Unterhaltsanpruch?

  • Meine 21 jährige Tochter beantragt ALGII.

    Sie hat bisher bei mir (Mutter) gelebt.

    Hat keine Ausbildung und möchte auch keine machen. 2014 hat sie ihren Schulabschluss gemacht, dann von 2016 bis 2017 ein Praktikum gemacht, danach 6 Monate ALG I. Seit März diesen Jahres nichts.

    Jobcenter hat Auszug und Wohnung genehmigt. Nun meine Frage muss ich nun Unterhalt für sie bezahlen?

  • Also Kindergeld bekomme ich seit März nicht mehr.

    Der Sachbearbeiter vom Jobcenter meinte eben dass ich noch unterhaltsverpflichtet wäre und ich einen Selbstbehalt von 1300 Euro hätte. Da blieben mir nach Abzug meiner Fixkosten für Wohnung und sonstiges noch 50 Euro zum leben.

    Auf was kann ich mich berufen dass ich nicht zahlen muss?

  • Jetzt hab ich noch eine Frage.

    Waren jetzt beim Jobcenter um Antrag abzugeben. Die Sachbearbeiterin

    meinte ich bekomme nun Post wegen Vermögensverhältnissen zugeschickt.

    Muss ich die denn ausfüllen wenn ich doch garnicht unterhaltspflichtig bin?

  • Hallo,

    da Du nichts darüber schreibst, warum Deine Tochter trotz des Alters unter 25 Jahre eine eigene Wohnung genehmigt worden ist, läßt sich die Unterhaltsfrage nicht abschließend klären. Es gibt bestimmte Situationen, in denen Du trotz fehlender Ausbildung unterhaltsverpflichtet bist. Meine erste Antwort basierte auf wein normales Szenario ohne Berücksichtigung eines besonderen Falles. Der besondere Fall ist hier aber nun mal die eigene Wohnung .- eine solche wird bei unter 25jährigen nur in bestimmten Fällen gewährt.

    Gruß!

  • Die Wohnung wurde genehmigt da es aus ärztlicher Sicht für meine Tochter wichtig ist. Meine Tochtet ist psychisch krank, . Und duch wohl unterbewusste interaktionen meinerseits begünstige ich die Krankheit.(laut Psychiater) Damit sie eine ambulante Betreuung bekommt benötigt sie eine eigene Wohnung.

    Nachtrag:

    Sie ist aber arbeitsfähig. Falls das eine Rolle spielt

    Einen Satz hinzugefügt und einen Beitrag

    gelöscht

    Grace

  • weswegen besteht da dann unterhaltsanspruch? Sorry für die Fragerei kenne mich halt nicht aus.

    Bin total verzweifelt weil ich falls ich Unterhalt zahlen müsste selbst nicht mehr weiss wie ich leben soll.

    Habe eine selbstbewohnte Eigentumswohnung die noch nicht abbezahlt ist. Und alle meine Ersparnisse für meine Tochter aufgebraucht.

    Wenn der Selbstbehalt von 1300 Euro stimmen müsste ich von 150 Euro im Monat leben.

    Einen Satz hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

    Grace

  • Hallo,

    die Tochter gehört bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, die entsprechend für das Kind aufzukommen haben. Muß das Kind aus Gründen, die im Elternhaus zu suchen sind, in eine eigene Wohnung ziehen, bedeutet das nicht, daß der sozialrechtliche Unterhalt nicht mehr vorhanden ist.

    Gruß!

  • okay das habe ich verstanden.

    Klingt ja auch plausibel. Aber ich kann doch nichts für ihre Erkrankung ich schaffe es nur nicht sie da rauszuholen.

    Ist das trotzdem daselbe?

  • Hallo,

    nochmal: das können wir hier nicht beurteilen, da wir nicht die konkreten Unterlagen und Begleitumstände kennen. Deswegen ja mein Ratschlag, für ein Beratungsgespräch einen Fachanwalt aufzusuchen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!