ALG II nicht bekommen weil ich einen Wohnungsantrag gestellt habe

  • Guten Tag,

    Meine Ex-Freundin sucht nun seit längerer Zeit eine neue Wohnung und hat seit dem sich auch mehrere angeschaut und die anträge gestellt,

    diese wurden alle abgelehnt weil zuteuer usw, bis auf die letzte wohnung nach einem Monat wartezeit.

    Heute kam die post mit insg. 3 briefen.

    -In dem einen steht, dass sie die Wohnung mieten darf.

    -gleichzeitig kam ein Änderungsbescheid für mich,

    indem nur ich als Mieter noch aufgelistet bin und der grund zur änderung lautet "das Frau ***** ausgezogen ist".

    Und mir viel auf das ich jetzt weniger geld bekomme, wobei ich dachte das ich nun etwas mehr bekommen würde als alleiniger mieter?

    Nun sie selber hat heute kein geld bekommen.

    -Und in ihrem zweiten brief von heute ist ein termin für Mo 1 okt. Dass sie zum Jobcenter soll, wegen der Aktentrennung.

    Das ding ist nur das sie mit dem Vermieter der neuen wohnung, letzte woche bereits telefoniert hatte und er die Wohnung bereits an jemand anderen vergeben hat.

    Wie kann es sein das die Arge vorzeitig handelt und nur auf grund der frage ob sie die wohnung mieten darf oder nicht jetzt kein geld bekommt,

    so als wenn das jobcenter alles unter dach und fach bringen will ohne zustimmung? Ist das überhaupt rechtens?

    jetzt macht sie sich sorgen, dass sie monate lang auf ihr geld warten kann. und ich würde auch gerne die paar euros mehr haben solange sie noch hier lebt.

    ist das eine neue masche vom jobcenter ?

    denn, sie soll jetzt sozusagen innerhalb von heute bis zum 1sten 10ten umziehen. (ab 1sten 10ten sollte man einziehen ist aber nun etwas spät da ja schon jemand anderes längst die zusage bekommen hat bzw 4 tage vorm einzieh datum?).

    sie hätte noch nicht einmal die umzugskosten und ersteinrichtungsgeld beantragen können bzw bestätigt bekommen,

    wie sollte das auch gehen innerhalb von einem werkstag und 2 wochenend tagen?

    Was kann man da jetzt tun?

    4 Mal editiert, zuletzt von erika (27. September 2018 um 20:39)

  • Hallo,

    Nun sie selber hat heute kein geld bekommen

    wie auch? Das ALG II wird in diesem Monat erst am Freitag gezahlt.

    Und mir viel auf das ich jetzt weniger geld bekomme, wobei ich dachte das ich nun etwas mehr bekommen würde als alleiniger mieter?

    Deine Freundin gehörte offensichtlich zu Deiner Bedarfsgemeinschaft (BG). Mit Auszug von ihr vermindert sich der Bedarf dieser BG.

    Das ding ist nur das sie mit dem Vermieter der neuen wohnung, letzte woche bereits telefoniert hatte und er die Wohnung bereits an jemand anderen vergeben hat.

    "Das ding" verstehe ich jetzt nicht. Was sollte das nun mit dem ALG II zu tun haben?

    Wie kann es sein das die Arge vorzeitig handelt und nur auf grund der frage ob sie die wohnung mieten darf oder nicht jetzt kein geld bekommt,

    Nochmal: Deine Ex kann heute kein Geld erhalten haben, weil es im Normalfall erst morgen überwiesen wird.

    Kurzum: ich verstehe im Augenblick nicht Deine Aufregung.

    Gruß!

  • okay ich weiß nicht ob mein geld heute draufgekommen ist, da hast du wohl recht das es erst morgen kommt aber.

    in meinem änderungs bescheid steht drin das sie ausgezogen ist und ich bekomme aufgrund dessen weniger geld dabei ist sie nicht ausgezogen.

    und in ihrem brief steht

    "bitte übersenden sie unverzüglich den unterschriebenen mietvertrag, damit ihre gesamtleistungen für die zeit vor und nach ihrem umzug zutreffend ermittelt werden können"

    aber sie hat nichts unterschrieben wird es auch nicht können da die wohnung schon längst vergeben ist.
    das einzige was sie gemacht hatte ist mehrere anfragen gestellt für wohnungen,

    wobei die letzte jetzt genehmigt wurde aber zu spät, dennoch haben die wohl alles geändert oder warum habe ich jetzt einen änderungsbescheid bekommen?

    warum machen die das so kurzfristig, (4tage vor dem einziehdatum) und wollen unverzüglich jetzt alles haben, obwohl sie dann nichtmal zeit hätte für den umzugskosten und ersteinrichtungs antrag bzw die bestätigung?

    3 Mal editiert, zuletzt von erika (27. September 2018 um 20:54)

  • Hallo,

    wobei die letzte jetzt genehmigt wurde

    ich nehme mal an, daß in dem letzten Angebot das Datum der Verfügbarkeit der neuen Wohnung stand und also das Amt mit Genehmigung der neuen Wohnung davon ausgegangen ist, daß der Termin von Deiner Ex so auch eingehalten wurde. Wenn nun dem Amt nicht mitgeteilt wurde, daß die Wohnung schon vergeben war, kommt es womöglich zu den entsprechenden Konsequenzen. Teile also dem Amt mit, daß der Umzug warum noch nicht erfolgt ist.

    obwohl sie dann nichtmal zeit hätte für den umzugskosten und ersteinrichtungs antrag

    Naja - woher soll das Jobcenter denn wissen, daß solche Anträge erfolgen?

    Gruß!

  • So meine ExFreundin hatte recht. Wir waren heute morgen da gewesen.
    Vorher schauten wir noch auf mein Konto und siehe da, mein Geld war gestern drauf.
    Bei ihr postbank, "würde" es heute kommen wenn die nicht nach eigenen worten vorzeitig gehandelt hätten.

    Der neue sachbearbeiter war auch sehr Jung vll grade mal 20 jahre.

    zitat:
    sachbearbeiter "das jobcenter handelt vorzeitig damit uns kein schaden entsteht"
    meine ex "und wovon soll ich dann leben?"
    sachbearbeiter: "dann können sie ja von ihm geld nehmen"

    ich "ich gebe hier garnichts ab von meinem geld."

    jetzt kann sie eine woche auf ihr geld warten.

    Wie kann es sein das sie nichts unterschrieben hat und sie dennoch aus dem pc gelöscht wurde,
    die bedarfsgemeinschaft aufgelöst worden ist, ist das wirklich rechtens?

    das kann doch nicht sein sie hatte doch nur gefragt ob sie die wohnung haben kann mehr nicht.

    wie kann das jobcenter dann davon ausgehen wenn sie nichts unterschrieben hat?

    zu mir sagte der sachbearbeiter "ihr geld wurde in voller höhe überwießen "

    es sind aber 20 euro weniger als die monate zuvor. sprich so wie auf dem änderungsbescheid der kein hand und fuß hat?

  • Hallo,

    ich verstehe mal wieder nicht Deine letzte Antwort (wie ich auch nicht den ganzen Thread hier kapiere).

    Bei ihr postbank, "würde" es heute kommen wenn die nicht nach eigenen worten vorzeitig gehandelt hätten.

    Der neue sachbearbeiter war auch sehr Jung vll grade mal 20 jahre.

    Was sollte ein Sachbearbeiter bei der Postbank in welcher Hinsicht mit dem ALG II zu tun haben? Und welche Rolle spielt das Alter des Sachbearbeiters bei der Postbank im Zusammenhang mit Leistungen vom Jobcenter?

    Sorry - aber mir wird auch weiterhin nicht klar, worin das eigentliche Problem besteht. Ich habe in meiner vorigen Antwort geschrieben, was eventuell unklar sein könnte. Du gehst mit keinem Wort darauf ein und wiederholst nur die Vorwürfe aus dem ursprünglichen Thread.

    Das ist zwar Dein gutes Recht, hilft Dir aber nicht weiter und nervt mich nur noch. Du willst Antworten, reagierst aber nicht auf entsprechende Anmerkungen. Ich investiere meine Freizeit und versuche, Dein angebliches Problem ansatzweise zu erklären. Was Dich aber nicht interessiert.

    Ich merke gerade, daß ich keine Zeit und Lust mehr habe, Dir das alles nun nochmal zu erklären.

    Gruß!

  • Für mich ist es völlig unverständlich, warum man einen Monat auf die Zustimmung des Jobcenters wartet. Bei Zustimmungen sollte man spätestens nach einer Woche im Jobcenter nachfragen, denn Zustimmungen sind vorgefertigte Schreiben, wo Zahlen abgeglichen werden.

    Und wenn man dem Jobcenter dazu berichtet, dass man zum 01.10 getrennt leben wird, dann werden auch die BGs getrennt. Sei doch froh, dass das ganze so schnell ging. In anderen Jobcentern wären die Leistungen vorläufig eingestellt worden, es wären dutzende Dokumente angefordert worden und keiner von euch hätte Leistungen erhalten. Wenn der Auszug geklappt hätte und das Jobcenter die BGs nicht getrennt hätte, hättest du den Schuldigen auch woanders gesucht. Manchmal muss man sich eigene Fehler auch eingestehen.

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