Anspruch auf ALG2-Ehegatte verbeamtet

  • Hallo,

    da ich derzeit bei meiner Tochter Zuhause bin, bezog ich bis zum 31.09. ALG2. Mein Mann tat dies ebenfalls, hat jetzt aber am 01.10. ein Studium im gehobenen Dienst der Kripo angefangen. Da das kein normales Arbeitsverhältnis ist, sondern er Beamter auf Probe ist, gibt es auch keinen Arbeitsvetrag.

    Den Weiterbewilligungsantrag habe ich gestellt, vor Wochen schon. Nach einem Telefonat mit unserem Bearbeiter, meinte dieser, es würde genügen, das etwaige Brutto-und Nettoeinkommen aufzuschreiben. Er würde das dann vorläufig berechnen. Nun haben wir vor kurzem eine Aufforderung bekommen, wir mögen bitte eine Einkommensbescheinigung nachreichen. Die gibt es aber erst spätestens Anfang November. Mein Mann erhält am 15.10. auch erst einmal nur eine Abschlagszahlung von 800 Euro. Den Rest für diesen Monat plus November gibt es dann Anfang November.

    Sicher kann sich nun jeder denken, das man Miete und Co nicht mal eben nur von 800 Euro gestemmt bekommt.

    Hinzu kommt, das mein Mann schon diesen Monat seine Krankenversicherung selbst zahlen muss, laut Amt soll es dafür eine Pauschale geben bzw. die übernehmen den Beitrag.

    Mein Mann wird nach A9 bezahlt und bekommt, da verheiratet und Kind, sämtliche Zuschläge, die im Prinzip auch für jeden einsehbar sind. Auf Nachfrage, warum das Amt nicht einfach selbst nachschaut, kam nur die Antwort, man hätte dafür keine Zeit. Sie wollen eine Einkommensbescheinigung.

    Ich hab bisher noch nicht sehr viel mit diesem Amt zu tun gehabt und frage mich daher, wie ich jetzt vorgehe. Wir haben den 02. und ich würde gerne bald unsere Miete ect. zahlen.

    Freue mich auf eure Antworten.


    LG

  • Hallo,

    Mein Mann wird nach A9 bezahlt und bekommt, da verheiratet und Kind, sämtliche Zuschläge, die im Prinzip auch für jeden einsehbar sind. Auf Nachfrage, warum das Amt nicht einfach selbst nachschaut, kam nur die Antwort, man hätte dafür keine Zeit. Sie wollen eine Einkommensbescheinigung.

    das ist durchaus korrekt. Es ist ohne Interesse, was Dein Mann theoretisch verdienen könnte. Entscheidend ist der tatsächliche Verdienst. Von daher ist der Verweis auf irgendwelche allgemeinen Angaben zur Besoldungsklasse nicht unbedingt hilfreich.

    Es sollte eigentlich kein Problem sein, von der Dienststelle Deines Mannes eine Einkommensbescheinigung zu erhalten.

    Gruß!

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