Hallo zusammen,
Ich habe eine Rückzahlungsforderung erhalten. So sieht der Sachverhalt aus.
Ich habe Alg2 das letzte Mal am 30.09 erhalten für den Monat Oktober. Am 4.10 habe ich eine neue Stelle angefangen und mein Gehalt war erst am 1.11. Gilt hier nicht das Zuflussprinzip und ich müsste nichts zurückzahlen? Im Oktober hatte ich ja kein Geldeingang.
Ich hab gerade mit dem Jobcenter telefoniert und die "freundliche" Mitarbeiterin wollte davon nichts wissen und konnte mir auch nichts erklären. Deswegen bin ich auf eure Hilfe jetzt angewiesen 😀