ALG II und Teilzeitarbeit

  • Hallo ,

    Ich bin neu hier und habe direkt mal eine Frage .

    Ich beziehe momentan alg2 Grundsicherung und Miete für mich und meine Tochter ( 4 Jahre )

    Jetzt meine Frage :

    Ich könnte eine Arbeit als Teilzeit anfangen . Das mein Einkommen angerechnet wird das ist mir bewusst , aber bekomm ich dann noch weiter Unterstüzung ?

    Mein Verdienst wäre ungeklärt 630€ netto monatlich . Und meine Miete beträgt 500€ monatlich . Werde ich dann noch unterstützt vom Amt ?

    Liebe grüße Anna

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    #1 Wie hoch sind denn aktuell die monatlichen Leistungen?

    #2 Wieviel würdest du brutto verdienen?

  • Bei einem Verdienst von 800,00 € brutto und 630,00 € netto, wäre ein Verdienst von 390,00 € anrechenbar. Vom Amt würdest du dann noch 514,00 € erhalten.

    Beachte, dass du das Jobcenter über die Arbeitsaufnahme informieren musst. Es würden Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung (sobald diese vorliegt) und ein Nachweis über den Zufluss des Gehalts (meist Kontoauszug) angefordert werden. Da viele Jobcenter sofort das Gehalt anrechnen und ggf. eine Lücke zwischen ALG II Zahlung und erstem Gehalt besteht, ist ein Überbrückungsdarlehen zu beantragen.

    Was hat deine Tochter für "Einkommen". Sie erhält bestimmt Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss. In welcher Höhe sind die Unterhaltsleistungen?

  • Also heißt es unterm Schnitt das ich dann ca 240€ mehr hätte oder ?

    Für meine Tochter bekomme ich 150€ unterhaltsvorschuss und 194€ Kindergeld :).

    Das Darlehn zur Überbrückung bekomm ich dann wenn ich den Antrag stelle ?

    Weil sagen wir mal so ich Fange am 1.10.2018 an zu arbeiten und bekomme mein Lohn erst ab den 15.11.2018 dann ist ja mein Lebensunterhalt nicht gesichert . Müsste ich da nicht eher ein wiederspruch einlegen können ? Da es ja um die Sicherung meines Lebensunterhalt geht ?

    Sorry für die ganzen fragen 🙈

  • Also heißt es unterm Schnitt das ich dann ca 240€ mehr hätte oder ?

    Ja.

    100,00 € Grundfreibetrag

    140,00 € zusätzlicher Freibetrag ( 20 % von 100,01 € bis 800,00 €)

    240,00 € gesamter Freibetrag

    630,00 € Nettogehalt abzgl. 240,00 € Freibetrag = 390,00 € anrechenbar

    Das Darlehn zur Überbrückung bekomm ich dann wenn ich den Antrag stelle ?

    Ja, solltest du allerdings frühzeitig beantragen.

    bekomme mein Lohn erst ab den 15.11.2018

    Steht das im Arbeitsvertrag oder handelt es sich um eine Zeitarbeitsfirma.

    Wenn das bekannt ist, dann darf das Gehalt auch erst im November angerechnet werden.

    Müsste ich da nicht eher ein wiederspruch einlegen können ?

    Wieso? Deshalb sollst du ja den Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen, weil das Gehalt im Zuflussmonat angerechnet werden muss.

    Am besten nächste Woche mit unterschriebenem Arbeitsvertrag ins Jobcenter und alles mitteilen. Zeitgleich ein Überbrückungsdarlehen beantragen.

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