Guten Abend zusammen,
ich hätte da mal ein Anliegen bzw. eine Frage, bezüglich der Datenspeicherung und Aufbewahrung von eingereichten Unterlagen (Kopien) beim Jobcenter, und würde mich verlässliche Antworten freuen.
Wir haben im letzten Jahr (August 2017) einen Antrag auf ALGII beim Jobcenter xxxxxxx xxxxxxx gestellt. Dieser wurde Aufgrund eines Bausparvertrags meiner Frau abgelehnt, mit der Begründung Vermögen = wir sollen den Bausparvertrag kündigen und davon leben.
Gesagt, getan, haben wir diesen natürlich gekündigt und davon die letzten Monate „gelebt“.
Nun ist das Vermögen aufgebraucht, und wir haben jetzt im September 2018 erneut einen Antrag auf ALGII gestellt. Natürlich haben wir diesmal unter dem Punkt Vermögen KEINEN Bausparvertrag angegeben, da dieser ja nachweislich nicht mehr existiert.
Als Antwort kam ein Schreiben mit der Aufforderung zu Mitwirkung.
„Bei ihrer letzten Antragstellung (August 2017) hatten sie augenscheinlich einen Bausparvertrag…usw. usw. usw.“
Das merkwürdige, die Dame aus der Leistungsabteilung hatte mir damals, als auch dieses Mal versichert, dass eingereichte Unterlagen, Dokumente, Kontoauszüge usw. nach Prüfung VERNICHTET werden.
Wenn angeblich alles vernichtet wurde, woher weiß dann
das Jobcenter noch 1 Jahr später, dass mal ein Bausparvertrag existiert hat ?
Natürlich werden wir jetzt die Auflösung bzw. Kündigung des Bausparvertrags
nachreichen, da wir nichts zu verbergen haben. Interessieren würde mich aber
schon, woher das Jobcenter diese Information hat, wenn doch alles vernichtet
worden sein soll.
Datenschutz und für die Hilfe nicht
relevant. Gelöscht!
Grace