelandet. Und dass die Stadtwerke mir jetzt in der Jahresabrechnung geschrieben hatten, dass ich meine Bankverbindung angeben soll für die Rücküberweisung des Guthabens war offensichtlich auch ein Fehler der Stadtwerke. Als ich selbiges gestern tat, kam die Antwort, dass das Jobcenter erst grünes Licht geben bzw. prüfen müsse.

    Von daher ist das Sozialamt wohl fälschlicher Weise davon ausgegangen, ich hätte die Abschlagsbeträge allesamt direkt selber erhalten...

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