Kommunikation per eMail

  • Hallo,

    aufgrund der neuen DSGVO wurde mir von der BuT-Abteilung kürzlich schriftlich mitgeteilt, dass die Kommunikation per eMail seitens des JCs nicht mehr gestattet ist. Ich erhalte nunmehr (wenn ich Glück habe) auf meine eMail-Nachrichten nur noch Briefe (die letztlich auch nicht viel sicherer als eMails sind). Darf das JC die Komm. mit uns "Kunden" einfach so untersagen?

    Danke und VG

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Darf mein Sachbearbeiter mir eine E-Mail schreiben?

    Nur wenn eine verschlüsselte Kommunikation gewählt wird. Bei den personenbezogenen Daten in einer E-Mail Ihres Sachbearbeiters handelt es sich grundsätzlich um Sozialdaten, die dem strengen Schutz des Sozialgeheimnisses unterliegen. Eine unverschlüsselte E-Mail ist daher selbst mit Ihrer Zustimmung unzulässig!

    Nach dem E-Government-Gesetz des Bundes sind alle Bundesbehörden ab 01.07.2014 verpflichtet, den elektronischen Zugang durch eine De-Mail-Adresse oder mittels einer Identifikation über die eID-Funktion des neuen Personalausweises zu eröffnen. Ein Verweis allein auf die Papierform ist dann nicht mehr zulässig; Bürger haben hier aber weiterhin ein Wahlrecht. Da jedoch auch in diesen Fällen keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgt, dürfen Sozialdaten nur mit einer ergänzenden Verschlüsselung übermittelt werden.

    Sollte also die verschlüsselte Kommunikation zwischen dem Jobcenter

    und dir nicht möglich sein, ist sie unzulässig. Dein Jobcenter handelt also

    korrekt.

    Gruß

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