Bedarfsgemeinschaft - schwanger - Fragen zu ALG II

  • Hallo.. ich suche dringend nach Rat. Jedoch ist die Situation etwas kompliziert.

    bald 6 köpfige bedarfsgemeinschaft, schwanger, firmenwagen vom freund

    Ich habe 4 Kinder (exmann) und bin nun frisch schwanger von meinem Freund. Derzeit beziehe ich ALG2 mit knapp 900€.

    Durch meine Schwangerschaft wollen wir nun natürlich zusammen ziehen (er zu mir in die Wohnung)

    Mein freund arbeitet als IT-ler. Er hat 2 Kinder aus seiner Ehe denen er Unterhalt nach einem Titel bezahlen muss. Hinzu kommt das er eine private Insolvenz am laufen hat. Durch seine Arbeit hat er einen Dienstwagen mit einer 1% Regelung (397,00€). Wie verhält sich das nun zu meinem ALG2? das sein einkommen weitestgehend angerechnet wird, ist uns klar. Das Auto dann aber auch?

    finanzielle Daten von mir

    ca 900€ ALG2

    Kindergeld für 4 Kinder

    insgesamt 650€ Unterhalt für die Kinder

    das ist alles was ich zum leben habe, wovon ich meine miete, nebenkosten ect pp bezahle.

    finanzielle daten von meinem Freund

    Gesamtbrutto (ink. auto) 3.727 €

    Nettoverdienst nach Steuer ect. 2.290€

    davon werden dann nochmal die 397€ fürs auto abgezogen und die 196€ für die Insolvenz.

    Er bekommt auf sein Konto dann 1.696€ gezahlt. Von diesem Geld muss er noch den titulierten Unterhalt von 581€ bezahlen.

    Summa summarum hat er effektiv 1.115€ wovon er leben kann.

    Ich hab schon viel nachgelesen aber überall heisst es was anderes.. das auto wird ganz angerechnet... das auto wird nur unter mobilität angerechnet mit 25€... ich steh wie vor einem Wald und weiss nun gar nicht was richtig und was falsch ist. Ob ich dann überhaupt noch ALG2 bekomme oder ich dann komplett auf Ihn angewiesen bin und er dann auch noch zusätzlich für 4 Kinder aufkommen muss die nicht von ihm sind.

    Wir wollen das nun dem Amt melden, dass er hier einzieht und wir auch ein gemeinsames Kind erwarten.. jedoch würd ich gerne ungefähr wissen was wir monatlich noch an Geld zu verfügung haben..

  • Hallo,

    welchen Wert hat denn das Auto?

    Du schreibst nichts zu der Höhe der Miete. Also kann auch nicht errechnet werden, was Euch zusteht.

    Gruß!

    den wert vom Auto kenne ich nicht. ich weiss nur das ihm eben die 397€ dafür abgezogen werden.

    oh sorry. der mietvertrag läuft allein auf mich. die kaltmiete sind 700€, nk 120, gas 110 und strom 150. über Strom versorgt sich mein beuler der mir warmwasser macht und damit auch die heizung betrieben wird.

    meine miete und grösse ist angemessen für mich und meine kinder. ich wohne hier seit 2015.

  • Hallo,

    den wert vom Auto kenne ich nicht. ich weiss nur das ihm eben die 397€ dafür abgezogen werden.

    Wenn Du den Wert nicht kennst - warum machst Du Dich dann verrückt.

    Geht es um ein von der Firma zur Verfügung gestelltes Leasing-Auto? Wofür und von wem werden ihm dafür 397 € von wo abgezogen?

    Gruß!

  • Hallo,

    Wenn Du den Wert nicht kennst - warum machst Du Dich dann verrückt.

    Geht es um ein von der Firma zur Verfügung gestelltes Leasing-Auto? Wofür und von wem werden ihm dafür 397 € von wo abgezogen?

    Gruß!

    ein geleastet geschäftsauto. das er vom Chef gestellt bekommt um von kunde a zu kunde b zu kommen.

    ich glaub das auto hat vor knapp 2j 36.000€ gekostet und er hat mit seinem chef die 1% Regelung. die aufem gehalt mit versteuert wird und später unterm strich wieder abgezogen werden. es steht auch auf dem lohnzettel unter dienstwagen.

    so wie das eben läuft wenn man einen geschäftswagen gestellt bekommt...

  • Hallo,

    Du willst dringend einen Rat.

    -Wie alt sind denn die 4 Kinder ? ( sonst kennt man ihren Bedarf nicht)

    -Als BG ist der Regelbedarf für Partner je 374,- (jetzt bist du allein und dein Bedarf ist 416,-)

    -Als BG mit Partner entfällt für dich auch der Mehrbedarf für Alleinerziehung. Jetzt bekommst du den für deine 4 Kinder.

    -Als alleinerziehende Schwangere hast du ab 13. SSW einen Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe von 70,72. Später nach Zusammenzug mit dem Partner noch 63,58.

    Nach der Meldung des Zuzugs deines Freundes :

    - Ihr seid dann eine BG aus 6 Personen, 2 Partner und 4 Kinder. Später noch das Baby. Dann seid ihr 7 Personen.

    - Sein Einkommen und dein Einkommen werden zusammen gerechnet und um Freibeträge bereinigt. Daraus ist dann ersichtlich, ob ihr noch ergänzenden Anspruch/Bedarf auf Alg2 habt.

    Die Miete erhöht sich nicht. Kindergeld und Unterhalt für dich ändern sich auch nicht.

    Dein Einkommen ist jetzt 813,- Kindergeld + 650,- Unterhalt ---> 1.463,-

    Dazu vom JC als Ergänzung 900,- Alg2. ---> Verfügbar 2.363,-.

    Mit dem 5. Kind kommt Kindergeld als Einkommen dazu. Ab 2019 sind das 235,-

    (für die 4 Kinder erhöht sich ab 2019 das Kindergeld auch um jeweils 10,-)

    Ab 2019 ist dann das Einkommen 1.078,- Kindergeld + 650,- Unterhalt ---> 1.728,-

    Deine Mietkosten sind 1080,- ---> Wieviel zahlt dir das JC für die Wohnkosten? Wenn 1 Person zuzieht und 1 Baby dazu, wird das Wohnen günstiger. Aber ist Platz für 7 Personen?

    Für was sind jetzt die 900,- Alg2 ? Was steht denn im Berechnungsbogen des JC?

    Wenn WW und Heizung über Strom geht, für was zahlst du dann noch 110,- für Gas?

    Irgendwas passt da nicht zusammen.

    Um die Freibeträge für deinen Freund zu ermitteln, hast du sein Brutto und sein Netto.

    Ob ich dann überhaupt noch ALG2 bekomme oder ich dann komplett auf Ihn angewiesen bin und er dann auch noch zusätzlich für 4 Ki

    Wenn dein Freund zu dir zieht, ist die Frage, ob IHR alle zusammen noch Alg2 zum Einkommen dazu bekommt.

    Du bist nicht komplett auf ihn angewiesen, denn dein verfügbares Einkommen ist höher als seins.

    Wenn er zu euch zieht, muss er im Rahmen seiner Möglichkeiten den Lebenunterhalt für alle bestreiten. Dafür reicht sein Einkommen nicht. Seinen Verpflichtungen (Inso, Unterhalt) muss er ja weiterhin nachkommen.

    Und du sorgst jetzt für den Lebenunterhalt für 5 Personen. Dein Einkommen reicht auch nicht.

    Der Freibetrag für sein Einkommen wird nicht so hoch sein, dass ihr ohne Alg2-Ergänzung auskommt.

    Ein Firmenwagen ist kompliziert in der Anrechnung. Er nutzt ihn sicher auch privat, dann wird das JC 50% der Kosten anrechnen,

    Und wer zahlt die lfd. Autokosten ? Sprit? Reparaturen? TÜV usw.

  • Hallo!

    jedoch würd ich gerne ungefähr wissen was wir monatlich noch an Geld zu verfügung haben..

    Zitat Corinna :

    Du schreibst nichts zu der Höhe der Miete. Also kann auch nicht errechnet werden, was Euch zusteht.


    Gruß!

    Ohne die Miethöhe kann keine Berechnung angestellt werden. Eine Berechnung

    basierend auf Vermutungen ist nicht hilfreich.

    Einen OT-Rat von mir nebenbei, verzichtet bei eurer Problematik auf das

    Zusammenziehen. Das könnt ihr irgendwann mal nachholen, wenn der

    Freund aus der Privatinsolvenz raus ist. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es eine

    enorme Belastung eure Beziehung, weil mit viel Ärger verbunden. Das ist

    zur Zeit grad nicht das, was du benötigst, Ärger.

    Gruß

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