Zuflussprinzip

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Rückzahlungsforderung erhalten. So sieht der Sachverhalt aus.

    Ich habe Alg2 das letzte Mal am 30.09 erhalten für den Monat Oktober. Am 4.10 habe ich eine neue Stelle angefangen und mein Gehalt war erst am 1.11. Gilt hier nicht das Zuflussprinzip und ich müsste nichts zurückzahlen? Im Oktober hatte ich ja kein Geldeingang.

    Ich hab gerade mit dem Jobcenter telefoniert und die "freundliche" Mitarbeiterin wollte davon nichts wissen und konnte mir auch nichts erklären. Deswegen bin ich auf eure Hilfe jetzt angewiesen 😀

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum! An deinen Angaben kann etwas nicht stimmen.

    Ich habe Alg2 das letzte Mal am 30.09 erhalten für den Monat Oktober. Am 4.10 habe ich eine neue Stelle angefangen und mein Gehalt war erst am 1.11. Gilt hier nicht das Zuflussprinzip und ich müsste nichts zurückzahlen? Im Oktober hatte ich ja kein Geldeingang.

    Wir haben heute Freitag, den 21.09.2018.

    Gruß

  • Hallo,

    Ich hab gerade nochmal nachgeschaut in den Kontoauszügen und ich habe ein kleinen Fehler und zwar kam das Geld vom Jobcenter am 29.9.17 für Oktober.

    Den Job habe ich am 04.10.17 (mein Chef wollte wohl den Feiertag nicht zahlen deswegen nicht vom 1.10) angefangen und das Gehalt für Oktober war am 01.11.17 auf dem Konto. Gilt hier jetzt das Zuflussprinzip oder muss ich die Rückzahlung tätigen?

    Danke im Vorraus für eure Antworten

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!