Wohnkostenübernahme ALG1 ?

  • Hey,

    ich bin 24 Jahre alt und werden am 07.Oktober 25 Jahre alt. Ich mache zurzeit eine Umschulung zum Anlagen und Maschinenführer die vom Arbeitsamt bezahlt wird während der Umschuldung bekomme ich mein ALG 1 weiter, dass beträgt 750€ im Monat.

    Ich möchte ehrlich zu euch sein, damit ihr mir bestmöglich helfen könnt. Am 13.03.18 wurde ich nach 2,5 Jahren aus der Haft entlassen und bin bei meinen Eltern eingezogen. Vor der Inhaftierung hatte ich bereits meine eigende Wohnung. Nun möchte ich gerne wieder meine eigende Wohnung haben weil ich meinen Freiraum und meine Privatsphäre brauche. Ich habe bei meinen Eltern zwar ein eigendes Zimmer, aber kein eigendes Badezimmer und keine eigende Küche und so gut wie nie meine ruhe. Auch muss ich mich jedesmal rechtfertigen wenn ich wegfahre. Ich drehe hier langsamm echt durch und will hier unbedingt raus.

    Von den 750€ ALG1 bezahle ich Monatlich 100€ Raten an der Justizkasse, sodass mir nurnoch 650€ bleiben.

    Ich habe schon in mehreren Foren gelsen, dass einen ab den 25. Lebensjahr eine eigende Wohnung zusteht. Wenn ich zum Jobcenter gehe, mit welcher Unterstützung kann ich rechnen ? Mit 650€ ALG1 kann ich keine Wohnung+Lebensunterhalt abdecken. Auch kann ich keine Kaution bezahlen und habe kein Geld für Möbel. Bekomme ich da hilfe vom Jobcenter?

    Über eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

    Marcel

  • Das Jobcenter erkennt eine angemessene Wohnung als Bedarf an. Wie hoch diese Kosten sein dürfen, richtet sich nach deinem Wohnort.

    Das ALG1 wird bis auf 30 € auf deinen Bedarf angerechnet.

    Beispiel:

    Regelbedarf 416 €

    Wohnung 400 €

    = 816 €

    - ALG1 (750 - 30) = 720

    = 86 € Restbedarf.


    Die Zahlung an die Justizkasse wird nicht berücksichtigt. 416 € zum Leben sind wenig, wenn alle Fixkosten (Strom, Internet, Telefon) allein getragen werden müssen. Vielleicht tut es auch eine günstige WG? Die Rate an die Justizkasse kannst du sicherlich verringern.

    Eine Erstausstattung für Möbel würdest du bekommen und sehr wahrscheinlich auch ein Darlehen für die Kaution. Das Darlehen ist auch im Leistungsbezug zurück zu zahlen.

  • Vielen Dank für deine schnelle Antwort :)

    Wie darf ich die Rechnung verstehen ? Bezahlt das Amt die komplette Miete und das wird dann von meinen ALG1 abgezogen ?

    Wie lange dauert es in etwa bis ich eine Wohnung habe nachdem ich es beim Amt beantragt habe ?

    Eine WG wäre mit meiner Partnerin in ca. 1 Jahr denkbar. Vorher möchte ich nicht mit irgendjemanden in einer WG leben

  • Du zahlst die Miete selbst. Reicht dein ALG1 nicht aus, bekommst du noch etwas Geld vom Jobcenter. Siehe die Beispielrechnung.

    Eine Wohnung musst du dir selbst suchen. Du beantragst lediglich die Kostenübernahme beim Jobcenter, falls du durch die Wohnkosten Anspruch auf ALG2 vom Jobcenter haben solltest. Das hängt von der Höhe der Kosten für die Wohnung ab.

  • Casa hat dir ein Beispiel genannt. Allerdings könnte auch Anspruch auf Wohngeld bestehen, dass hängt allerdings von den Kosten der Wohnung ab. Falls dir ein "Angebot" vorliegt, bitte die Miete (aufgeschlüsselt) posten.

  • Manche Städte und Gemeinden bieten Wohnungen für Fälle wie deine an.

    Ansonsten kann man auch unabhängig davon, ob Anspruch auf ALG II besteht oder nicht im zuständigen Jobcenter anfragen. Hier bekommt man oftmals wertvolle Tipps bzgl. der Wohnungssuche.

  • Ich wollte zum Jobcenter wenn ich 25 Jahre bin. Also ab den 07. Oktober. Vorher wird mir doch bestimmt nicht geholfen oder ?

    Ich habe Angst das das Jobcenter mich versuchen wird abzuwimmeln, weil die nichts Zahlen wollen :/

  • Fragen, welche Vermieter auch an ALG II Empfänger vermieten kann man immer.

    Es steht ja noch nicht fest, ob du tatsächlich Anspruch auf ALG II oder Wohngeld hast. Dies hängt davon ab, wie teuer die Wohnung tatsächlich ist.

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