Hallo
ich heisse Waldemar und bin neu hier,
Grund , dass ich hier mich gemeldet habe ist Unklarheit mit SGB12,SGB2 ,usw. ich vertehe ganz erlich jetzt kaum, ob ich Recht habe oder nicht
Es geht um folgendes:
Bin Rentner und beziehe Rente wegen Vollerwerbsminderung , befristet, aus diesem Grund bin ich nicht bei der Grundsicherung , sondern bei Jobcenter und bekomme halt noch was vom Harz4 dazu.
Bekomme aber noch eine Rente als Wehrdienstopfer, diese Rente ist anrechnugsfrei, aber die weiter zu bekommen sollte ich 1x Jahr personlich vorbei kommen, dann wird die weiter 1 Jahr lang bezahlt. Hier entstehen mir aber Kosten für Fahrten, die ich bei Har4 beantragt habe und ist abgelehnt
Laut SGB12 §82 (Hinweiss 6) werden Fahrtkosten als Beichilfe gewährt, aber !!! Ich bezieh Harz 4, daher kommt ja halt SGB2 und sowas gibt es nicht für mich, und da fragt man sich ob es auch rigtig ist, einem steht das zu, dem anderen nicht
Meine Frage halt, da kann ja irgendwo nicht richtig sein, dass einer kriegt halt Fahrtkosten zu erstatten, den ander nicht
Wer kann was dazu sagen
Danke
Waldemar