Datenspeicherung - Aufbewahrung alter Unterlagen und Dokumente vom Jobcenter

  • Guten Abend zusammen,

    ich hätte da mal ein Anliegen bzw. eine Frage, bezüglich der Datenspeicherung und Aufbewahrung von eingereichten Unterlagen (Kopien) beim Jobcenter, und würde mich verlässliche Antworten freuen.

    Wir haben im letzten Jahr (August 2017) einen Antrag auf ALGII beim Jobcenter xxxxxxx xxxxxxx gestellt. Dieser wurde Aufgrund eines Bausparvertrags meiner Frau abgelehnt, mit der Begründung Vermögen = wir sollen den Bausparvertrag kündigen und davon leben.

    Gesagt, getan, haben wir diesen natürlich gekündigt und davon die letzten Monate „gelebt“.

    Nun ist das Vermögen aufgebraucht, und wir haben jetzt im September 2018 erneut einen Antrag auf ALGII gestellt. Natürlich haben wir diesmal unter dem Punkt Vermögen KEINEN Bausparvertrag angegeben, da dieser ja nachweislich nicht mehr existiert.

    Als Antwort kam ein Schreiben mit der Aufforderung zu Mitwirkung.

    „Bei ihrer letzten Antragstellung (August 2017) hatten sie augenscheinlich einen Bausparvertrag…usw. usw. usw.“

    Das merkwürdige, die Dame aus der Leistungsabteilung hatte mir damals, als auch dieses Mal versichert, dass eingereichte Unterlagen, Dokumente, Kontoauszüge usw. nach Prüfung VERNICHTET werden.

    Wenn angeblich alles vernichtet wurde, woher weiß dann
    das Jobcenter noch 1 Jahr später, dass mal ein Bausparvertrag existiert hat ?

    Natürlich werden wir jetzt die Auflösung bzw. Kündigung des Bausparvertrags
    nachreichen, da wir nichts zu verbergen haben. Interessieren würde mich aber
    schon, woher das Jobcenter diese Information hat, wenn doch alles vernichtet
    worden sein soll.

    Datenschutz und für die Hilfe nicht

    relevant. Gelöscht!

    Grace

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Die Jobcenter vernichten i.d.R. Kontoauszüge, Bausparverträge etc. nach Bearbeitung des Antrages.

    Das ein Bausparvertrag existiert hat, geht allein schon aus dem Ablehnungsbescheid hervor, der vom Jobcenter nicht direkt nach der Ablehnung vernichtet wird, sondern nach gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt wird. Evtl. ist auch im System vermerkt, dass ein Bausparvertrag existiert hat.

  • Hallo bass386,

    das mit dem Ablehnungsbescheid dachte ich auch im ersten Moment. Aber in diesem steht nichts von einem Bausparvertrag drin, sondern lediglich das wir (zu damaligen Zeitpunkt) über zu viel Vermögen verfügen. Also anhand des Ablehnungsbescheides können die Damen und Herren eigentlich nicht wissen, dass da mal was war, oder ?!

  • Also anhand des Ablehnungsbescheides können die Damen und Herren eigentlich nicht wissen, dass da mal was war, oder ?!

    Es könnte wie schon geschrieben im System hinterlegt sein oder es könnte ein Aktenvermerk gemacht worden sein. Zudem ist euer erster Antrag in der Akte. Dort hattet ihr angegeben, dass ein Bausparvertrag vorliegt. Somit könnte der Sachbearbeiter es auch daher wissen. Es gibt viele Möglichkeiten, wie das Jobcenter an diese Information gekommen sein könnte.

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