Mietvertrag - Details schwärzen erlaubt?

  • Hi,

    ich habe vor kurzem einen Brief vom Jobcenter bekommen:


    In Ihrem abgegebenen Mietvertrag wurden Vermieter, Hausverwaltung, Bankverbindung und Unterschrift geschwärzt. DIes ist nicht zulässig. Bitte legen Sie den Mietvertrag vollständig und ungeschwärzt vor. Legen Sie zudem die Kontoauszüge der letzten 12 Monate vor, aus denen die Zahlung der Miete hervorgeht.

    Den Mietvertrag habe ich dem Jobcenter schon vor über einem Jahr geschickt. Damals wurde nichts beanstandet.


    Außerdem stande in dem Brief, dass ich angeblich unregelmäßige Zahlungen von einem Familienmitglied bekommen würde. Es handelt sich dabei allerdings um Zahlungen von mir selbst (Kreditkarte). Auch da soll ich Kontoauszüge der letzten 12 Monate vorlegen.

    Ist das alles rechtens?

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    In Ihrem abgegebenen Mietvertrag wurden Vermieter, Hausverwaltung, Bankverbindung und Unterschrift geschwärzt. DIes ist nicht zulässig. Bitte legen Sie den Mietvertrag vollständig und ungeschwärzt vor.

    Dem solltest du nachkommen. Wegen so einer Aufforderung muss

    man keinen weiteren Ärger produzieren.

    Außerdem stande in dem Brief, dass ich angeblich unregelmäßige Zahlungen von einem Familienmitglied bekommen würde. Es handelt sich dabei allerdings um Zahlungen von mir selbst (Kreditkarte) Auch da soll ich Kontoauszüge der letzten 12 Monate vorlegen.

    Auch dieser Aufforderung ist nachzukommen. Falls möglich, lade doch das

    Schreiben bitte mal anonymisiert als PDF über Dateianhänge des Forum hoch.

    Gruß

  • In Ihrem abgegebenen Mietvertrag wurden Vermieter, Hausverwaltung, Bankverbindung und Unterschrift geschwärzt. DIes ist nicht zulässig.

    Sind meiner Meinung nach ein wichtiger Bestandteil des Mietvertrages und daher nicht zu schwärzen.

    Außerdem stande in dem Brief, dass ich angeblich unregelmäßige Zahlungen von einem Familienmitglied bekommen würde. Es handelt sich dabei allerdings um Zahlungen von mir selbst (Kreditkarte). Auch da soll ich Kontoauszüge der letzten 12 Monate vorlegen.

    Es gilt nun nachzuweisen, dass das Geld tatsächlich von dir kommt.

    Wenn du dir selber Geld auf dein Konto überweist, dann musst du mehrere Konten haben. Hast du im Antrag alle Konten angegeben?

  • Hallo!

    Zitat erneut von @bass386

    Wenn du dir selber Geld auf dein Konto überweist, dann musst du mehrere Konten haben. Hast du im Antrag alle Konten angegeben?

    Die Antwort hast du gerade gegeben:

    Das andere Konto habe ich nicht angeben. Allerdings handelt es sich um eine Kreditkarte, und ich bin dort im Minus, also sollte es kein Problem sein, oder?

    Es sind alle bestehenden Konten bei Antragstellung anzugeben.

    Gruß

  • Es kann sein, dass ich das Konto erst nach dem Antrag eröffnet hatte, da es damals mehrere Wochen/Monate dauerte bis er genehmigt wurde und ich Geld brauchte.

    Aber ich habe die Kontoauszüge und den Mietvertrag jetzt mal geschickt, mal schauen..

    Danke für die Hilfe

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!