Selbstständig - keine Rente - kein Einkommen und Fragen zu ALG II Erstantrag

  • Guten Tag an alle,

    ich (67 Jahre, Single) stehe kurz vor der Beantragung von Hartz4. Bin seit über 45 Jahren selbstständig als Ingenieur tätig gewesen. Ich habe in meinem Leben schon oft schwere Zeiten bewältigt, doch so schlimm wie zurzeit habe ich es noch nicht erlebt. Die Aufträge bleiben trotz ständiger Akquise aus und für die Neuausrichtung einer beruflichen Tätigkeit fehlen Geld und Zeit.

    Ich bekomme keine Rente. Vermögen und Eigentum sind nicht vorhanden. Es wurde mir geraten, Hartz4 zu beantragen. Nun habe ich keine Ahnung was mich dabei erwartet.

    Sollte ich Hartz4 bekommen, möchte ich trotzdem weiterhin versuchen freiberuflich wieder ein Einkommen zu realisieren, bis ich wieder auf eigenen Füssen stehen kann.

    Folgende Kosten kann ich jetzt nicht mehr leisten:

    1. Meine Wohnung/Home Office:

    65 qm, mtl. 450,00 Euro kalt, inkl. Küchenzeile; NK: 250,00 Euro

    2. Private KV+PflegeV:

    mtl. 360,00 Euro

    3. PKW-Kosten:

    ca. mtl. 200,00 Euro (für Vers., Steuern und Benzin)

    Ohne PKW kann ich meinen Beruf nicht ausüben.

    Über eure Ratschläge würde ich mich freuen. Danke.

    Gruß

  • Hallo,

    ich (67 Jahre, Single) stehe kurz vor der Beantragung von Hartz4.

    mit welchem Sinn? Du dürftest die Altersgrenze bei dem ALG II überschritten haben und also keinen Anspruch darauf mehr haben. Von daher dürfte der "Rat", ALG II zu beantragen, ein sehr schlechter gewesen sein.

    In solchen Fällen kommt die Grundsicherung im Alter in Betracht, die hier aber nicht unbedingt Thema dieses Forums ist.

    Auf den ersten Blick fallen unabhängig von ALG II oder Grundsicherung die wahrscheinlich nicht angemessenen Kosten der Unterkunft von 700 € für eine Person auf. Die dürften spätestens nach 6 Monaten nicht mehr übernommen werden. Auch die ziemlich hohen Kosten von 200 € nur allein für einen Pkw dürften kaum übernommen oder berücksichtigt werden - zumal bei der Grundsicherung.

    Gruß!

  • Danke für die Infos.

    Dann nennt sich das also Grundsicherung. Dafür muss ich mir dann wohl ein anderes Forum suchen.

    Was den Basistarif der KV betrifft, der ist dann aber deutlich teurer.

    Gruß

  • Zitat

    Warum ist der Basistarif deutlich teurer? Hast du eine Selbstbeteiligung?

    die PKV kostet 310,00 Euro mtl.

    die PVN kostet 48,50 Euro mtl

    Selbstbeteiligung 1.200,00 Euro pa.


    Basistarif soll deutlich über 400,00 Euro liegen; ist aber nur eine mündliche Aussage ohne nähere Infos.

  • Das Problem ist, dass die Selbstbeteiligung nicht übernommen werden würde und im Krankheitsfall würdest du Probleme bekommen.

  • Wenn das Zurückstufen auf den Basistarif (also ohne Selbstbeteilung) das Amt diesen Tarif übernimmt, wäre dieses Problem doch gelöst?

    Jein, denn es kann auch zu neuen Problemen führen.

    Der Sachbearbeiter würde nun fragen, warum man von einen günstigeren Tarif in einen teureren Tarif wechselt. Dies dürfte bei Antragsstellung aus den Kontoauszügen ersichtlich sein. Nicht alle Sachbearbeiter kennen die Gesetze und Richtlinien bzgl. der PKV.

    Mein Rat wäre daher, dich am besten noch in dieser Woche beim Amt für Grundsicherung zu melden und dort einen Antrag zu stellen. Dort auch die Problematik bzgl. der PKV ansprechen. Falls dir gesagt wird, dass du in den Basistarif ohne SB wechseln sollst, lasse dir dies schriftlich mit einem Zweizeiler bestätigen. So hast du Nachweise für die PKV und falls es irgendwann zu Problemen kommen sollte.

    Für die Zukunft bzw. den Antrag:

    Du solltest auch bzgl. der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nachfragen, denn deine Wohnung dürfte für eine Person deutlich zu teuer sein. Falls du auf Wohnungssuche bist, aber Ablehnungen etc. erhälst, alles schriftlich bestätigen lassen, sodass du Nachweise darüber hast, dass du dich um eine günstigere Wohnung bemüht hast.

  • Danke erstmal für die Infos.

    Ich möchte ja nicht in der Grundsicherung bleiben, wenn ich diese beantrage. Es soll ja nur eine Übergang sein, bis ich wieder Aufträge bekomme und für mich ausreichend Umsätze erwirtschaffe.

    Wenn ich durch die Grundsicherung mein komplettes soziales Umfeld verlassen muss (Wohnungswechsel, etc.), dann spricht sich das rum und ich werde nie wieder Aufträge bekommen.

  • Die Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete, Nebenkosten ohne Strom und Heizung) werden für maximal sechs Monate übernommen. Danach wird nur noch die angemessene Miete gezahlt. Es ist also möglich in der Wohnung zu bleiben, allerdings muss man die Differenz zwischen angemessener Miete und tatsächlicher Miete spätestens nach sechs Monaten selber tragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!