Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin. Ich habe da ein Problem mit dem Jobcenter xxxxxxxx die mir nicht Umgangskosten zur Wahrnehmung des Umgangsrecht bewilligen wollen.
Ich Schildere Ihnen kurz um was es genau geht:
Also ich bin Vater von zwei Kindern Junge 6 Jahre alt und Mädchen 1 Jahr alt.
Die Mutter der Kinder und ich leben getrennt. Wir haben gemeinsam eine einvernehmliche Elternvereinbarung getroffen was den Umgang mit den Kinder Regelt. Zusätzlich haben wir das gemeinsame Sorgerecht der Kinder.
Ich habe am 12.2017 mich beim Jobcenter xxxxxxxxxxxxx Arbeitslos gemeldet. Was mir auch genehmigt wurden ist. Meine Regelleistung und miete. Sie haben mich gefragt ob ich Kinder hätte, und ich bejahte selbstverständlich das. Leider musste ich Monate später feststellen, dass Jobcenter xxxxxxxxxxxxxxxx nicht ihrer Auskunftspflicht nach gekommen ist. Bereits bei Antragstellung muss durch das Jobcenter eine Beratung gemäß der §§ 13, 14 oder 15 SGB I erfolgen.
Sie hatte mich gefragt ob ich Kinder habe aber mir nicht gesagt das mir Als Vater gewisse Unterstützungen Zustehen zur Wahrnehmung des Umgangsrecht, eine Entlastung für Väter.
Also Beantragte ich Für beide Kinder eine Temporäre Bedarfsgemeintschaft und Stellte einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme des Umgangs zu den Kindern und um Rückwirkende Gewährung der Leistungen.
Die Kinder Leben in Augsburg.
Mir wurde für mein Sohn die Temporäre BG anerkannt und bewilligt aber der Rest noch nicht.
Ich wollte einen Vorschuss beantragen, da ich finanziell nicht in der Lage bin das Umgangsrecht wahrzunehmen. Das mir niemand mehr Geld Leihen kann, privat.
Die Sachbearbeiterin hatte mir schon zugesichert das ich es bekommen kann. Dann schreibt sie mir das der Teamleiter es leider nicht genehmigt hat. (Siehe Email)
Ich habe die Unterschriebene Elternvereinbarung für den Umgang der Kinder eingereicht und die Umgansgtage bestätigen lassen mit Unterschrift der Mutter. Jetzt verlangen die von mir noch das ich den Umgang vom Jugendamt bestätigen lassen muss und die erklären müssen warum ich doch die Kinder nicht beide gemeinsam für ein Wochenende Hole. Meine Tochter ist 1 und mein Sohn 6 Jahre alt.
Ich hoffe ich konnte euch eine kurze Übersicht darlegen.
Ich bitte um ein paar tipps was ich machen soll jetzt oder ob die das dürfen bzw. ob ich mit meinen Nachweisen meiner Mitwirkungspflicht nach gekommen bin.
Ich bedanke mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Email vom Jobcenter:
Sehr geehrter....,
ich habe versucht Sie telefonisch zu erreichen aber ohne Erfolg, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen morgen keinen Vorschuss auszahlen kann.
Nach erneuter Rücksprache mit meinem Teamleiter, ist für die Übernahme der Umgangskosten ein
Schreiben vom Jugendamt erforderlich, in dem das Umgangsrecht für beide Kinder geregelt ist und
auch begründet wird, warum beide Kinder nur an verschiedenen Wochenenden zum Vater dürfen und nicht gemeinsam.
Ist Das wirklich Richtig was die Verlangen?
Stadtnamen gelöscht, unerheblich für Hilfe!
Datenschutz
Grace