Hallo,
folgende Situation:
Ich habe mitte Juli eine neue Arbeitsstelle gefunden, davor Hartz4 bezogen. Der Dienstplan hing schon und war geregelt bis kurz vor Ende Juli, sodass ich im Juli nur wenig arbeiten konnte, es waren ca 130€ Netto die laut Vertrag zum 1. August überwiesen werden sollten, es aber bereits am 27. Juli waren. Da man aber davon ausging, dass ich 800€ Netto verdienen werde, wurde mir eine Unterstützung von ca 250€ errechnet. Nun stand ich im August mit 250€+130€=380€. Ich frage mich, wie ich leben hätte sollen, wenn ich nicht kleine Rücklagen gehabt hätte. Das kann doch nicht richtig sein oder? Es heißt laut einer Antwort, dass das Geld zu berücksichtigen sei für den Monat, in den es eingeflossen ist. Aber das wirft mich ja total aus der Balance. Mir fällt es unheimlich schwer nachzuvollziehen, dass mir jetzt praktisch über 600Euro (laut Onlinerechner) an Unterstützung für August gefehlt haben, nur weil mein Geld am 27. Juli statt 1 August ankam.
nochmal übersichtlich: Bis einschließlich Juli Hartz 4 bezogen -> Mitte Juli neue Arbeitsstelle, noch im selben Monat 130€ verdient -> 250€ an Unterstützung erhalten -> Lebe im August von 250+130 -> Ende August gutes Gehalt von fast 1000€ Netto.
So wie ich das verstehe werden mir dann nämlich nochmal die 250€ abgezogen, weil ich ja im August genug verdient habe, WOHLWISSEND, dass diese 1000€ das Geld ist, welches ich für September brauche. Absoluter Unsinn.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen,
kizumi
Nach Aufnahme von Teilzeitjob zu wenig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt erhalten?
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kizzumi3 -
17. September 2018 um 12:32 -
Erledigt
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Hallo und Herzlich Willkommen im Forum
Ich finde das ganze ein wenig durcheinander.
#1 Ab wann wurde dein Gehalt berücksichtigt? (geht aus dem Berechnungsbogen hervor)
#2 In welcher Höhe wurde dein Gehalt berücksichtigt? (brutto/netto)
Du kannst eine Neuberechnung der Leistungen verlangen. Hierzu die Lohnabrechnungen + Nachweis über den Zufluss (z.B. Kontoauszug) beim Jobcenter einreichen.
Ich frage mich, wie ich leben hätte sollen, wenn ich nicht kleine Rücklagen gehabt hätte. Das kann doch nicht richtig sein oder?
Doch, denn man hätte ein Überbrückungsdarlehen beantragen können, welches dann zurückzuzahlen wäre.
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Kleine Notiz noch, wenn ich davor von Monat zu Monat gelebt hätte (wofür ja auch Hartz4 ja auch mehr oder weniger gerade so ausreicht), dann wäre ich ja über 3 Wochen lang am A**** und müsste diese Lücke selbe jeden Monat Stück für Stück mit dem Gehalt, dass ich erst am Ende jeden Monats erhalte, füllen. Deswegen, kann ich das einfach nicht glauben. Was hätte da andere gemacht? Die wären ja komplett aufgeschmissen, erst Recht wenn sie noch weniger verdient hätten und gar keine Unterstützung oder weniger bekämen
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Hallo und Danke.
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#1 Ab dem 1.8.2018
#2 Brutto 1000, Netto 800. -
Dann wirst du für den Monat Juli eine geringe Rückzahlung leisten müssen.
#1 Wie hoch sind Miete, Heizkosten, Betriebskosten (ohne Strom)?
#2 Lebst du allein ?
Eventuell könntest du Anspruch auf Wohngeld haben.
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Ah d.h. ich muss jetzt für Juli eine Rückzahlung machen, für August über 200 Euro, und bin insgesamt meine Rücklagen weg, und das ganze hebelt sich erst aus, wenn ich die nächsten 2-3 Monate so lebe als würde ich Hartz4 beziehen, nur um dann auf meinen gleichen Stand wie im Juli zukommen. Hervorragend.
Ich danke dir bass386 für deine Hilfe, aber so wie ich das raushöre, ist das System einfach nur absurd. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxDann wirst du für den Monat Juli eine geringe Rückzahlung leisten müssen.
#1 Wie hoch sind Miete, Heizkosten, Betriebskosten (ohne Strom)? -> 345
#2 Lebst du allein ? -> 2er WG, 60qm zsm
Eventuell könntest du Anspruch auf Wohngeld haben.
Bitte sachlich bleiben!
Grace
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Nenne mir mal dein tatsächliches Gehalt für die Monate Juli und August (brutto und netto) und sage mir, wann du es bekommen hast.
416,00 € Regelsatz
345,00 € Miete + NK
ca. 1000 € brutto
ca. 800 € netto
Freibetrag 280,00 €
= 241,00 ALG II
Das kommt mit deinen 250,00 € fast hin, aber das Geld musst du nicht zurückzahlen.
Im Juli wäre die Rückzahlung bei knapp 24 €.
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Juli:
Brutto 156,14
Netto 124,25.
Eingang am 27. Juli.
August:Brutto 1288,53
Netto: 990,44
Eingang 29. August.
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Juli: 13,02 € Rückzahlung
August: 70,56 € Anspruch
Wenn du im August mehr als die 70,56 erhalten hast, musst du dies tatsächlich zurückzahlen.
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