Selbstständigkeit - Vorläufige Zahlung zu niedrig um Lebenshaltungskosten zu decken

  • Hallo zusammen.

    Ich habe ein Gewerbe angemeldet und dies dem jobcenter mitgeteilt. Meine geschätzten Einkünfte (abzüglich aller Ausgaben) belaufen sich hierbei auf ca. 6000€ in den ersten 6 Monaten.

    Nun hat das jobcenter mir den (vorübergehenden) Bewilligungsbescheid zugesandt und in diesem hat man einfach die 6000€ durch die 6 Monate geteilt und geht nun davon aus, dass ich vom ersten Tag an 1000€ im Monat durch die Selbständigkeit erziele. Als vorläufige Zahlung erhalte ich nun monatlich knapp 125€, wovon Miete und Lebenshaltungskosten gezahlt werden sollen. Das ist natürlich für die nächsten Monate völlig unmöglich.

    Frage: Was kann ich tun? Ich benötige die Hilfe vom jobcenter jetzt in den ersten Monaten wo ich keine Einnahmen erziele. In den Monaten 4-6 hilft es mir auch nicht weiter, wenn ich selber ca. 2000€ pro Monat erwirtschafte.

  • Hallo,

    das Jobcenter geht von der von Dir ausgefüllten vorläufigen EKS aus und errechnet nun nicht für jeden Monat das ALG II neu, sondern für den gesamten in der EKS genannten Zeitraum. Von daher ist die Vorgehensweise des Amtes nicht zu beanstanden. Problem dürfte eher sein, daß Du die EKS wahrscheinlich zu optimistisch angefangen hast - gerade bei Neuaufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sind hier wesentlich niedrigere Zahlen anzusetzen als bei einer laufenden Erwerbstätigkeit.

    Inwieweit hier eine nachträgliche Korrektur möglich ist, kann von außen nicht beurteilt werden, da dies im Ermessen der zuständigen Fachabteilung für Selbstständige liegt. Suche also das persönliche Gespräch dort und schildere denen Dein Problem.

    Gruß!

  • Die Zahlen sind an sich für 6 Monate schon realistisch angesetzt. Das ganze ist auch von der IHK und einem externen Berater so bestätigt worden. Wir reden hier ja von einem Umsatz von gerade mal 12.000€ auf 6 Monate, wovon ca. 6.000€ Gewinn verbleiben. Also nichts unrealistisches. Nur in den ersten 3 Monaten kommt halt kein Geld aufs Konto, alleine schon, weil der Hauptvertriebskanal Amazon ist und die Umsätze von dort zeitverzögert (1-2 Monate nach dem Verkauf) aufs Konto überwiesen werden und das wurde in der Finanzplanung für das jobcenter auch so dargelegt.

    Ich bin bei dem WBA (der gleichzeitig auch die Selbstständigkeit beinhaltete) davon ausgegangen, dass ich halt normal ALGII erhalte und am Ende der Sechsmonate Bilanz gezogen wird. Also wenn ich jetzt in den ersten drei Monate kein Geld bekommen würde, würde ich die Selbstständigkeit sofort wieder einstellen und normal ALGII beziehen. Aktuell komme ich an keinen weiteren Kredit, um die nächsten Monate überbrücken zu können.

    Ich werde das morgen mal schildern und sehen, was es für Optionen gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Karst (27. September 2018 um 16:08)

  • Hallo,

    Die Zahlen sind an sich für 6 Monate schon realistisch angesetzt. Das ganze ist auch von der IHK und einem externen Berater so bestätigt worden. Wir reden hier ja von einem Umsatz von gerade mal 12.000€ auf 6 Monate,

    Allein in diesen 3 Sätzen sind schon 2 Denkfehler enthalten. Erster Denkfehler: in den "realistisch" angesetzten Zahlen sind in Bezug auf ALG II nicht die Anfangsprobleme berücksichtigt worden. Nur selten kann man aus dem Nichts eine Selbstständigkeit aufbauen und braucht also einen Vorlauf. Genau das, so scheint es mir, wurde Dir von dem "externen Berater" und der IHK scheinbar nicht mitgeteilt und hast Du also in der vorläufigen EKS auch nicht berücksichtigt.

    Der zweite Denkfehler scheint mir die Aussage

    Wir reden hier ja von einem Umsatz von gerade mal 12.000€ auf 6 Monate,

    darzustellen. Es geht bei der EKS nicht nur um den reinen Umsatz, sondern letztendlich um den reinen Gewinn. Wenn Du natürlich (trotz "externen Berater") in der EKS den Umsatz als Gewinn angegeben hast, hast Du tatsächlich ein - allerdings selbst verursachtes - Problem.

    dass ich halt normal ALGII erhalte und am Ende der Sechsmonate Bilanz gezogen wird.

    Da bist Du von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Eine vorläufige EKS hat sofort Auswirkungen (was i.A. auch Sinn macht) und eine Bilanz mit entsprechenden Änderungen erfolgt erst nach der endgültigen EKS. Das sollte aber eigentlich nach Lektüre der entsprechenden hinweise der Arbeitsagentur von vornherein klar gewesen sein.

    Also wenn ich jetzt in den ersten drei Monate kein Geld bekommen würde, würde ich die Selbstständigkeit sofort wieder einstellen und normal ALGII beziehen.

    Ziemlich schwache Aussage. Du selbst schreibst nun mehrfach von einem zu erwartenden Einkommen von 2.000 € je Monat - und würdest Dich nun wie ein Kleinkind am Spielplatz mit 416 € + Miete zufrieden geben und auf diese 2.000 € verzichten?

    Warum akzeptierst Du nicht einfach, daß Dir ein Fehler bei der EKS unterlaufen ist? Das ist nichts ehrenrühriges und erspart Dir eine solche jammervolle Aussage wie eben zitiert.

    Suche das Gespräch. Nach meinen (bundesweiten) Erfahrungen sind für die Selbstständigen eigene Teams in den Jobcentern zuständig, die wesentlich mehr Spielraum haben als die anderen Teams. Schildere dort sachlich Dein Problem, gebe dort durchaus zu, daß Du in Deiner EKS nicht die Anfangsphase berücksichtigt hast und komme nicht auf die Idee, solch sinnlose Drohungen wie mit der Einstellung der Selbstständigkeit zu äußern. Das würde keinen interessieren und ggf. auch gegen Dich ausgelegt werden.

    Gruß!

  • Danke für die ausführliche Darlegung.

    Natürlich werde ich die Geschäftsidee nicht einstellen, wohl aber nach einer anderen Lösung suchen. Es ist leider wirklich nicht möglich, die nächsten Monate mit nur 120€ Miete, Essen und alles andere zu zahlen. Ich habe kein Spielraum bei meiner Bank (Dispo oder Kredit) und wenn die Sache mit dem Amt und der Selbstständigkeit wirklich so kompliziert ist, dann habe ich jetzt daraus gelernt, bevor es richtig losgeht. Vielleicht kommt man mir tatsächlich in meiner Situation entgegen (wie du andeutest) oder es gibt zwei andere Lösungen, die ich in Betracht ziehen kann, die auch beide den Verwaltungsaufwand mindern sollten:

    a) das ganze wird als Nebentätigkeit ausgeführt. Ich muss mich dann zwar bewerben, eventuell an Maßnahmen teilnehmen. Aber es bleibt immer noch genug Zeit, sich um alles andere zu kümmern. Wäre das eine Lösung oder wäre die Berechnung der Zahlungen bei einer Selbstständigkeit als Nebentätigkeit genauso geregelt, wie bei einer Vollzeitselbstständigkeit? Sprich; es wird der Gesamtgewinn von 6 Monaten einfach durch 6 geteilt?

    b) ein Familienmitglied gründet die Firma, ich lasse mich dort legal anstellen (natürlich kleines Gehalt) und wenn in 6 Monaten die Firma tatsächlich die erwarteten 2000€ Gewinn pro Monat abwirft (oder zumindest die H4-Zahlungen übersteigt, also etwa 1000€ inkl. der KV), wird die Firma übertragen und ich bin aus dem Leistungsbezug raus.

    Es geht hier nicht darum. zu betrügen, sondern auf legale Art und Weise in den nächsten 3-6 Monate meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ich will hier wirklich raus aus der Situation. Aber wenn es nicht realistisch unterstütz wird, ist es leider nicht machbar. Hat nichts mit Mimimi zu tun, sondern es geht hier um existenzielle Sorgen, die jedes Ausreizen der legalen Möglichkeiten erfordern.

  • Hallo,

    wäre die Berechnung der Zahlungen bei einer Selbstständigkeit als Nebentätigkeit genauso geregelt, wie bei einer Vollzeitselbstständigkeit?

    ja.

    ein Familienmitglied gründet die Firma, ich lasse mich dort legal anstellen (natürlich kleines Gehalt) und wenn in 6 Monaten die Firma tatsächlich die erwarteten 2000€ Gewinn pro Monat abwirft (oder zumindest die H4-Zahlungen übersteigt, also etwa 1000€ inkl. der KV), wird die Firma übertragen und ich bin aus dem Leistungsbezug raus.

    Du erwartest jetzt hoffentlich keine Antwort von mir für ein sozial- und steuerrechtliches mehr als bedenkliches Vorhaben Deinerseits.

    Hat nichts mit Mimimi zu tun, sondern es geht hier um existenzielle Sorgen, die jedes Ausreizen der legalen Möglichkeiten erfordern.

    Sorry - die dann aber selbst verursacht wurden. Dazu habe ich mich ja bereits geäußert.

    Gehe den vor mir vorgeschlagenen Weg. Ich habe erst letzte Wochen einen Selbstständigen mit einem ähnlichen Problem wie Du zum Jobcenter begleitet - Ergebnis: binnen 3 Tagen wurde ein Änderungsbescheid mit Berücksichtigung der Anfangsphase erstellt. Also beachte meine vorigen Äußerungen, wie Du vorgehen solltest.

    Aber wenn es nicht realistisch unterstütz wird,

    Naja - bisher hast Du nicht mal den Hauch von Bemühungen gezeigt, um Unterstützung zu bitten. Von daher ist diese Aussage und so manch andere in Bezug auf das Jobcenter eine reine Annahme Deinerseits und durch absolut nichts gestützte Aussage von Dir - nicht mehr.

    Gruß!

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