Alleinerziehend mit volljährigem Berufsfachschüler - Schwerbehinderung - Leistungensberechnung korrekt - ALG II

  • Hallo, liebe Forumsgemeinde!hi

    Ich bin alleinerziehende, nicht erwerbstätige Mutter eines "fast" 18-jährigen Kindes (Volljährigkeit wird im November erreicht), welches in meinem Haushalt lebt und seit August eine 2-jährige Berufsfachschule (schulische Ausbildung behinderungsbedingt, aber ohne auf einen Anspruch auf Mehrbedarf) besucht. Der Schwerbehindertenausweis liegt dem Jobcenter vor. Es handelt sich um ein eingetragenes Merkzeichen "H". Zudem ist ihm ein Pflegegrad aus der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet.

    Ab November erhalten wir durch das Jobcenter weniger Leistungen.

    Der Alleinerziehenden-Zuschlag wurde wegen Volljährigkeit meines Kindes komplett gestrichen.

    Mein Kind sollte aufgrund seines Einkommens komplett aus der Berechnung herausfallen, aber stattdessen wird ES noch herangezogen, überschüssiges Einkommen (Kindergeld) an mich zu leisten, woraus sich für uns verminderte Leistungen ergeben. Ob das so korrekt sein soll, wage ich zu bezweifelnhmm. Leider finde ich keine entsprechenden Auskünfte über Dr. Google.

    Seine Einkommen sind:

    - Kindesunterhalt vom leiblichem Vater (hier wurde bereits hälftiges Kindergeld verrechnet)

    - sog. Kinderwohngeld als vorrangige Leistung (komplettes Kindergeld wurde zur Bemessung des Wohngeldes herangezogen)

    (Beides wird an mich ausgezahlt, aber bei meinem Kind verrechnet)

    - Grundsätzlich hätte mein Kind einen BaföG-Anspruch in Höhe von 231,-- Euro, wird aber durch den Kindesunterhalt des Vaters abgedeckt und ist somit versagt worden.

    Das Jobcenter gewährt keinen monatlichen Freibetrag für seine schulische Ausbildung. Ist das so korrekt?

    Überschiessendes Kindergeld wird auf unsere Leistungen berechnet und führt so zu verminderten Leistungsansprüchen.

    Ist dies in unserem Fall tatsächlich ok?

    Hat mein Kind nicht einen Freibetrag für die schulische Ausbildung? Grundsätzlich steht ihm doch auch BaföG zu!

    Müsste hier nicht vom Kindesunterhalt sein BaföG-Anspruch abgezogen werden?

    Kann das Kindergeld überhaupt erneut berechnet werden, wenn es bereits beim Wohngeld einberechnet worden ist?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Auskunft in dieser "verzwickten" Lage erteilen könnte.

    Liebe Grüsse,

    Thalula

  • Danke, Grace ...... aber eigentlich geht es nicht um die Schwerbehinderung, sondern um die Verrechnung von Kindergeld, Wohngeld etc, wodurch wir weniger Leistungen bekommenhmm

    Dass wir keinen Mehrbedarf haben ist klar, aber Frage ist für mich: Warum stehen meinem Kind keine 100,-- Euro Freibetrag für die schulischen Aufwendungen zu und warum verrechnet man mehrfach das Kindergeld und zieht dann sogar noch "überschüssiges" bei mir ab???

  • Hallo!

    Bitte lade doch die anonymisierten Bescheide als PDF über Dateianhänge des Forum

    hoch, falls möglich. Vermutlich liegt hier das Problem:

    Seine Einkommen sind:


    - Kindesunterhalt vom leiblichem Vater (hier wurde bereits hälftiges Kindergeld verrechnet)

    - sog. Kinderwohngeld als vorrangige Leistung (komplettes Kindergeld wurde zur Bemessung des Wohngeldes herangezogen)

    (Beides wird an mich ausgezahlt, aber bei meinem Kind verrechnet)

    Gruß

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