BSG Urteil vom 12.09.2018 - B 14 AS 45/17 R
Höherer Bedarf an Heizstrom setzt keine technische
Ermittlung des Verbrauchs voraus
Alles anzeigenBSG, Urt. v. 12.09.2018 - B 14 AS 45/17 R
Höherer Bedarf an Heizstrom setzt keine technische Ermittlung des Verbrauchs voraus.
Wie das BSG in seinem Urteil vom 7.12.2017 (B 14 AS 6/17 R ) ausgeführt hat, besteht
ein Anspruch auf Berücksichtigung eines Warmwassermehrbedarfs über
die Warmwasserpauschale hinaus, soweit die tatsächlich anfallenden Aufwendungen
für die Warmwassererzeugung durch die Warmwasserpauschale nicht vollständig
edeckt werden und sie nicht unangemessen sind. Die Anerkennung eines abweichenden
Warmwassermehrbedarfs setzt keine separate Verbrauchserfassung durch technische
Einrichtungen - wie zB einen Verbrauchszähler - voraus, sondern erfordert grundsätzlich
Ermittlungen und hierauf gestützte Feststellungen.
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe)