Hallo zusammen,
ich komme beim Ausfüllen des ALG II Antrags bei einem Punkt etwas ins Stolpern und hoffe, dass ich hier einen Rat erhalten kann.
Ich habe meine Situation versucht mit anderen Fällen zu vergleichen, aber aufgrund von (kleinen) Abweichung vermute ich eine neue Ausgangslage.
Ich versuche mich möglichst kurz zu fassen und hoffe es schleichen sich nicht all zu viele unnötige Informationen ein:
Alter: 28
Ende dieses Monats beende ich offiziell mein Master-Studium. Befinde mich momentan in der Bewerbungsphase.
Während der Anfertigung meiner Abschlussarbeit ab Januar bin ich zurück zu meinen Eltern gezogen, da ich die Nähe zur Uni nicht mehr regelmäßig benötigte.
Dort wohne ich mietzinsfrei bis ich einen Job finde. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in diesem Zuge auch direkt ein Auszug folgt.
Ich wohne zusammen mit meinen Geschwistern (24 und 27, beide in der Ausbildung) und meinen Eltern (Vater und Mutter) in der Eigentumswohnung meiner Eltern, die noch nicht abgezahlt ist.
Bislang verstehe ich den Sachverhalt so:
- Ich bilde eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
- Ich bilde eine Hausgemeinschaft mit meinen Eltern sowie mit meinen beiden Geschwistern (= 5 Personen mit mir)
- In diesem Zug fülle ich die Anlage "HG" aus.
Was mich wurmt ist die "Anlage Unterhaltsvermutung § 9 (5) SGB II".
Müssen das meine Eltern wirklich ausfüllen? Zwar zahle ich keine Miete und es besteht auch kein Mietvertrag zwischen uns, aber weitere (finanzielle) Leistungen erhalte ich nicht. Während meiner Abschluss-Arbeit hatte ich nebenbei einen mini-job, welcher mich ein paar Monate sehr gut über Wasser gehalten hat. Der Mini-Job ist nun mit Beendigung des Studiums ebenfalls weggefallen und ich verfüge über NULL Einkünfte, aber habe fixe Ausgaben i. H. v. ca. 55 Euro für Internet, Telefon (unabdingbar für Bewerbungen) und Fitness-Studio.
Ich habe gelesen, dass eine Widerlegung der Vermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II möglich ist, aber ich habe keine Idee, ob dies auch auf meine Situation zutrifft.
Vielen Dank im Voraus über eure Mithilfe.
LG