Kein ALG II vor Umzug

  • Hey ihr,

    ich ziehe am 1.10. in meine vom Jobcenter bewilligte Wohnung.

    Habe soweit alles geklärt - Bewilligung erhalten, Schlüssel erhalten, Mietvertrag unterschrieben und beim Jobcenter vorgelegt und bestätigung für Übernahme sämtlicher umzugskosten erhalten (Kosten für Erstausstattung, Kosten für Transporter etc.).

    Heute habe ich allerdings nur das Geld für den Transporter erhalten (150€) und sonst nichts. Da für das Gebiet in welches ich ziehe ein anderes Jobcenter zuständig ist wurde ich zuvor darum gebeten dort einen Neuantrag zu stellen.

    Klingt vielleicht asozial von mir aber ich habe erwartet dass das Jobcenter bei dem ich bisher gemeldet war noch diesen Monat meinen Regelsatz usw. überweist und hatte deshalb vor den Neuantrag auch erst am Montag, dem 1.10, zu stellen.

    Meine vermutung ist das ich den Neuantrag schon früher hätte machen müssen aber ich frage mich wieso das Jobcenter mir die 150€ für Transporter aber sonst nichts überweist.

    Sollte ich noch bis zum 1.10 warten oder ist das meine Schuld weil ich mich nicht rechtzeitig umgemeldet habe?

  • Hallo,

    aber ich habe erwartet dass das Jobcenter bei dem ich bisher gemeldet war noch diesen Monat meinen Regelsatz usw. überweist

    erwarten kannst Du viel, aber die Rechtslage sieht etwas anders aus. Das ALG II wird immer im Voraus gezahlt. Das bedeutet, daß das ALG II für den Oktober von dem Jobcenter gezahlt wird, in dessen Zuständigkeitsbereich Du nun ziehst. Da dort aber kein Antrag vorliegt, kann dieses Amt auch nicht zahlen. Du hättest also weitaus früher schon einen Antrag bei dem neuen Jobcenter stellen müssen.

    aber ich frage mich wieso das Jobcenter mir die 150€ für Transporter

    Weil die Umzugskosten vom alten und nicht dem neuen Jobcenter getragen werden.

    oder ist das meine Schuld weil ich mich nicht rechtzeitig umgemeldet habe?

    Jau.

    Gruß!

  • Hallo,

    erwarten kannst Du viel, aber die Rechtslage sieht etwas anders aus. Das ALG II wird immer im Voraus gezahlt. Das bedeutet, daß das ALG II für den Oktober von dem Jobcenter gezahlt wird, in dessen Zuständigkeitsbereich Du nun ziehst. Da dort aber kein Antrag vorliegt, kann dieses Amt auch nicht zahlen. Du hättest also weitaus früher schon einen Antrag bei dem neuen Jobcenter stellen müssen.

    Weil die Umzugskosten vom alten und nicht dem neuen Jobcenter getragen werden.

    Jau.

    Gruß!

    Okay danke für die Info.

    Habe noch eine frage, reicht es wenn ich die ausgefüllten unterlagen für den antrag einfach in den briefkasten werfe oder muss ich persönlich vorsprechen?

    LG

  • Hallo,

    da Du Deinen Personalausweis vorlegen mußt und es sich um einen Neuantrag handelt, Du aber gleichzeitig ja willst, daß schnellstmöglich Geld fließt, würde ich davon abraten, irgendwas in den Briefkasten zu werfen - melde Dich persönlich an.

    Gruß!

  • Kurzes Update:

    War am Montag beim zuständigen Jobcenter und da mein aktueller ALG II bezug noch bis zum Juni 2019 läuft haben die sich bereits darum gekümmert und muss dort deshalb keinen Neuantrag stellen. Aus irgendeinem Grund wurde das Geld erst am 1.10 überwiesen, was meine Ansprechpartnerin gewundert hat aber habe gestern das Geld erhalten. Es ist also alles in Ordnung.

    LG

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