ALG II Aufstockung - Kinderzuschlag und bezahltes Praktikum

  • Hallo Leute,

    ich habe das folgende Problem :

    ich wohne mit meiner Mutter und mache z.Z. mein Fachabitur an einem Berufkolleg. Meine Mutter bekommt ALG 2 und einen Kinderzuschlag für mich (Ich glaube 300 Euro) und ich beginne bald ein bezahltes Praktikum zu absolvieren mit dem Ziel, die vollständige Fachhochschulreife zu erwerben um später studieren zu können. Das freiwillige Praktikum wird während der Schulferien abgeleistet. Die Vergütung ist 8,83 Brutto/Stunde mit 40 Stunden pro Woche. Da ich nur während der Ferien die Zeit habe das Praktikum zu machen werde ich mehrere zwei- bis sechs-wöchige Praktika bei einer Firma machen(insgesamt 24 Wochen, was in NRW für das Fachabi benötigt wird). Ich bin 22 und habe kein eigenes Einkommen. Den ersten Vertrag habe ich schon unterschieben und fange im Oktober an. Kann mir jemand sagen, was genau von der Praktikumsvergütung abgezogen wird ? Z.B. im Oktober(Herbstferien) mache ich ein zweiwöchiges Praktikum und bekomme dafür 700 Brutto. Was bleibt eigentlich übrig? Ich weiß, dass meine Mutter kein Urlaubsgeld kriegt, weil das abgezogen wird.

  • Hallo,

    Meine Mutter bekommt ALG 2 und einen Kinderzuschlag für mich (Ich glaube 300 Euro)

    nein, es dürfte sich nicht um einen "Kinderzuschlag" handeln. Vielmehr gehörst Du der Bedarfsgemeinschaft der Eltern an und für Dich wird der Regelsatz (bei über 18jährigen 332 €) plus Dein Anteil an der Miete gezahlt.

    Ansonsten: Du kannst während eines Ferienjobs maximal 1.200 € je Jahr anrechnungsfrei verdienen. Allerdings darfst Du auch nur 4 Wochen je Jahr in einem solchen Ferienjob tätig werden. wird einer dieser Parameter überschritten, wird das entsprechend auf das ALG II Deiner Eltern angerechnet.

    Nähere Infos findest Du Ferienjobs für Schüler.

    Gruß!

  • Verdienst du mehr, bekommst du bzw. deine Familie entsprechend weniger ALG2. D.h. von deinem Einkommen musst du dann auch deinen Mietanteil und Nahrungsmittel etc. mitfinanzieren. Das Einkommen ist dem Jobcenter zu melden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!